A4-0186/95
Entschlie ung zu dem Entwurf von Schlu folgerungen des Rates über die Ausgestaltung des Informations-, Reflexions- und Austauschszentrums für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Au engrenzen und der Einwanderung (CIREFI)
(C4-0008/95)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des Entwurfs von Schlu folgerungen des Rates (C4-0008/95),
-unter Hinweis auf die Artikel K.1, K.3, K.4 und K.6 des Vertrags über die Europäische Union sowie die Artikel 6, 7 a, 8 und 8 a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
-gestützt auf Artikel 51 der Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte (A4-0186/95),
A.in der Erwägung, da nach Artikel K.1 die Asylpolitik, die Einwanderungspolitik und bestimmte Vorschriften über das Überschreiten der Au engrenzen für die Ziele der Union relevant sind,
B.in der Erwägung, da nach Artikel K.4 die Kommission in vollem Umfang an den Tätigkeiten im Bereich Justiz und innere Angelegenheiten zu beteiligen ist,
C.in der Erwägung, da nach Artikel K.6 das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten der Tätigkeit in den in Titel VI des EU-Vertrags genannten Bereichen anzuhören ist,
D.in der Erwägung, da der Eindruck entsteht, da der Tätigkeitsbereich des CIREFI, für den im Titel der Ausdruck "Einwanderung" verwendet wird, sich allmählich in Richtung der (ausschlie lichen) Bekämpfung der illegalen Einwanderung entwickelt,
E.in der Erwägung, da die geplante Erfassung von Informationen und Daten ohne notwendige Datenschutzbestimmungen erfolgt und da der Hinweis in den Schlu folgerungen des Rates "Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet, insbesondere nicht an oder durch das CIREFI übermittelt werden" diesen Umstand nicht beseitigt,
F.in der Erwägung, da es über das Zentrum und von diesem bislang kaum bzw. gar keine Informationen erhalten hat,
G.in der Erwägung, da Untersuchungen über Einwanderung nützlich sein können, jedoch nicht in einem Umfeld der Geheimhaltung vorgenommen werden sollen,
Allgemeine Aspekte
1.vertritt die Auffassung, da das Initiativrecht der Kommission im EU-Vertrag ein wesentliches und allgemeines Element ist und da die Kommission in allen Bereichen, die in Artikel K.1 Nummern 1 bis 6 genannt sind, politisch verpflichtet ist, die Initiative nicht den Mitgliedstaaten oder dem Ratsvorsitz zu überlassen;
2.fordert die Kommission auf, sich aktiver zu verhalten, verbindliche Ma nahmen vorzuschlagen und diese Vorschläge dem Europäischen Parlament und dem Rat zuzuleiten;
3.spricht sich dafür aus, da die Kommission prüft, ob Artikel K.9 angewandt werden sollte, und da sie das Ergebnis dieser Prüfung in der Begründung der Vorschläge in all den Fällen darlegt, in denen sie Vorschläge in den in Artikel K.1 Nummern 1 bis 6 genannten Bereichen ausarbeiten darf;
Besondere Aspekte
4.bedauert, da in dem Entwurf von Schlu folgerungen nicht die Rechtsgrundlage genannt ist, auf die die Schlu folgerungen gestützt werden, und da es in diesen sogenannten Schlu folgerungen nicht um eines der im Rahmen des Titels VI des EU-Vertrags in Artikel K.3 genannten Instrumente der Zusammenarbeit geht;
5.weist darauf hin, da es zu diesem Text hätte konsultiert werden müssen, zumindest aufgrund von Artikel K.6 Absatz 2 EUV, und da man ihm nicht, wie es der Fall war, den Text nur zur Kenntnisnahme hätte übermitteln dürfen;
6.stellt fest, da ihm keine ausreichenden Auskünfte über das Zentrum vorliegen und da der Rat und die Kommission diese auch nicht erteilt haben;
7.weist darauf hin, da das CIREFI ein wichtiges Instrument für die Kontrolle der illegalen Zuwanderung werden wird und da diese Kontrolle ein wichtiger Aspekt der Tätigkeiten mit normativer Bedeutung im Rahmen von Titel VI des EUV ist;
8.vertritt die Auffassung, da der Rat den Vertrag verletzt, indem er das Europäische Parlament nicht gemä Artikel K.6 EUV konsultiert, dessen Haltung und gegebenenfalls dessen Änderungen nicht gebührend berücksichtigt und sich nicht an die durch den Vertrag vorgeschriebenen Beschlu fassungsformen hält;
9.stellt fest, da der Eindruck entsteht, da sich das CIREFI hauptsächlich mit der Bekämpfung der illegalen Einwanderung beschäftigen wird;
10.weist darauf hin, da es aus den summarischen Informationen bereits den Eindruck gewinnt, da hier klare Überlappung mit den Informationen besteht, die vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften über Einwanderer und Asylbewerber gesammelt werden, sowie mit Informationen, die durch die IOM, das UNHCR und die Mitgliedstaaten, das entstehende Europäischen Informationssystem und im Rahmen der möglichen Aufgaben von Europol gesammelt werden;
11.verlangt, da ab sofort ein von der Kommission und ein vom Europäischen Parlament benannter Beobachter den Sitzungen des CIREFI beiwohnen können;
12.stellt fest, da die Vorschriften über die Weitergabe und Verarbeitung der sogenannten "personengebundenen" Daten ungenau und konfus sind; fordert die Festlegung angemessener Garantien und geeignete Ma nahmen, durch die sicherzustellen ist, da bei der Erfassung solcher Daten keine Überlappung mit anderen Gremien auftritt;
13.fordert, da in diesem Vorschlag eindeutig folgende Punkte geregelt werden: die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; die Beziehungen zu anderen ähnlichen Behörden von zwischenstaatlichem oder gemeinschaftlichem Charakter; die Bedingungen und Beschränkungen für die Übermittlung von Informationen und Daten sowie für deren Schutz durch die Mitgliedstaaten, die konkrete Anwendung der Bedingungen und Beschränkungen sowie die kurz- oder langfristigen Ziele des Zentrums;
14.fordert, da die Arbeitsweise dieses Zentrums nach einem bestimmten Zeitraum überprüft wird und da dieses angesichts der gesammelten Erfahrungen später in eine Behörde umgewandelt werden kann, die befugt ist, innerhalb der Union zur Annahme von gemeinsamen Beschlüssen und globalen Ma nahmen im Bereich der Verhinderung und Kontrolle der illegalen Zuwanderung beizutragen;
15.wünscht, da auch Personen, die widerrechtlich einwandern, menschenwürdig behandelt werden;
16.sieht es als notwendig an, da die Kommission so rasch wie möglich ihren Standpunkt darlegt;
17.lehnt in Anbetracht des Vorstehenden den Entwurf der Schlu folgerungen des Rates ab;
18.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.