A4-0185/95
Entschlie ung zum Entwurf einer Entschlie ung des Rates in bezug auf die Beschränkungen für die Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (C4-0007/95)
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschlie ung des Rates (C4-0007/95),
-unter Hinweis auf Artikel 52 und folgende des EG-Vertrags sowie auf Artikel K, K.1, K.3, K.6 und K.9 des EU-Vertrags;
-gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte und des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien (A4-0185/95),
A.unter Hinweis darauf, da der EG-Vertrag die Form der Entschlie ung als bindenden Beschlu nicht vorsieht,
B.unter Berücksichtigung der Befürchtungen bestimmter Mitgliedstaaten im Hinblick auf unbegrenzte Einwanderung,
C.unter Hinweis jedoch auf die Vorteile, die eine Gesellschaft aus der Einwanderung ziehen kann,
D.unter Hinweis auf Artikel K.6, worin es hei t: "Der Vorsitz hört das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten der Tätigkeit in den in diesem Titel genannten Bereichen und achtet darauf, da die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden",
E.in der Erwägung, da Beschränkungen für die Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu den wichtigsten Aspekten der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gehören und da hier auch Aspekte des Gemeinschaftsrechts betroffen sind,
F.in der Erwägung, da die Übermittlung des Entwurfs einer Entschlie ung des Rates infolgedessen als eine Konsultation im Sinne von Artikel K.6 des EU-Vertrags zu betrachten ist,
Allgemeine Aspekte
1.ist der Auffassung, da das Initiativrecht der Kommission im Vertrag über die Europäische Union ein wesentliches und allgemeines Element darstellt und da die Kommission in allen Bereichen im Rahmen von Artikel K.1 Nummern 1 bis 6, die politische Verpflichtung hat, die Initiative nicht den Mitgliedstaaten oder dem Vorsitz des Rates zu überlassen;
2.fordert die Kommission auf, aktiver zu werden, verbindliche Ma nahmen vorzuschlagen und diese Vorschläge dem Europäischen Parlament und dem Rat zu übermitteln;
3.setzt sich dafür ein, da die Kommission die Möglichkeit prüft, Artikel K.9 anzuwenden, und da die Kommission in der den Vorschlägen beigefügten Begründung in allen Fällen, in denen sie Vorschläge im Rahmen der in Artikel K.1 Nummern 1 bis 6 genannten Bereiche ausarbeiten kann, über diese Prüfung berichtet;
Besondere Aspekte
4.bedauert die Entscheidung des Rates, im Rahmen einer "Entschlie ung" Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zur Europäischen Union zu behandeln;
5.bedauert die Entscheidung des Rates, seine Entschlie ung nicht auf den entsprechenden Artikel des Vertrags über die Europäische Union zu stützen;
6.billigt den Inhalt des Entwurfs einer Entschlie ung des Rates unter der Voraussetzung, da die nachstehenden Änderungen vom Rat übernommen werden, und ersucht die Kommission, einen ordnungsgemä begründeten Legislativvorschlag auf der Grundlage eines angemessenen Artikels des Vertrags über die Europäische Union zu unterbreiten;
7.wünscht, da in Abschnitt B nach dem ersten Spiegelstrich folgende Punkte hinzugefügt werden:
"-Flüchtlinge gemä der Genfer Konvention"
"-Staatsangehörige dritter Länder, die sich bereits legal in einem Mitgliedstaat aufhalten und das Recht haben, in diesem Mitgliedstaat eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben";
8.fordert die Beseitigung von Bestimmungen, die die Integration von Staatsangehörigen dritter Länder behindern, indem die selbständige Arbeit nach der Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit generell ausgeschlossen wird;
9.möchte einen zwölften Grundsatz hinzufügen, in dem festgelegt wird, da dieser Entwurf einer Entschlie ung keine Einschränkung von Rechten enthält, die Staatsangehörige dritter Länder gegebenenfalls gemä dem Gemeinschaftsrecht geltend machen können;
10.betrachtet den Entwurf einer Entschlie ung nur als vorläufige Ma nahme;
11.betrachtet es als einen Versto gegen die Bestimmungen des Artikels K.6, wenn der Rat es versuchen würde, ohne Anhörung des Europäischen Parlaments faktisch bindendes Recht zu setzen, und erwartet deshalb, da auch in dieser Sache die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden;
12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.