B4-1194/95
Entschlie ung zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing: Gleichstellung, Entwicklung und Frieden
Das Europäische Parlament,
-angesichts der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (10. Dezember 1948),
-angesichts des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die politischen Rechte der Frau (31. März 1953),
-in Anbetracht des Übereinkommens der UNO zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) vom 18. Dezember 1979,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 11. Juni 1986 zu den Ergebnissen der UNO-Konferenz (15.- 26. Juli 1985) in Nairobi zum Abschlu des Jahrzehnts der Frau (1975-1985),
-in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission über die Beteiligung der Europäischen Union an der Vierten Weltfrauenkonferenz: "Aktionen zugunsten der Gleichheit, der Entwicklung und des Friedens" (KOM(95)0221),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 15. Juni 1995 zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking: "Gleichstellung, Entwicklung und Frieden",
-in Erwägung der Schlu erklärung und der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz (15. September 1995),
A.in der Erwägung, da die Rechte der Frau und des Kindes ein integrierender, unveräu erlicher und unteilbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind,
B.in der Erwägung, da der Machtgewinn für Frauen ein kritischer Faktor bei der Ausmerzung der Armut ist, die für die Frauen eine dauernde und zunehmende Last bedeutet,
C.in der Erwägung, da wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen unerlä lich ist, damit eine echte Gleichstellung erreicht wird,
D.in der Erwägung, da die Durchsetzung der Politik der Gleichberechtigung und Chancengleichheit unbedingt aktiv betrieben und koordiniert werden mu und in allen Gesetzgebungspolitiken, -programmen und -strukturen auf das Prinzip der Chancengleichheit Bezug genommen werden mu ,
E.im Bewu tsein des Bedarfs an besonderen Ma nahmen, damit der gleiche Zugang der Frauen zur vollen Mitwirkung in den Machtstrukturen und bei den Entscheidungsverfahren gewährleistet wird,
1.gibt seiner Genugtuung über den in der Aktionsplattform angenommenen Text Ausdruck, was inbesondere die Abschnitte über Menschenrechte, sexuelle Rechte, Frauenhandel, Gewalt gegen Frauen, neue und zusätzliche Mittel, Erbschaftsrechte und Elternrechte und -pflichten anbelangt;
2.begrü t, da in der Aktionsplattform Bezug genommen wurde auf die Entscheidungsfreiheit und Verantwortlichkeit in Fragen der Sexualität, die volle Achtung der Integrität des Individuums und der Gleichberechtigung in der Beziehung von Frauen und Männern in Fragen des Sexuallebens und der Fortpflanzung, die Anerkennung des Rechtes junger Mädchen auf Intim- und Privatsphäre sowie die Verantwortung der Eltern für die Unterstützung und Beratung ihrer Kinder;
3.begrü t die Anerkennung von Vergewaltigung und erzwungener Schwangerschaft in Kriegszeiten als Kriegsverbrechen;
4.begrü t die Verurteilung des weltweiten Frauenhandels und den Appell zu internationaler Zusammenarbeit und zur Bestrafung der dafür Verantwortlichen;
5.unterstützt den Appell zur Ratifizierung der CEDAW und zur Ausräumung aller Vorbehalte, durch die dieses Übereinkommen untergraben wird;
6.unterstützt nachhaltig die in der Plattform niedergelegte Verpflichtung bezüglich des Begriffs der Gleichstellung von Männern und Frauen;
7.ist erfreut über den Kompromi , wonach Frauen bei der Entwicklungszusammenarbeit in allen Projekten und Programmen bei der Planung und Durchführung einzubeziehen sind;
8.unterstreicht die Bedeutung des parlamentarischen Tages bei der Weltfrauenkonferenz, an dem 500 gewählte Parlamentarier/innen die demokratische Legitimation der Beratungen bekräftigten;
9.begrü t die internationale Zustimmung zu einer positiven Diskriminierung als strukturelle Ma nahmen, um Frauen gleichen Zugang zu Beschäftigung und zur wirtschaftlichen Entscheidungsbildung zu gewähren;
10.begrü t die Anerkennung einer positiven Diskriminierung, u.a. in Form von Quoten, als Ma nahme zur Erreichung einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern an der Entscheidungsbildung;
11.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die aufgrund der Aktionsplattform getroffenen Entscheidungen durchzuführen und die Rolle als Katalysator bei den Bemühungen zu übernehmen, die Gleichstellung der Frau im politischen und wirtschaftlichen Leben, in der Familie in all ihren Formen und in der Gesellschaft schlechthin durchzusetzen;
12.begrü t die Tatsache, da die Europäische Union mit einer Stimme im Namen der Mitgliedstaaten gesprochen hat;
13.bedauert jedoch, da die EU eine UNO-Schlu erklärung ohne Bezugnahme auf sexuelle Rechte angenommen hat;
14.bedauert, da der Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Neigungen von der Aktionsplattform gestrichen wurde, und unterstützt die entschiedene Haltung, die die EU bei den Verhandlungen über die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen eingenommen hat;
15.fordert die Kommission auf, sicherzustellen, da bei künftigen derartigen Konferenzen besser mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und des Mittelmeerraums zusammengearbeitet wird;
16.begrü t es, da sich die fundamentalistischen islamischen Länder in ihrem Bemühen, ausschlie lich traditionelle Rollen festzuschreiben, nicht durchsetzen konnten, und unterstützt das in Beijing erstmals zusammengetretene "Islamische Frauenparlament", das ein egalitäres Familienprogramm beschlossen hat und sich ausdrücklich zum Gleichheitsgrundsatz bekennt;
17.betont die Notwendigkeit, die Rolle der gewählten Vertreter, insbesondere der europäischen Abgeordneten, sowie die der NRO bei ähnlichen Konferenzen zu stärken, und fordert die Kommission auf, die Arbeit der NRO, die sich um die Förderung der Gleichstellung kümmern, weiterhin zu unterstützen;
18.fordert die Kommission auf, den Vereinten Nationen nahezulegen, die zu erfüllenden Kriterien genauer festzulegen, bevor Entscheidungen über den Ort künftiger Konferenzen getroffen werden, um deutlich zu machen, da die Gastregierung diesen Kriterien genügen mu , Kriterien, die auch annehmbare Bedingungen für NRO und Behinderte umfassen sollten;
19.protestiert gegen die Handhabung der Visaerteilung durch die chinesischen Behörden, einschlie lich der Verzögerungen bei der Visaerteilung oder der Verweigerung von Visa für (unwillkommene) Gruppen wie im Exil lebende Tibeter und andere Antragsteller, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihren künftigen Kontakten mit China deutlich zu machen, da sie diese Visapolitik mi billigen;
20.weist seinen federführenden Ausschu an, die Durchführung der in der Aktionsplattform enthaltenen Politiken sorgfältig zu überwachen;
21.bedauert, da die Aktionsplattform keinen Zeitplan für die Durchführung der vorgeschlagenen Ma nahmen enthält;
22.fordert Kommission und Rat auf, ihre diesbezüglichen Absichten bekanntzugeben und die erforderlichen Mittel zur Durchführung dieser Anforderungen, insbesondere im 4. Aktionsprogramm, bereitzustellen;
23.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem UNO-Generalsekretär zu übermitteln.