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Parlamento Europeo - 12 ottobre 1995
Äquatorialguinea

B4-1237, 1241, 1256, 1260 und 1274/95

Entschlie ung zur Lage in Äquatorialguinea nach den jüngsten Kommunalwahlen

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in der Republik Äquatorialguinea,

A.in der Erwägung, da Äquatorialguinea das Abkommen von Lomé unterzeichnet hat und somit gehalten ist, die in Artikel 5 dieses Abkommens enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten,

B.unter Bekräftigung seines entschiedenen Engagements, zum Aufbau der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in diesem Land beizutragen,

C.unter Hinweis darauf, da die Regierung Äquatorialguineas sich bereits mehrerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hat,

D.unter Hinweis darauf, da es für den Übergang dieses Landes zur Demokratie von gro er Wichtigkeit gewesen wäre, wenn die Kommunalwahlen vom 17. September 1995 unter den Voraussetzungen der Ordnungsmä igkeit und Transparenz stattgefunden hätten,

E.angesichts der Häufung von Unregelmä igkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen, wie beispielsweise

-willkürlicher Ausschlu von militanten Mitgliedern der Opposition aus den Wählerlisten,

-Nichtveröffentlichung der Wählerlisten bis zum Tag der Wahl,

-Ausschlu der von der Opposition benannten Wahlhelfer aus den Wahlausschüssen in einem gro en Teil der Gemeinden,

1.prangert die von der Regierung begangenen Verstö e an, insbesondere die nicht korrekt erfolgte Veröffentlichung der Wählerlisten, die Hindernisse, die der Anwesenheit internationaler Beobachter in den Weg gestellt wurden, die Nichteinhaltung der Garantien gegen den Wahlbetrug und den Abbruch verschiedener Wahlvorgänge in mehreren Fällen;

2.begrü t, da die Bürger Äquatorialguineas sich trotz dieser Unregelmä igkeiten massiv an diesen Wahlen beteiligt haben;

3.nimmt zur Kenntnis, da den ersten Wahlergebnissen zufolge die Gemeinsame Oppositionsplattform (POC), die ein gutes Beispiel für demokratische Verantwortung gibt, die meisten Stimmen erhalten hätte;

4.fordert von den Behörden Äquatorialguineas, da sie als einzige gültige Ergebnisse die verkündet, die mit den Wahlprotokollen in den einzelnen Gemeinden des Landes übereinstimmen;

5.besteht darauf, da die Regierung Äquatorialguineas sich streng an die Achtung der Menschenrechte und die Wahrung der demokratischen Prinzipien hält;

6.fordert die Kommission und den Rat auf, auf die Regierung von Malabo in diesem Sinne einzuwirken und dafür zu sorgen, da alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit Äquatorialguinea veranschlagten Mittel der Europäischen Union für die Entwicklungszusammenarbeit nur für Vorhaben eingesetzt werden, die unmittelbar zur Verbesserung der Lebensbedingungen der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen des Landes beitragen, solange die Behörden ihren autoritären politischen Stil weiterpflegen;

7.fordert den Rat nachdrücklich auf, sich unverzüglich an den Präsidenten Teodoro Obiang zu wenden und ihn aufzufordern, die Wahlergebnisse zu respektieren und den vor der Völkergemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der gemeinsamen Plattform der Opposition von Äquatorialguinea sowie der Regierung Äquatorialguineas und den Unterzeichnerstaaten des Lomé-Abkommens zu übermitteln.

 
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