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Parlamento Europeo - 12 ottobre 1995
Wei ru land

B4-1246, 1248 und 1293/95

Entschlie ung zu Wei ru land

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Wei ru land andererseits, das dem Parlament derzeit zur Zustimmung vorliegt, insbesondere auf die Artikel 2 und 4 dieses Abkommens,

-im Hinblick auf die geplante Unterzeichnung des Interimabkommens durch den Rat,

-unter Hinweis auf die international anerkannten Arbeitsnormen, insbesondere auf die ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 88, die die Republik Wei ru land ratifiziert hat,

A.unter Hinweis auf den Streik der U-Bahn- und Busbediensteten von Minsk vom 16. bis 21. August 1995 aus Protest gegen die Nichteinhaltung von Tarifverträgen seitens der Behörden,

B.unter Hinweis darauf, da die Behörden daraufhin mehrere Gewerkschaftsführer festnahmen und inhaftierten, darunter Wladimir Makartschuk und Nikolai Konach, und da etwa 60 Arbeitnehmer, die sich an dem Streik beteiligten, nach einem Gerichtsurteil entlassen wurden, in dem der Streik als unrechtmä ig bezeichnet wird,

C.unter Hinweis auf die Festnahme von Gennadi Bykow, Vorsitzender der Freien Gewerkschaft in Wei ru land (FTUB) und einer der Führer des Kongresses der demokratischen Gewerkschaften Wei ru lands, zusammen mit zwei seiner Kollegen,

D.unter Hinweis auf Berichte über die harten Haftbedingungen und über angebliche Anweisungen des wei russischen Präsidenten, da die Entlassenen mindestens zwei Monate in einer landwirtschaftlichen Genossenschaft arbeiten und eine positive Beurteilung erhalten müssen, um für eine andere Beschäftigung in Frage zu kommen,

E.unter Hinweis darauf, da am 1. September 1995 der Erla Nr. 336 des Präsidenten Wei ru lands vom 21. August 1995 veröffentlicht wurde, in dem die Tätigkeit der Freien Gewerkschaft Wei ru lands, Sektion der U-Bahn-Bediensteten von Minsk, vorläufig untersagt und festgelegt wurde, da Tätigkeiten von politischen Parteien, öffentlichen Organisationen und Gewerkschaften, die sich an Streiks in Unternehmen, die auf einer vom Ministerrat der Republik Wei ru land am 28. März 1995 gebilligten Liste aufgeführt sind, beteiligen, durch Gerichtsbeschlu beendet werden sollen,

F.unter Hinweis darauf, da die letzten Parlamentswahlen in Wei ru land nicht zur Konstituierung eines neugewählten Parlaments führten und da es deshalb keinen demokratisch legitimierten rechtlichen Rahmen für die Ratifizierung von Gesetzen in Wei ru land gibt,

G.in der Erwägung, da nach Ansicht der unabhängigen Menschenrechtsliga Wei ru lands die Inhaftierung der Gewerkschaftsführer sowie der obengenannte Präsidentenerla als Versto gegen Artikel 35 der Verfassung der Republik Wei ru land angesehen werden müssen; mit der Feststellung, da am 10. Oktober 1995 vor dem Verfassungsgericht Wei ru lands ein Verfahren über die Rechtmä igkeit von Präsidentendekrets und ihre Bestätigung durch das Parlament beginnen sollte,

H.in der Erwägung, da der Internationale Bund Freier Gewerkschaften (ICFTU) und der Weltverband der Arbeitnehmer (WCL) eine offizielle Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf gegen diese Verletzungen von ILO-Konventionen, die von Wei ru land ratifiziert wurden, eingereicht haben,

1.äu ert sein Bedauern und seine Bestürzung über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten in der Republik Wei ru land und fordert die wei russischen Behörden auf, die einschlägigen ILO-Abkommen, die Wei ru land ratifiziert hat, in vollem Umfang anzuwenden;

2.fordert die Kommission und den Rat auf, bei ihren Kontakten mit den wei russischen Behörden die Frage von Gewerkschaftsrechten vor dem Hintergrund des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Wei ru land, das beide Parteien unterzeichnet haben und das derzeit dem Parlament zur Zustimmung vorliegt, und des Interimsabkommens anzusprechen;

3.erinnert daran, da die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Einhaltung der Grundprinzipien der Demokratie verpflichtet;

4.fordert den Präsidenten Wei ru lands auf, den Erla Nr. 336 vom 21. August 1995 zurückzuziehen und die Freilassung der noch in Haft befindlichen Gewerkschaftsmitglieder anzuordnen; fordert ihn dringend auf, alle notwendigen Ma nahmen zu ergreifen, um das Wahlverfahren für ein neues Parlament so rasch wie möglich abzuschlie en, damit in dem Land wieder eine demokratische Rechtsgrundlage besteht;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Präsidenten Wei ru lands, dem ICFTU, dem WCL und der ILO zu übermitteln.

 
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