A4-0183/95
Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie" (KOM(94)0380 - C4-0216/94)
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie" (KOM(94)0380 - C4-0216/94),
-unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 1994 mit dem Titel "Eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union" (KOM(95)0319/94 - C4-0140/94),
-unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm zur Entwicklung der vorgesehenen Ma nahmen (KOM(94)0437),
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und des Haushaltsausschusses (A4-0183/95),
1.begrü t die von der Kommission ergriffene Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Maschinenbausektors und ihr Arbeitsprogramm, das der Sorge der EU über die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt;
2.ist der Auffassung, da die Europäische Union Formen der technologischen und organisatorischen Entwicklung fördern mu , die insbesondere die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ermöglichen, ohne zu ungeschützten Arbeitsverhältnissen zu führen;
3.befürwortet die Strategie der Kommission zur Förderung der Innovation des Sektors in Bereichen wie Information und Kommunikation, neue Werkstoffe, "saubere" und umweltfreundliche Technologien und Mikromechanik;
4.weist darauf hin, da dieser Sektor für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsmethoden insofern von enormer Bedeutung ist, als er die Industrie im allgemeinen mit Maschinen und mit Investitionsgütern beliefert, die erforderlich sind, um auf lange Sicht den industriellen Neuerungen und den Umweltschutzerfordernissen Rechnung zu tragen;
5.hebt positiv die mit der Industrie und den Gewerkschaften geführten Konsultationen hervor und hält einen dauerhaften und wirksamen Dialog zwischen der Kommission und der Maschinenbauindustrie in Zukunft für unerlä lich;
6.betont die Bedeutung der Ankurbelung der Nachfrage, um Anreize für Investitionen zu schaffen und die Nachfrage nach Ausrüstungsgütern zu fördern, die für die Krisenfestigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Maschinenbauindustrie der EU wesentlich ist und wodurch die Vorleistungsindustrien und der Arbeitsmarkt neue Impulse erhalten;
7.vertritt die Auffassung, da die Berufsausbildung und die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte Wettbewerbsfaktoren darstellen, die für eine moderne, dynamische und arbeitsplatzschaffende Industrie unverzichtbar sind;
8.verweist nachdrücklich auf die Bedeutung dieses Industriesektors mit seinem hohen Anteil an qualifizierten Arbeitskräften für die Beschäftigungslage in der Europäischen Union;
9.vertritt die Auffassung, da die Maschinenbauindustrie bei der Dynamisierung des Exportsektors der EU eine wichtige Rolle spielen kann, insbesondere durch die Nachfrage aus den mittel- und osteuropäischen Ländern und in den Schwellenländern, und damit den Anteil am Weltmarkt vergrö ern und das Arbeitskräftepotential der EU stärker ausschöpfen kann;
10.fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Bereich der neuen Formen der Arbeitsorganisation, der Kapitalinvestitionen, der Ausbildung, der F+E und der Innovation neben anderen Industriezweigen auch im Maschinenbausektor zu verstärken;
11.fordert Ma nahmen zur Milderung der negativen Auswirkungen der schwankenden Wechselkurse zwischen den europäischen Währungen, die die Notwendigkeit der Einführung einer einheitlichen Währung innerhalb der vorgesehenen Fristen deutlich machen, sowie Aufklärung der Unternehmen über die Instrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken und Förderung des Zugangs zu diesen Instrumenten;
12.ist der Ansicht, da die Erfordernisse des Sektors in Anbetracht der Tatsache, da die kleinen und mittleren Unternehmen in ihm stark vertreten sind, im Rahmen der verschiedenen Programme der EU und der Mitgliedstaaten zugunsten dieser Unternehmen berücksichtigt werden sollten;
13.fordert eine angemessene gemeinschaftliche Kontrolle und Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die Richtlinien der EU nicht ordnungsgemä in nationales Recht umsetzen bzw. ausführen;
14.teilt die Auffassung der Kommission, da ein grundlegender rechtlicher Rahmen geschaffen werden mu , damit die Unternehmen ihre Tätigkeit vorausplanen können und dafür gesorgt werden mu , da die den Sektor betreffenden Richtlinien der EU in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden und eine Vereinfachung der Verfahren zur Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften angestrebt werden mu ;
15.fordert die Kommission auf, die Dauer der derzeitigen Übergangsregelung für die Mehrwertsteuer möglichst zu begrenzen und so schnell wie möglich Vorschläge für eine endgültige Mehrwertsteuerregelung vorzulegen;
16.fordert nachdrücklich, da die Erfordernisse der F+E der Maschinenbauindustrie in den sektoralen Programmen des vierten Rahmenprogramms berücksichtigt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre von der EU bezuschu ten Programme im Bereich der Forschung und Entwicklung in diesem Sektor besser untereinander zu koordinieren;
