Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
mar 25 feb. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 12 ottobre 1995
Ausführung des Haushaltsplans 1995

B4-1203/95

Entschlie ung zur Ausführung des Gemeinschaftshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995

Das Europäische Parlament,

-in Anbetracht der Daten in dem Bericht über die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union per 31. Mai 1995 (SEK(95)1048) sowie der Zahlen über die Ausführung für sämtliche Haushaltsposten per 31. August 1995,

-in Anbetracht der Erklärung der Kommission in Beantwortung des Fragebogens des Ausschusses für Haushaltskontrolle betreffend die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1995,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom

-24. März 1994 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan von 1995 - Einzelplan III (Kommission),

-27. Oktober 1994 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 - Einzelplan III (Kommission),

-15. Dezember 1994 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 - Einzelplan III (Kommission) in der vom Rat geänderten Fassung,

1.bedauert den bislang niedrigen Grad der Ausführung des diesjährigen Haushaltsplans, wodurch der in den früheren Jahren festgestellte Trend sich fortsetzt; erinnert in diesem Zusammenhang an die Kritik des Rechnungshofs, da die Ausführung des Haushaltsplans sich weiterhin zu stark auf das Ende des Haushaltsjahres konzentriert; ist der Auffassung, da das Anlaufen neuer Programme 1995 im Bereich Bildung und Jugend und des Vierten Forschungsrahmenprogramms nur teilweise diese Lage erklären und rechtfertigen kann;

2.lehnt die selektive Haltung der Kommission ab, die vollständige Ausführung bestimmter Titel von der bestehenden Rechtsgrundlage abhängig zu machen, was Artikel 205 des EG-Vertrags widerspricht; erwartet von der Kommission, da sie ihre Haltung ausführlich erklärt und alle Haushaltslinien in einer Art und Weise ausführt, die mit dem obengenannten Vertragsartikel vereinbar ist;

3.weist seine eigenen Ausschüsse an, die Ausführung aller Haushaltslinien, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, sorgfältig zu überwachen, um die Effizienz der Ausgaben der Union zu verbessern;

4.fordert die Kommission auf, die regelmä ige und rechtzeitige Zahlung von Subventionen an Nichtregierungsorganisationen zu gewährleisten, und dabei gleichzeitig die Kontrolle der Ausgaben gebührend wahrzunehmen;

5.bedauert die nach wie vor ungenauen Schätzungen der Agrarausgaben, wobei trotz wiederholter Zusicherungen der Kommission in dieser Hinsicht keine nennenswerte Besserung festzustellen ist;

6.hält es für notwendig, da im laufenden Haushaltsjahr angemessene Finanzmittel zur Finanzierung von befristeten Ma nahmen in den Regionen der Union bereitgestellt werden, die am stärksten von den festgefahrenen Fischereiverhandlungen Union-Marokko betroffen sind;

7.gibt seiner tiefen Besorgnis über die unbefriedigende Ausführung von Posten B2-1400 (PESCA) Ausdruck, der Ma nahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit in der Fischereiindustrie und zur Umschulung von Arbeitnehmern dieses Sektors vorsehen sollte;

8.beobachtet mit Sorge, da per 31. Mai 1995 rund 5 Mrd. ECU an Zahlungsermächtigungen aus den Strukturfonds 1989 bis 1993 nicht ausgeschöpft sind und verfallen werden, falls sie nicht bis Ende des laufenden Jahres ausgezahlt werden; fordert daher die Kommission auf, die erforderlichen Ma nahmen zu treffen, einschlie lich des technischen Beistandes in den Mitgliedstaaten, um die vollständige Nutzung dieses Betrags bis Ende 1995 sicherzustellen;

9.bedauert, da 1995 wie schon 1994 die für die Strukturfonds bestimmten Mittel voraussichtlich nicht in ihrer Gesamtheit ausgeschöpft werden;

10.weist auf die erheblichen Diskrepanzen bei der Ausführung der Gemeinschaftsinitiativen hin, indem ADAPT (Posten B2-1423) und RESIDER II (Posten B2-1431) ihre jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen bereits überschritten haben, während NOW (Posten B2-1420), HORIZON (Posten B2-1421) und YOUTHSTART (Posten B2-1422) sowohl bei den Verpflichtungs- wie bei den Zahlungsermächtigungen einen bedauerlich niedrigen Ausnutzungsgrad aufweisen; fordert mithin die Kommission auf, den vom Parlament deutlich ausgedrückten politischen Willen zu berücksichtigen, was eine ausgewogene Ausführung der Gemeinschaftsinitiativen anbelangt;

11.wiederholt seine Forderungen an die Kommission, sie möge sicherstellen, da die Bereiche Umwelt und Verkehr in allen betroffenen Mitgliedstaaten ausgewogen von den Mitteln des Kohäsionsfonds profitieren;

12.bedauert, da die Verwirklichung der transeuropäischen Netze, die für das Parlament ein Schlüsselelement darstellen, aus Gründen, die mit der Annahme der jeweiligen Rechtsgrundlagen zusammenhängen, erheblich verzögert wurde;

