A4-0182/95
Legislative Entschlie ung mit der Stellungnahme des Parlaments zu dem Entwurf für einen Beschlu des Rates und der Kommission über den Standpunkt, den die Gemeinschaft in dem Assoziationsrat, der mit dem am 16. Dezember 1991 in Brüssel unterzeichneten Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich des Erlasses der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 63 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Europa-Abkommens sowie zu Artikel 8 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des diesem Abkommen beigefügten Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu vertreten hat (C4-0187/95 - 5929/95 - 95/0811(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des Entwurfs für einen Beschlu des Rates und der Kommission (5929/95 - 95/0811(CNS)),
-vom Rat gemä Artikel 87 und 235 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0187/95),
-gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik (A4-0182/95),
1.billigt den zu vertretenden Standpunkt;
2.beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung Polens zu übermitteln.