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Parlamento Europeo - 21 settembre 1995
Verhängung der Todesstrafe in den Vereinigten Arabischen Emiraten

B4-1151, 1161, 1180 und 1181/95

Entschlie ung zur Verhängung der Todesstrafe gegen Sarah Balabagan in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf die Konvention von 1979 über die Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen,

-in Kenntnis der Erklärung der 1993 in Wien abgehaltenen Weltmenschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen,

-in Kenntnis der Erklärung der Vereinten Nationen vom Dezember 1993 zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen,

A.entsetzt über das am 16. September 1995 gegen die sechzehnjährige islamische Philippinin Sarah Balabagan wegen der Ermordung ihres Arbeitgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten verhängte Todesstrafe durch Erschie en, mit dem eine frühere Verurteilung zu 7 Jahren Haft und zur Zahlung einer Entschädigung an die Familie des Arbeitgebers aufgehoben wurde;

B.unter Hinweis darauf, da in einem früheren Urteil anerkannt wurde, da der Ermordete das Mädchen vergewaltigt hatte und da die Familie des Toten gerichtlich zur Leistung von Schadensersatz an sie verurteilt wurde,

C.unter Hinweis darauf, da die Vergewaltigung ein Vergehen und eine Verletzung der physischen und psychischen Unversehrheit der Frau darstellt und die Ermordung des Vergewaltigers durch Sarah Balabagan als ein Akt der Notwehr betrachtet werden kann, auf die ihr Rechtsanwalt plädiert hat,

D.in der Erwägung, da jedes Jahr Tausende von ausländischen Hausangestellten die arabischen Golfstaaten verlassen, weil sie von ihren Arbeitgebern mi handelt wurden und aufgrund des Ausgangs von Gerichtsverfahren in mehreren solchen Angelegenheiten,

1.vertritt die Auffassung, da die Hinrichtung eines Menschen unter diesen Umständen auch diejenigen, die grundsätzlich nicht gegen die Todesstrafe sind, empören mu ;

2.fordert die zuständigen Behörden der Emirate auf, den Fall Sarah Balabagan erneut zu prüfen, und appelliert an den Präsidenten der VAE, Scheich Zaid Bin Sultan al-Nahayan, das Mädchen eventuell zu begnadigen;

3.fordert den Rat auf, gegenüber der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate seine gro e Besorgnis über diesen Fall klar zum Ausdruck zu bringen und zu unterstreichen, da die Vollstreckung der Todesstrafe den Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten schaden wird;

4.fordert die Achtung der internationalen Übereinkommen durch die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der philippinischen Regierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate zu übermitteln.

 
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