13.bedauert die mangelnde Bereitschaft des Rates, ein neues Programm zur Bekämpfung der Armut anzunehmen (Posten B3-4103), und nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die für dieses Programm im Haushaltsplan 1995 vorgesehenen Mittel nicht zu verwenden; fordert die Kommission auf, Pilotprojekte in diesem Bereich zu finanzieren, um die Kontinuität des Programms 1996 zu gewährleisten;

14.hält es für unannehmbar, da die Verwendung der im Haushaltsplan unter der Linie B3-101 (Jugend für Europa) und B3-1021 (Leonardo da Vinci) angesetzten Mittel wegen der Sitzungen der an der Verwaltung dieses Programms beteiligten "Programmausschüsse" (Komitologie) verzögert worden ist;

15.fordert die Kommission auf, das Parlament von den Ma nahmen zu unterrichten, die im Rahmen von Artikel B4-320 (LIFE) unternommen wurden, und insbesondere den Anteil der für Verwaltungsausgaben aufgewandten Mittel anzugeben;

16.ist besorgt über die Feststellung, da die Zuweisung von Mitteln für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien unter Posten B6-7151 (Technologien für eine umweltfreundlichere und effizientere Gewinnung und Nutzung von Energie) mit der vom Europäischen Parlament in dem Beschlu über das spezifische Programm gebilligten Zuweisung nicht übereinstimmt; verpflichtet sich, diese Diskrepanz zu ergründen und die erforderlichen Ma nahmen zu treffen, um sicherzustellen, da die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich beachtet wird;

17.stellt mit Besorgnis fest, da die Verpflichtungsermächtigungen in Posten B7-216 betreffend humanitäre Ma nahmen für Drittländer, zu der parallel eine Kürzung der Verwendung der Zahlungsermächtigungen erfolgte (13,29% gegenüber 23,95%), nicht ausgenutzt wurde (0% Ende August); dies steht im Widerspruch zu dem von der Kommission in ihrem Bericht über die Verwendung per 31. Mai 1995 erwähnten umfassenden Bedarf für eine solche Ma nahme; fordert die Kommission auf, diesen offenkundigen Widerspruch zu erklären;

18.bedauert angesichts der bevorstehenden Erhöhung der Mittel für die Linie MEDA insbesondere feststellen zu müssen, da die für die Finanzierung der Kooperation mit Drittländern im Mittelmeerraum bestimmten Haushaltsposten nur schleppend ausgeführt werden; fordert die Kommission auf, insbesondere zu gewährleisten, da die zur Ausführung von MEDA benutzten Verwaltungsstrukturen hinreichend geschmeidig und dezentralisiert sind, so da die Mittel rasch und gezielt ausgezahlt werden können;

19.mi t der unkomplizierten Finanzierung von Hilfe im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen Israel/PLO grö te Bedeutung bei; wiederholt seine Forderung an die Kommission, sie möge gewährleisten, da die Hilfe die Endempfänger rasch erreicht;

20.ersucht die Kommission trotz Verbesserungen der internen Verwaltungsverfahren bei der Durchführung der Programme PHARE und TACIS, die Verwendungsraten, insbesondere von Posten B7-620 (Technische Zusammenarbeit mit den unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion), zu verbessern;

21.ersucht die Kommission, das Parlament von der Verwendung von mindestens 100 Mio. ECU zu unterrichten, die für Umweltprojekte und insbesondere für die Stillegung der LWGR-Reaktoren (Tschernobyl) bestimmt waren - siehe auch die Erläuterungen zu Artikel B7-600 (Hilfe zur Umgestaltung der Wirtschaft für die Länder Mittel- und Osteuropas); stellt in diesem Zusammenhang mit Sorge fest, da die Mittel von Posten B7-634 (Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion im Bereich der nuklearen Sicherheit) weiterhin nur zum Teil genutzt werden, und fordert die Kommission auf, ausreichende Informationen über die Ausführung dieser Haushaltslinie zur Verfügung zu stellen;

22.weist auf die Bedeutung hin, die es der Förderung der Entwicklung Südafrikas und des südlichen Afrika im allgemeinen beigemessen hat, und ersucht die Kommission, eine maximale und optimale Verwendung der Mittel der betreffenden Posten (B7-5070 und B7-5071) zu gewährleisten;

23.weist nachdrücklich darauf hin, da Ausgaben für Ma nahmen im Rahmen der gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik über den Teileinzelplan B8 und die betreffende Reserve des Haushaltsplans finanziert werden sollten, um die jeweilige Verantwortung für die in diesem Bereich getroffenen Entscheidungen klarzustellen;

24.ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, da die Haushaltslinie für die EU-Verwaltung in Mostar unverzüglich ausgeführt wird, und sicherzustellen, da institutionelle Hemmnisse für die diesbezügliche Ausführung beseitigt werden;

25.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail