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Parlamento Europeo - 22 settembre 1995
Europäischer Zivildienst

B4-1127/95

Entschlie ung zur Schaffung eines europäischen Zivildienstes

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Erklärung der Kommission,

-in Kenntnis der von dem Mitglied der Kommission, Frau Cresson, vor dem Ausschu für Kultur, Jugend, Bildung und Medien am 23. März 1995 und auf der Tagung des Rates der Jugendminister vom 31. März 1995 geschilderten Vorstellungen,

A.in der Erwägung, da durch Konzipierung und Umsetzung konkreter Vorstellungen ein Beitrag zu einer wirksamen gemeinsamen Politik für die jungen Bürger der Europäischen Union geleistet werden mu ,

B.in der Erwägung, da zahlreiche europäische Staaten die Möglichkeit eines Zivildienstes anstelle des Militärdienstes in ihrer Rechtsordnung bereits vorgesehen haben,

C.unter Hinweis auf die neuen Anforderungen und die neuen Herausforderungen der Europäischen Union nach dem Ende der Teilung Europas in zwei Blöcke und dem Entstehen einer immer engeren Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas,

D.unter Hinweis auf die wachsende Notwendigkeit bedeutender Aktionen zugunsten der Entwicklungsländer,

E.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. Januar 1994 zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mit besonderer Betonung von Ziffer 7, worin die Kommission aufgefordert wird, einen Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Zivildienstes vorzulegen, der den Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen wie auch Freiwilligen aus den Mitgliedstaaten offensteht,

F.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 17. Mai 1995 zur Funktionsweise des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996 - Verwirklichung und Entwicklung der Union,

1.fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die Schaffung eines europäischen Zivildienstes auszuarbeiten und dem Parlament und dem Rat vorzulegen mit dem Ziel, eine umfassende Konsultation der betreffenden nichtstaatlichen Organisationen durchzuführen und über die konkreten Mittel zu dessen Umsetzung nachzudenken; fordert die Kommission ferner auf, darauf hinzuwirken, da dieser Dienst ausschlie lich auf Freiwilligkeit beruht, und einen genauen Rechtsstatus für die Freiwilligen auszuarbeiten;

2.geht davon aus, da die Schaffung eines europäischen Zivildienstes weder ein Ersatz für die Wehrpflicht noch für die einzelstaatlichen Zivildienste sein kann; vertritt vielmehr die Auffassung, da diese spezifische Ma nahme der Europäischen Union zugunsten der Jugendlichen beiderlei Geschlechts sich mit den einzelstaatlichen Zivildiensten vereinbaren lä t und in diese Dienste integriert werden kann;

3.ist der Ansicht, da diese Ma nahme, die sich auf Jugendliche beiderlei Geschlechts erstrecken mu , den Austausch zwischen jungen Bürgern der Union, wie er insbesondere im Rahmen der Programme "Socrates" und "Jugend für Europa" durchgeführt wird, verstärken und ergänzen könnte und da der Zugang Jugendlicher aus schwierigen sozialen Verhältnissen zum europäischen Zivildienst spezielle Aufmerksamkeit finden und Vorrang genie en mu ; zur Erreichung dieses Ziels müssen Ma nahmen ergriffen werden, die den am stärksten benachteiligten jungen Menschen hinsichtlich der Informationen über den Zivildienst, des Zugang dazu, der Vorbereitung darauf sowie hinsichtlich weiterführender Ma nahmen angepa t sind;

4.schlägt der Kommission vor, die Gelegenheit zu nutzen, um Pilotprojekte durchzuführen, beispielsweise im Bereich der Arbeit mit Jugendlichen und Randgruppen oder im Rahmen von Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Kultur und Förderung der Toleranz, des Friedens und der internationalen Solidarität;

5.ist der Ansicht, da die Organe der Union aufgrund der Anhaltspunkte, die sich bei der Konsultation zu der Mitteilung der Kommission ergeben haben, sowie aufgrund der Resultate der Pilotprojekte der Frage nachgehen sollten, ob ein ständiges Gemeinschaftsinstrument geschaffen werden kann, das mit angemessenen rechtlichen und finanziellen Mitteln ausgestattet ist;

6.fordert die Kommission auf, ein Dokument über die formelle Anerkennung der Teilnahme am europäischen Zivildienst auszuarbeiten;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschu sowie dem Ausschu der Regionen zu übermitteln.

 
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