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Parlamento Europeo - 10 ottobre 1995
künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Republik Südafrika zur EU

A4-0150/95

Entschlie ung zu den künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Republik Südafrika zur Europäischen Union

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, und insbesondere auf die Bestimmungen zur gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik (Titel V) sowie auf die in Artikel 130 u angegebenen Ziele,

-unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Union zur Zusammenarbeit mit Südafrika vom 19. April 1994,

-unter Hinweis auf die gemeinsame Abschlu erklärung der Au enministerkonferenz EU-Südliches Afrika (5.- 6. September 1994) in Berlin,

-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 30. November 1994 zu dem Vorschlag für einen Beschlu des Rates über den Abschlu des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika (KOM(94)0402 -C4-0171/94 - 94/0216(CNS),

-unter Hinweis darauf, da Südafrika sowohl den Beitritt zum Lomé-Abkommen als auch zum Abkommen von Georgetown beantragt hat und dieser Antrag von der AKP-Gruppe unterstützt wird,

-gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen (A4-0150/95),

A.unter Hinweis darauf, da die demokratisch gewählte Regierung der Nationalen Einheit in Südafrika seit nunmehr einem Jahr im Amt ist,

B.mit der Feststellung, da die Wahl einer repräsentativen Regierung hohe Erwartungen in breiten Teilen der Bevölkerung Südafrikas geweckt hat, insbesondere in bezug auf die Beschäftigungssituation und einen besseren Zugang zu Stellen des öffentlichen Dienstes,

C.in der Überzeugung, da die Fähigkeit Südafrikas, seine Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auszubauen, für die Festigung seiner zerbrechlichen Demokratie und die Sicherung der politischen Stabilität im südlichen Afrika insgesamt entscheidend ist; ferner in dem Bewu tsein, da insbesondere für die schwarze Mehrheit der Bevölkerung die Demokratie im wirtschaftlichen und sozialen Leben noch nicht verwirklicht ist,

D.mit der Feststellung, da viele der Probleme Südafrikas denjenigen von Entwicklungsländern ähneln und da soziale Indikatoren wie der Index für die menschliche Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) zeigen, da die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen eine Mehrheit der schwarzen Bevölkerung lebt, weitgehend jenen vergleichbar sind, die in den ärmeren Ländern der Region vorherrschen,

E.begrü t die konzertierten Anstrengungen der Mitgliedsländer der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), die darauf abzielen, der Region politische Stabilität und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu bringen,

F.in Anerkennung und Unterstützung der Bemühungen der südafrikanischen Regierung um eine Förderung des Friedens in allen Ländern des südlichen Afrika,

G.unter Hinweis auf den in der Entschlie ung der Paritätischen Versammlung im Oktober 1994 in Libreville vertretenen Standpunkt, wonach die Einbeziehung Südafrikas in die Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Lomé unterstützt und unter Betonung der Entwicklungserfordernisse Südafrikas ein begünstigter Handelszugang zu den Märkten der Europäischen Union gemä dem Abkommen von Lomé gefordert wird,

1.betont erneut die Bedeutung enger Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU, der Republik Südafrika und dem südlichen Afrika und begrü t den offiziellen Beginn am 30. Juni 1995 von Verhandlungen über einen Rahmen für langfristige Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Südafrika;

2.begrü t die Zusage der südafrikanischen Regierung, ihren GATT-Verpflichtungen nachzukommen, und betont die Notwendigkeit, den Proze der Integration Südafrikas in die Weltwirtschaft voranzutreiben;

3.erinnert an die in Artikel 2 des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika formulierten Ziele, "ihre Beziehungen mit Blick auf eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung" durch intensivere Handelsbeziehungen zu stärken;

4.anerkennt, da die im September 1994 beschlossene Einbeziehung der Republik Südafrika in das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für die Ausweitung und Diversifikation südafrikanischer Exporte unzureichend ist, die notwendig sind, um die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den ökonomischen Umbau notwendige Devisenbasis zu schaffen, was wiederum für die Konsolidierung der demokratischen Veränderungen in der Politik von entscheidender Bedeutung ist;

5.betont die Notwendigkeit, den Proze des wirtschaftlichen Umbaus in Südafrika zu unterstützen, insbesondere die Notwendigkeit, die Entwicklung arbeitsintensiver Verarbeitungsindustrien zu fördern, und vertritt die Auffassung, da es geraume Zeit dauern wird, bis diese Bereiche der verarbeitenden Industrie international wettbewerbsfähig sind;

6.ist der Auffassung, da die sozioökonomische Reform in Südafrika umfangreiche Handels- und Investitionsmöglichkeiten für die europäische Geschäftswelt eröffnet, und zwar sowohl in der Republik Südafrika als auch in der gesamten südafrikanischen Region;

7.fordert eine Strategie, die auf substantielle Verbesserungen beim Marktzugang für jene Waren und Sektoren abzielt, die unmittelbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesundung und Entwicklung Südafrikas mit Blick auf einen potentiellen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Exportdiversifikation haben;

8.betont, da jedes künftige Handelsabkommen über adäquate und transparente Sicherungssysteme sowohl für die Produzenten innerhalb der EU als auch für die traditionellen Zulieferer aus den AKP-Staaten verfügen sollte;

9.betont die Bedeutung rascher substantieller Verbesserungen beim Zugang zum EU-Markt für Südafrika, wenn die künftige EU-Handelspolitik den wirtschaftlichen Umbau und die Konsolidierung der Demokratie in Südafrika während der Übergangsphase unterstützen soll;

10.ist der Auffassung, da bei der künftigen Gestaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika Wert auf den Abschlu bilateraler Vereinbarungen zum Schutz von Investitionen, auf die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden, die Förderung von kompatiblen Systemen von Standards und bei der Zertifizierung sowie die gemeinsame Förderung gewöhnlicher Produkte wie beispielsweise Wein und Schnittblumen gelegt werden sollte;

11.fordert die Kommission auf, sozial gerechte und ökologische Produktionsformen sowohl im landwirtschaftlichen wie auch im handwerklichen und industriellen Bereich ausdrücklich zu fördern und für Projekte in diesem Bereich (ökologischer Landbau, Kooperativen - insbesondere zur Förderung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen) besondere Fördermittel bereitzustellen;

12.unterstützt voll und ganz die in Artikel 6 des Interimsabkommens getroffene Aussage, die die Bedeutung der südafrikanischen Region und die Notwendigkeit der Harmonisierung der Zusammenarbeit in einem regionalen Kontext anerkennt;

13.betont die Notwendigkeit, die Kompatibilität zwischen den Handelssystemen der EU und der Republik Südafrika und den Systemen für die benachbarten südafrikanischen Länder zu wahren, um zu gewährleisten, da im Bereich des intraregionalen Handels im weiteren Sinne im südlichen Afrika keine Hindernisse errichtet werden;

14.begrü t die Anstrengungen der Republik Südafrika, den regionalen Handel im Interesse einer ausgewogeneren und gerechteren regionalen Entwicklung umzugestalten, und vertritt die Auffassung, da einem verbesserten Zugang zum Markt der Republik Südafrika für die benachbarten AKP-Staaten, die gleichzeitig Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) sind, Priorität eingeräumt werden mu ;

15.betont, da die EU bei ihrer Beschlu fassung über ein künftiges Handelsabkommen mit Südafrika die existierende Zollunion der Republik Südafrika mit AKP-Staaten, die Mitglied der Südafrikanischen Zollunion (SACU) sind, berücksichtigt und vorsichtig auf den sensiblen Proze der Verhandlungen eingeht, der gegenwärtig zwischen den Mitgliedstaaten der SACU stattfindet;

16.fordert eine verstärkte Förderung des intraregionalen Handels und von Investitionen durch eine umfangreiche Erweiterung der Kumulierungsbestimmungen des Abkommens von Lomé auf die Republik Südafrika und die Genehmigung für südafrikanische Unternehmen, sich an Ausschreibungen für Vertragsabschlüsse, die mit Mitteln des EEF finanziert werden, zu beteiligen;

17.besteht darauf, da jedes künftige Handelsabkommen in enger Konsultation mit der südafrikanischen Region und der AKP-Gruppe ausgehandelt wird;

18.nimmt die Absicht der Verhandlungspartner zur Kenntnis, die Möglichkeit auszuloten, einen Proze in Gang zu setzen, der zu einer fortschreitenden und gegenseitigen Liberalisierung des Handels im Hinblick auf die Errichtung einer Freihandelszone führt;

19.fordert die Verhandlungspartner auf, genau darauf zu achten, da die in den vorhergehenden Ziffern angeführten Überlegungen bei der Festlegung von Tempo und Ziel eines jedweden Prozesses der gegenseitigen Liberalisierung des Handels voll berücksichtigt werden;

20.fordert die Kommission auf, eine detaillierte sektorenbezogene Analyse der Auswirkungen einer Freihandelszone auf die Industrie Südafrikas und ihrer SACU-Partner durchzuführen, und besteht darauf, da ein gegenseitiges Freihandelsabkommen für die SACU-Länder insgesamt annehmbar sein mu ;

21.vertritt die Auffassung, da die Ausgestaltung des Rahmens der künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Südafrika weitgehend während des Verhandlungsprozesses selbst erfolgen mu ;

22.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Festlegung des Verhandlungsmandats ein Höchstma an Flexibilität zu wahren und keinerlei Option auszuschlie en;

23.ersucht den EU-Ministerrat, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten,

-da das Vermächtnis der Diskriminierung im Handel durch die Gewährung eines vollständigen APS-Angebots für landwirtschaftliche Produkte an Südafrika beseitigt wird,

-da Südafrika künftig in das reformierte Allgemeine Präferenzsystem für die Landwirtschaft einbezogen wird, das - wenn es einmal festliegt - auch den jüngsten GATT-Vereinbarungen über die Landwirtschaft, den Erfordernissen der Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Empfängerländern und den gegenseitigen Verpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen in der Europäischen Union Rechnung tragen sollte;

-da Fragen der Kumulierung und der Beteiligung an Ausschreibungen von den Verhandlungen über ein langfristiges bilaterales Abkommen abgekoppelt werden und umfassende Lösungen im Kontext der Halbzeitbilanz des Abkommens Lomé IV gefunden werden;

24.fordert den Rat und die Kommission auf, anlä lich der Halbzeitbilanz des Lomé-Abkommens eine Sonderklausel zum Beitritt Südafrikas zu diesem Abkommen zu verabschieden;

25.fordert den Rat und die Kommission auf, es auf jeder Stufe der Verhandlungen zwischen Südafrika und der Europäischen Union zu unterrichten und zu konsultieren;

26.fordert, da die Mitglieder aus seinen Reihen als Beobachter in die Delegation der Union für die Verhandlungen über ein langfristiges Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Südafrika aufgenommen werden;

27.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Republik Südafrika, den übrigen Regierungen der Mitgliedstaaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), dem AKP-Ministerrat und der Paritätischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

 
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