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Parlamento Europeo - 21 settembre 1995
Verlagerung von Unternehmen in der Union

B4-1123, 1135, 1146, 1177 und 1182/95

Entschlie ung zur Verlagerung von Unternehmen in der EU

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 17. Februar 1995 zur angekündigten Schlie ung des Renault-Werks in Setúbal,

-in Erwägung der sozialpolitischen Bestimmungen der Europäischen Union und insbesonders der Richtlinie 94/95/EWG des Rates vom 22. September 1994 über die Einrichtung eines europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen,

-in Kenntnis des im Vertrag über die EU beigefügten Protokolls über die Sozialpolitik und der Richtlinie 94/45/EWG des Rates vom 12. September 1994 über die Einrichtung eines europäischen Betriebsrates in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen,

-unter Hinweis auf die Gemeinschaftscharta der sozialen Rechte der Arbeitnehmer und das dazugehörige sozialpolitische Aktionsprogramm von 1989,

A.in der Erwägung, da die Unternehmensverlegungsstrategien bestimmter industrieller Gruppen negative wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich bringen,

B.unter Hinweis darauf, da Unternehmen besonders in den Ziel-1-Regionen von der Gemeinschaft finanzielle Beihilfen erhalten,

C.in der Erwägung, da diese Gruppen in vielen Fällen direkte oder indirekte Finanzhilfen seitens der Mitgliedstaaten und sogar der Gemeinschaft bezogen haben, und in der Erwägung, da Renault in Portugal in den Genu von 77 Milliarden Escudos an nationalen und europäischen Zuschüssen gekommen ist,

D.gestützt auf Artikel 2 und 118 EUV,

E.unter Bekräftigung seiner Forderung, da in den internationalen Übereinkommen und auf der Ebene der Welthandelsorganisation Sozialklauseln eingeführt werden;

F.in der Erwägung, da eine immer stärkere Internationalisierung der europäischen Unternehmen stattfindet, so da diese folglich vorwiegend in den eigenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union investieren sollten, wobei die Kriterien der Wirtschaftlichkeit im Sinne einer europäischen Arbeitsteilung gelten sollten,

G.in der Erwägung, da derartige Beschlüsse häufig auf der Ebene des Mutterunternehmens ohne Konsultation der Vorstände, der Betriebsräte und der Gewerkschaften gefa t werden, womit gegen den Wortlaut der Sozialcharta und des Protokolls über die Sozialpolitik versto en wird,

H.in der Erwägung, da das portugiesische Renault-Werk ein Unternehmen mit gro em Erfolg in Portugal war, was die hohe Produktivität und Qualität der Produkte seiner Werkseinheiten gezeigt haben, die anerkannterma en zu den besten des Renault-Konzerns gehörten, da es sich aber hauptsächlich durch hohe Gewinne seit Betriebsbeginn 1985 ausgezeichnet hat, was wohl der beste Beweis für den Erfolg dieses Unternehmens ist,

I.in der Erwägung, da 700 Arbeitsplätze im Montagewerk von Renault in Setúbal, Portugal, nach dem Scheitern der Gespräche zwischen Renault und der portugiesischen Regierung gefährdet sind, und in der Erwägung, da als Ergebnis dieser Strategie die Massenentlassung von Arbeitnehmern bevorsteht, die nach den bereits vorgenommenen Entlassungen noch übrigbleiben, was äu erst schwerwiegende Folgen für die Regionalwirtschaft hat, zu denen noch die indirekten Auswirkungen infolge der fehlenden Nachfrage nach Dienstleistungen und Aufträgen an Subunternehmen, in der Mehrheit KMU, die ausgehend von dem Vorhaben und abhängig davon geschaffen wurden, hinzukommen würden,

1.erklärt sich mit allen Arbeitnehmern des Renault-Werks von Setúbal, die direkt von der Schlie ung des Unternehmens bedroht sind, und mit allen Beschäftigten der übrigen Werke der Gruppe sowie der Zulieferbetriebe, die davon betroffen sein könnten, solidarisch;

2.ersucht die Kommission, diesen Fall bei der Debatte über eine Richtlinie für die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen zu berücksichtigen;

3.erinnert die Kommission nochmals an sein Ersuchen vom 27. Oktober 1994, eine Übersicht über alle Betriebsverlagerungen innerhalb und au erhalb der Europäischen Union seit Januar 1993 vorzulegen;

4.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von den transnationalen Unternehmen zu verlangen, da sie von Entscheidungen absehen, die sich auf die Beschäftigung nachteilig auswirken, bei denen die Arbeitnehmer nicht im Sinne der genannten Richtlinie 94/45/EG vorab unterrichtet und angehört worden sind, und bei denen nicht von vornherein alle gangbaren Alternativlösungen geprüft und nicht in grö tmöglichem Umfang soziale Ma nahmen zugunsten der Arbeitnehmer in Erwägung gezogen werden;

5.fordert Renault auf, die Richtlinie über die Betriebsräte noch vor der Frist vom 22. September 1996 durchzuführen, um die Information und Konsultation der Beschäftigten, insbesondere der portugiesischen Arbeitnehmer, zu gewährleisten;

6.fordert die Kommission auf zu prüfen, welche Formen von nationaler und gemeinschaftlicher Unterstützung das genannte Unternehmen bezogen hat, und kurzfristig Vorschläge auszuarbeiten, die gegen jegliche Form von "Subsidy Shopping" innerhalb und au erhalb der Union gerichtet sind;

7.erwartet, da die Kommission bei der Vergabe von Strukturfondsmitteln darauf achtet, da mit der Vergabe auch Beschäftigungsgarantien verbunden werden;

8.fordert, da Unternehmen, die Subventionen in einem Mitgliedstaat erhalten haben, keine Subventionen mehr beanspruchen können, wenn sie kurze Zeit später Verlagerungen in ein anderes Land vornehmen;

9.fordert die Kommission auf, bei ihren Beratungen über die Verlagerung innerhalb wie au erhalb der Europäischen Union die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Werk von Setúbal, und vor allem die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Regionen zu berücksichtigen;

10.fordert die Kommission auf, im Lichte dieses Falls alle bereits vorhandenen oder laufenden etwaigen Beihilfen, wo auch immer, für Vorhaben zu überprüfen, bei denen Renault beteiligt sein kann;

11.fordert die Kommission auf, einen revidierten Entwurf nach den Erkenntnissen der Anhörung im Ausschu für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung zu den Betriebsverlagerungen vorzulegen;

12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern sowie den Arbeitnehmern der Renault-Niederlassung in Setúbal zu übermitteln und ihren Text in mindestens zwei portugiesischen Zeitungen mit nationaler Verbreitung zu veröffentlichen.

 
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