B4-1113 und 1150/95
Entschlie ung zur Unterstützung des "Netzes der Zufluchtstädte"
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf die Standpunkte, die es beim Kampf für die freie Meinungsäu erung und gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen sowie alle Formen der Intoleranz eingenommen hat,
B.in Erwägung der Initiative des "Internationalen Schriftstellerparlaments" zur Schaffung eines "Netzes von Zufluchtstädten" für bedrohte und verfolgte Schriftsteller, die insbesondere vom Europarat und vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas unterstützt wird,
C.unter Hinweis auf die Resolution Nr. 5 der Plenarversammlung des XI. Kongresses des Weltverbandes der Dichter vom 29. März 1995 in Sintra,
D.in Erwägung der weltweiten Zunahme neuer Formen der Intoleranz, die sich insbesondere gegen die Gedankenfreiheit und die künstlerische Freiheit richten und in vielfältigen Agressionen ihren Ausdruck finden, was dazu führt, da eine echte Zensur entsteht,
1.bringt seine Unterstützung für die Initiative zur Schaffung eines Netzes Zuflucht gewährender Städte in der Europäischen Union zum Ausdruck;
2.vertritt die Ansicht, da diese Unterstützung Teil seines Eintretens für die Menschenrechte und gegen das Wiederaufleben von Intoleranz alter und neuer Form ist, die - häufig mit Gewalt - Gedankenfreiheit, Kreativität und freie Meinungsäu erung bedroht;
3.begrü t die von einigen europäischen Städten wie Almería, Amsterdam, Berlin, Helsinki, Stra burg, Venedig und Sintra bereits getroffene Entscheidung, sich am Netz der Zufluchtstädte zu beteiligen;
4.empfiehlt den europäischen Städten, durch die Beteiligung am Netz der Zufluchtstädte die in der Charta vorgesehenen Verpflichtungen zu übernehmen;
5.ersucht die Kommission, Ma nahmen zur finanziellen Unterstützung von Programmen zu ergreifen, und beauftragt seinen Haushaltsausschu , dafür zu sorgen, da im Rahmen des Haushaltsplans für 1996 entsprechende Vorkehrungen getroffen werden;
6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Generalsekretär des Europarats, dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas und dem "Internationalen Schriftstellerparlament" zu übermitteln.