17.ist der Ansicht, da den KMU, die in den Bereich der F+E investieren, Steuervorteile gewährt und ein besserer Zugang zum Risikokapitalmarkt in der Union ermöglicht werden sollten; betont die Notwendigkeit grenzübergreifender Zusammenschlüsse und Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen, einschlie lich denen der benachteiligten Regionen, die damit in den Genu der Gemeinschaftsprogramme im Bereich der F+E gelangen können;
18.betont die Bedeutung von Fortbildungsma nahmen für die Arbeitnehmer dieses Industriesektors und die Notwendigkeit, die ständige Anpassung dieser Ma nahmen an den technischen Fortschritt unter Nutzung von Gemeinschaftsprogrammen wie ADAPT und Leonardo zu gewährleisten;
19.hält es für notwendig, im Rahmen der Bildungssysteme die Fachhochschulen für Maschinenbau und ihre Beziehungen zu den Berufsbildungszentren zu fördern;
20.fordert die Herstellung und Förderung von Beziehungen zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildungszentren, Einrichtungen der industriellen Forschung sowie nationalen und lokalen Behörden einerseits und der Maschinenbauindustrie andererseits, um einen dauerhaften Transfer und die ständige Aktualisierung von bewährten Verfahrensweisen, umweltfreundlichen Produktionsmethoden und technischem Know-how zu gewährleisten;
21.fordert die Kommission auf, verstärkt auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, die Annahme einheitlicher Mindeststandards und die Teilnahme junger Auszubildender an Berufsbildungsma nahmen in Verbindung mit Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten hinzuwirken und damit die beruflichen Fachkenntnisse zu steigern, und gleichzeitig auf die besondere Förderung benachteiligter Jugendlicher hinzuwirken;
22.hält eine stärkere Unterstützung der angewandten Forschung bzw. der auf Entwicklung, Demonstration und Verbreitung gerichteten Forschung sowie eine bessere Koordinierung zwischen den Vertretern der verarbeitenden Industrie und des Maschinenbausektors für erforderlich, damit die Europäische Union ihre technologische Führungsrolle behaupten kann;
23.teilt die Sorge über das Verschwinden hochqualifizierter Arbeitskräfte als Folge konjunkturbedingter Entlassungen und schlägt die Einführung von mit den Arbeitnehmervertretern auszuhandelnden flexiblen Systemen vor, die es ermöglichen würden, das Beschäftigungsverhältnis zumindest teilweise aufrechtzuerhalten und die bei einem Anziehen der Konjunktur eine Wiedereinstellung erleichtern würden, und fordert die Kommission auf, die verschiedenen diesbezüglichen Möglichkeiten mit den nationalen Behörden, den Unternehmen und Gewerkschaften zu erörtern;
24.erkennt die Notwendigkeit an, eine Verbindung zwischen den Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung, der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und gegebenenfalls der Arbeitszeitverkürzung zu schaffen;
25.betont, da die Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation auf keinen Fall ungeschützte Arbeitsverhältnisse fördern und den Schutz der Kaufkraft der Arbeitnehmer au er acht lassen darf;
26.fordert die Kommission auf, für eine Harmonisierung der Beträge der von der EU erlaubten verschiedenen öffentlichen Beihilfen zugunsten der Unternehmen der Maschinenbauindustrie in den einzelnen Mitgliedstaaten zu sorgen und dabei regionale Ungleichgewichte zu berücksichtigen (Ziele 1 und 2) und fordert die Kommission ferner auf, langfristige Investitionen im Rahmen der Union zu fördern;
27.erwartet, da die Kommission regelmä ig detaillierte Informationen in Form von Zahlen und Fakten über die Konzentration und Interrelation der Unternehmen im Maschinenbausektor in der EU, Unternehmensverlagerungen innerhalb der EU und in Drittländer (insbesondere in osteuropäische Länder) und über die Zahl der Konkursanmeldungen in diesem Sektor vorlegt;
28.empfiehlt den Unternehmen, das Potential auszuschöpfen, das junge, qualifizierte und motivierte Frauen für den Arbeitsmarkt darstellen, zumal sie in diesem Sektor nur schwach vertreten sind;
29.dringt auf eine Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften in bezug auf die Inbetriebnahme von Maschinen;
30.verfolgt mit Sorge die enge wirtschaftliche und technische Verflechtung zwischen der Maschinenbauindustrie und dem in einem tiefgreifenden Strukturwandel begriffenen Bergbau in der EU sowie die nachteiligen Auswirkungen, die diese Abhängigkeit auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten hat; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine diesbezügliche Studie vorzulegen;
31.hält es für notwendig, die internationale Präsenz der europäischen Maschinenbauindustrie in Drittländern und insbesondere in Südostasien, Lateinamerika und Osteuropa zu stärken und dabei insbesondere die Beteiligung der KMU zu fördern;
32.fordert, da Verstö e von Drittländern gegen die Wettbewerbspolitik mit dem entschlossenen Einsatz der Instrumente der EU zum Schutz des Handels beantwortet werden, und da Vereinbarungen über gegenseitige Anerkennung ausgehandelt werden, die einen fairen Handel garantieren;
33.betont die Notwendigkeit einer raschen Angleichung der Wettbewerbsbestimmungen der Länder Mittel- und Osteuropas, mit denen die EU Assoziierungsabkommen geschlossen hat;
34.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.