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Parlamento Europeo - 12 ottobre 1995
Finanzkrise der UNO

B4-1234, 1250, 1252, 1262, 1273, 1280 und 1287/95

Entschlie ung zur Finanzkrise der Vereinten Nationen

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da die Vereinten Nationen im Oktober 1995 ihr 50jähriges Bestehen feiern,

B.in der Erwägung, da die Vereinten Nationen seit nunmehr 50 Jahren die Grundlage für den Aufbau einer zivilisierten internationalen Gemeinschaft bilden und sie weltweit die einzige vorstellbare Organisation ist, die in Zukunft in der Lage sein wird, echte Fähigkeiten für die Vermittlung in internationalen Konflikten zu entwickeln,

C.angesichts der derzeitigen schweren Finanzkrise dieser Organisation aufgrund der fehlenden politischen Bereitschaft der Mitgliedstaaten, ihrer Verantwortung nachzukommen und ihren Beitrag zur Organisation zu entrichten, wie dies die spanische Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union am 28. September 1995 in der Vollversammlung festgestellt hat,

D.in der Erwägung, da die derzeitige kritische Finanzlage der Vereinten Nationen dringend in Angriff genommen werden sollte, um eine baldige Vereinbarung über die finanziellen Beiträge als Grundlage für die erforderliche umfassende Reform zu erzielen, ohne dabei auf einseitige Entscheidungen zurückzugreifen,

E.in der Erwägung, da die Charta der Vereinten Nationen zwar beinhaltet, da einmal vereinbarte Beiträge für die Mitgliedstaaten im Rahmen des internationalen Rechts eine verbindliche Verpflichtung darstellen, die Mitgliedstaaten der UNO aber dennoch insgesamt 3,8 Mrd. US$ schulden,

F.in der Erwägung, da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am Ende des ersten Halbjahres 1995 mehr als 50% der Beiträge zur Finanzierung des ordentlichen Haushalts der UNO und der friedenserhaltenden Ma nahmen geleistet hatten, wobei anerkannt werden mu , da einige von ihnen zu den Schuldnerländer gehören,

G.in der Erwägung, da sich praktisch alle Sonderorganisationen der UNO in finanziellen Schwierigkeiten befinden, und unter Hinweis auf die unverhältnismä igen Auswirkungen einheitlicher prozentualer Kürzungen bei einigen der am wenigsten kostenaufwendigen UN-Operationen, wie z.B. bei den Ad-hoc-Tribunalen für Kriegsverbrechen in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien,

H.in der Erwägung, da die Vereinigten Staaten der UNO den grö ten Betrag, und zwar mehr als eine Milliarde Dollar, schulden, gefolgt von Ru land und Japan,

1.fordert, da die Organisation der Vereinten Nationen durch wesentliche organisatorische und finanzielle Unterstützungsma nahmen gestärkt wird, damit sie eine aktivere Rolle bei der Krisenverhütung, der Präventivdiplomatie sowie der Stärkung und Wahrung des Friedens spielen kann;

2.fordert, da die Mitgliedstaaten ihren Beitrag entrichten und, gemä den geltenden Satzungen, erforderlichenfalls Sanktionen gegen die "säumigen Zahler" verhängt werden;

3.fordert die Mitgliedstaaten der Union auf, den Sicherheitsrat anzurufen, damit eine Finanzierung der Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda gewährleistet wird und alle UNO-Mitgliedstaaten die Ermittlungen und Untersuchungen der Kriegsverbrechen unterstützen und diese nicht behindern; fordert die Vollversammlung erneut auf, den endgültigen Entwurf einer Satzung des ständigen Straftribunals zu verabschieden;

4.fordert die Mitgliedstaaten der Union auf, sich aktiv an den derzeitigen Verhandlungen mit Blick auf eine Stärkung und eine Reform der Finanzierung der Vereinten Nationen zu beteiligen, und ist der Auffassung, da die Bereitstellung der erforderlichen Mittel den Vereinten Nationen die Möglichkeit geben würde, ihre Aufgabe der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und der Sicherheit aller Völker wirksamer wahrzunehmen;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der Vereinigten Staaten, Ru lands und Japans sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 
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