B4-1188, 1189, 1190, 1192, 1193 und 1196/95
Entschlie ung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, insbesondere die Entschlie ung vom 13. Juli 1995 zu Srebrenica,
A.in der Erwägung, da durch die Konferenz von London vom 22. Juli 1995 ein neues politisches und militärisches Umfeld geschaffen wurde mit dem Ziel, die von den Vereinten Nationen in Bosnien-Herzegowina ausgewiesenen Sicherheitszonen wirkungsvoller zu schützen,
B.in der Erwägung, da seitdem NATO-Streitkräfte, in Absprache mit der UNO, sowie die Schnelle Eingreiftruppe in Aktion getreten sind, um den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Nachdruck zu verleihen, vor allem im Hinblick auf den Abzug der schweren Waffen der bosnischen Serben aus einem Gebiet im Umkreis von 20 km um Sarajewo,
C.in der Erwägung, da bislang ein Teil dieser Waffen abgezogen oder der UNO-Kontrolle unterstellt wurde und da die Stra enverbindung in die Stadt Sarajewo zum jetzigen Zeitpunkt mehr oder weniger gesichert scheint und unter diesen Umständen das bewaffnete Eingreifen bis zum vollständigen Abzug der betreffenden Waffen ausgesetzt wurde,
D.unter Hinweis auf die führende Rolle der USA bei der Einleitung diplomatischer Initiativen, nachdem es dem Rat nicht gelungen war, wirksame Aktionen durchzuführen,
E.zutiefst beunruhigt über die hoffnungslose Situation Tausender von Flüchtlingen, den unschuldigen Opfern dieses Krieges, die im Zuge der Kriegshandlungen von den kroatischen, bosnischen und serbischen Streitkräften vertrieben wurden, und in Kenntnis der alarmierenden Berichte über Plünderungen von kroatisch-serbischem Eigentum und von Angriffen auf die kroatisch-serbische Zivilbevölkerung in der Krajina durch kroatische Truppen,
F.in der Erwägung, da die Europäische Union in diesem Konflikt nicht neutral bleiben kann und die auch für sie selbst verbindlichen Prinzipien und Werte verteidigen mu , und zwar auf der Grundlage einer politischen Lösung zur Wiederherstellung einer multiethnischen, multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft auf dem gesamten Territorium des ehemaligen Jugoslawien,
G.in Kenntnis der am 8. September 1995 zwischen den Au enministern von Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Jugoslawien in Genf erzielten Einigung,
H.unter Hinweis auf das zwischen Griechenland und Makedonien (FYROM) am 13. September 1995 in New York geschlossene Abkommen,
I.unter Hinweis auf die Initiative des Rates für einen Plan zum Wiederaufbau im früheren Jugoslawien,
1.unterstützt die Aktion, die durchgeführt werden mu te, um die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zum Sperrgürtel um Sarajewo und zum Schutz der UN-Schutzzonen durchzusetzen, und fordert daher, alle schweren Waffen aus der Sperrzone um Sarajewo abzuziehen und die Zufahrtswege in diese Stadt zu Lande und in der Luft auf Dauer zu öffnen; ist sich der bedauerlichen Notwendigkeit bewu t, den Druck durch NATO-Truppen fortzusetzen, bis den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates vollständig Folge geleistet wird;
2.besteht darauf, da die international anerkannten Grenzen von Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien als Teil des Friedensprozesses so bald wie möglich gegenseitig und ausdrücklich anerkannt werden;
3.fordert die Regierungen von Bosnien-Herzegowina und Kroatien auf, von weiteren Aktionen abzusehen, durch die sich die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen aus dem Territorium des ehemaligen Jugoslawien noch weiter erhöhen könnte; fordert sie insbesondere auf, den Schutz der Bewohner von Banja Luka zu garantieren und eine erneute Abwanderung bosnischer Serben aus dieser Region zu verhindern;
4.nimmt mit Interesse zur Kenntnis, da Verhandlungen zwischen allen beteiligten Parteien zu einer vorläufigen Vereinbarung geführt haben, die Bosnien-Herzegowina den Frieden bringen könnte, und ruft die Europäische Union auf, diese Entwicklung genauestens zu verfolgen;
5.ist der Überzeugung, da die Arbeit des Internationalen Tribunals über die Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien in angemessener Weise unterstützt werden mu ;
6.fordert, da sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Russische Föderation und alle weiteren Mitglieder des UN-Sicherheitsrates uneingeschränkt an der Durchführung der Friedensvorschläge beteiligen und damit zum Wiederaufbau von Bosnien-Herzegowina beitragen;
7.fordert ferner, da besonderes Augenmerk auf die Wiederherstellung einer multiethnischen, multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft in Bosnien-Herzegowina und die Herstellung eines demokratischen Regierungssystems sowie die Achtung der Menschenrechte gelegt wird; fordert daher, da allen Flüchtlingen das Recht und die Möglichkeit eingeräumt wird, an ihre Herkunftsorte zurückzukehren;
8.fordert die kroatische und die serbische Regierung dringend auf, auf den Einsatz von Gewalt zu verzichten, um das Problem der Kontrolle über Ostslawonien zu lösen;
9.unterstreicht nachdrücklich, da die kroatische Regierung es allen Serben, die aus den Orten in Kroatien, wo seit Generationen Serben gelebt haben, vertrieben wurden, ermöglichen mu , sicher in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sie dies wünschen, und ist der Auffassung, da die Durchführung des PHARE-Programms in Kroatien davon abhängig gemacht werden mu ;
10.fordert die Regierung in Belgrad nachdrücklich auf, keine serbischen Flüchtlinge nach Kosovo und in die Vojvodina zu leiten, um damit zu versuchen, die ethnische Zusammensetzung der beiden Provinzen zu verändern;
11.begrü t den Vorschlag des Rates für einen Wiederaufbauplan für das frühere Jugoslawien, fordert jedoch, da er nur den Regierungen zugute kommt, die die einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates respektieren und bei seinen Ma nahmen Kooperationsbereitschaft zeigen, und fordert die Unterstützung für die Rückführung von Flüchtlingen, konkrete vertrauensbildende Ma nahmen, Dialoge zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen und die multikulturelle Koexistenz als integrale Bestandteile dieses Plans;
12.begrü t, was Makedonien (FYROM) anbelangt, die Tatsache, da unter Vermittlung der Vereinigten Staaten endlich ein erstes Abkommen zwischen diesem Land und Griechenland unterzeichnet wurde, das den Willen beweist, zur Stabilität in der Region beizutragen; und hofft, da alle verbleibenden Probleme im Rahmen der derzeitigen Zusammenarbeit und in einer Atmosphäre der Aufrichtigkeit gelöst werden können;
13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Generalsekretären der Vereinten Nationen und der NATO sowie den Regierungen der Vereinigten Staaten, der Russischen Föderation und aller Länder des früheren Jugoslawien zu übermitteln.