B4-1121, 1141, 1148, 1153, 1160 und 1176/95
Entschlie ung zum Terrorismus in Frankreich
Das Europäische Parlament,
A.in tiefer Entrüstung über die Welle von Terroranschlägen auf öffentlichen Plätzen in Frankreich, durch die seit dem 25. Juli 1995 sieben Menschen umkamen und Dutzende Menschen verletzt wurden, was zu Unruhe in der Bevölkerung geführt hat,
B.unter Anerkennung der besonderen Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in der EU, wobei diese jedoch auch mit anderen demokratischen Staaten zusammenarbeiten müssen,
C.in der Erwägung, da beabsichtigt war, mit jeder dieser Bomben eine Höchstzahl unschuldiger Opfer, darunter die Kinder einer Schule, zu töten,
D.in der Überzeugung, da es gefährlich ist, in der öffentlichen Meinung die Idee wachzuhalten, da eine Verbindung zwischen der Abschaffung der Binnengrenzen und der Gefährdung der inneren Sicherheit besteht,
1.spricht den Familien der Opfer angesichts der entsetzlichen Terroranschläge, die in Frankreich verübt wurden, seine Solidarität aus;
2.bedauert ferner die in Israel am 24. Juli 1995 in Tel Aviv und am 21. August 1995 in Jerusalem verübten Anschläge;
3.verurteilt die blinde Gewalt dieser Verbrechen und prangert den zynischen Rassismus an, der sich in der Schule von Villeurbanne sogar gegen Kinder richtete;
4.begrü t die überlegene Haltung der französischen Bevölkerung, die sich nicht dazu verleiten lä t, Terrorismus und Ausländer gleichzustellen und in Fremdenfeindlichkeit zu verfallen;
5.fordert die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens von Schengen auf, ihre Wachsamkeit an den Au engrenzen der Union zu verstärken und alle Mittel des Vertrags auszuschöpfen, um die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Polizeidienste sowie der Justizorgane untereinander und ihrer Partner in anderen demokratischen Staaten, die einer ähnlichen Bedrohung ausgesetzt sind, zu verstärken;
6.fordert die Mitgliedstaaten auf, die internationalen Übereinkommen gegen Terrorismus anzuwenden, die Auslieferung mutma licher Terroristen zu gewährleisten bzw. sicherzustellen, da sie in dem Land ihrer Festnahme vor Gericht gestellt werden;
7.fordert die französische Regierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Terroristennetze zu ermitteln und zu zerschlagen, um sie unschädlich zu machen;
8.fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Verantwortlichen der Europäischen Union auf, wirksame Ma nahmen gegen die Länder einzuleiten, die den Terrorismus unterstützen und finanzieren;
9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.