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Parlamento Europeo - 13 ottobre 1995
Allgemeine und berufliche Bildung in den Entwicklungsländern

A4-0170/95

Entschlie ung über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Koordinierung der Programme für allgemeine und berufliche Bildung in den Entwicklungsländern zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten (KOM(94)0399 - C4-0158/94)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Koordinierung der Programme für allgemeine und berufliche Bildung in den Entwicklungsländern zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten (KOM(94)0399 - C4-0158/94) und der Entschlie ung des Rates vom 25. November 1994,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit und der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien (A4-0170/95),

A.unter Hinweis darauf, da Bildung ein fundamentales Menschenrecht ist,

B.im Hinblick auf die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Demokratisierung und den Aufbau des Rechtsstaats und seiner Institutionen,

C.ernsthaft besorgt über die einschneidenden Einsparungen in den Sozial- und Bildungshaushalten einzelner Entwicklungsländer, die aufgrund ihrer Verschuldung oder ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage finanziell faktisch handlungsunfähig sind,

D.im Hinblick auf die Notwendigkeit einer angemessenen Bereitstellung von Grundausbildung in dem Sinne, da Kinder und Erwachsene mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet werden, um die Möglichkeiten ihrer derzeitigen Lebensumstände optimal nutzen zu können, und darüber hinaus im Hinblick auf den Wert einer derartigen Grundbildung im Sinne des sozialen Zusammenhalts und der Integration des Einzelnen in die Gesellschaft,

E.im Hinblick auf die Rolle von Bildung und Ausbildung als unverzichtbare Grundlage bei der Durchführung anderer Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit, wie Gesundheit, Familienplanung und Beschäftigung und die Steigerung der Akzeptanz der hierauf gerichteten Bemühungen in der Bevölkerung,

F.im Hinblick auf die Rolle der Bildung und Ausbildung bei der Bekämpfung der Armut durch Förderung der produktiven und schöpferischen Kräfte, als Schlüsselfaktor für die nachhaltige Verbesserung der Lebensverhältnisse und den Wohlstand,

G.im Hinblick darauf, da Bildung und Ausbildung die Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt bei sich rasch ändernden Bedingungen und Anforderungen verbessern und die Heranbildung eines eigenen qualifizierten und fähigen Personalstamms eine eigenständige Entwicklung fördert,

H.besorgt über die zahlreichen Studenten und Fachkräfte, die nach Abschlu ihrer unter hohem Aufwand finanzierten Ausbildung zum Teil mangels adäquater Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten ihr Land verlassen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in industrialisierten Ländern zur Verfügung stellen, wo sich finanzielle Anreize bieten, die über die Möglichkeiten der Entwicklungsländer hinaus gehen, wobei ein Teil allerdings infolge politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung auswandert,

I.besorgt über die Probleme aufgrund der Haltung mancher Länder in bezug auf das gleiche Recht auf Bildung für alle, insbesondere für Mädchen und Angehörige religiöser Minderheiten,

K.im Hinblick auf die zunehmende Verschlechterung der Lage von Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen (auf Grund von Kriegen, Krisen und Armut), deren Bildung unterbrochen worden ist und deren Lage für benachbarte und häufig ebenso arme Länder eine Belastung darstellt, wobei ihre Fähigkeiten vergeudet werden,

L.mit Blick auf das Recht der einheimischen Bevölkerung auf Bildung unter Berücksichtigung ihrer Kultur, ihres Erbes, ihrer Sprache, ihrer Geschichte und ihrer Traditionen,

M.im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen und den positiven Einflu der Schul- und Ausbildung der Mädchen und Frauen auf ihre soziale Stellung sowie auf die demographische Entwicklung, Volksgesundheit, Kindersterblichkeit und das Einkommen ihrer Familie,

N.im Hinblick darauf, da eine allen zugängliche Grundbildung sowie dem örtlichen Bedarf und der Arbeitsmarktlage der Region stärker angepa te berufliche Ausbildungsmöglichkeiten die Landflucht eindämmen und gleichzeitig zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen könnten,

O.im Hinblick auf die wertvolle Rolle von Nichtregierungsorganisationen, die einen wesentlichen Beitrag zu Veränderungs- und Innovationsstrategien in den Entwicklungsländern leisten,

1.tritt dafür ein, da alle Kinder ohne Unterscheidung nach Geschlecht und Herkunft Zugang zu angemessener Grundbildung und, soweit wie möglich, mindestens fünf Jahre Zugang zu formeller Bildung erhalten, da die Bemühungen um eine möglichst vollständige Alphabetisierung der Erwachsenen fortgesetzt werden und da erfolgreiche neue Ansätze unterstützt und ausgebaut werden, wobei zusätzliche verstärkte Anstrengungen zur Einbeziehung der im Bildungssektor bislang vernachlässigten Frauen vordringlich sind;

2.empfiehlt die Einführung der gesetzlichen Pflicht zum Schulbesuch, die ohne Ausnahme verbindlich sein mu und keine "Schlupflöcher" etwa durch die Möglichkeit des "Freikaufens" enthalten darf, um im Bewu tsein der Bevölkerung die Bedeutung der Bildung für die Zukunftssicherung der Kinder und der Gesellschaft insgesamt zu verankern; ermutigt, mit finanziellen Anreizen, wie Ausgleichszahlungen und Stipendien im Rahmen des wirtschaftlich Machbaren den Schulbesuch anstelle des Einsatzes der Kinder als Arbeitskraft zu fördern; regt die institutionelle und finanzielle Bestandssicherung der Grundbildung mit Hilfe alternativer Finanzierungsmethoden, die die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betreffenden Länder berücksichtigen, an;

3.sieht die Notwendigkeit, insbesondere zur Vermittlung von Grundbildung, flexible Formen der Unterrichtsgestaltung zu praktizieren, etwa in der Form mobiler Schulen und Lehrer, um den spezifischen Bedürfnissen einzelner Regionen oder Länder entgegenzukommen, in denen sich nichtortsfeste Bevölkerungsgruppen bzw. Stra enkinder aufhalten;

4.weist auf die Notwendigkeit hin, geeignete Ma nahmen gegen Kinderarbeit zu ergreifen, die Kindern den Schulbesuch ermöglichen und Eltern gleichzeitig das Existenzminimum gestatten;

5.fordert, da die Situation von Kindern in Katastrophen-, Elendsgebieten und Flüchtlingslagern in die Überlegungen für eine Grundbildung einbezogen wird;

6.fordert ferner eine besondere Unterstützung zur Bildung von Flüchtlingen oder Vertriebenen, wobei diese Bildung möglichst in ihrer Muttersprache erfolgen mu , um ihnen gegebenenfalls die Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen;

7.weist auf die Möglichkeit der Verbindung der Grundbildung mit dem Erwerb von Grundkenntnissen in Lebensbereichen wie Gesundheit, reproduktive Gesundheit, Ernährung, Umwelt, Handwerk und Landwirtschaft hin, hält ferner eine verstärkte Bildung im Bereich der Menschenrechte für erforderlich, so wie dies auch von der Kommission gefordert wird;

8.weist auf die unzureichenden manuellen Fähigkeiten breiter Schichten in den Entwicklungsländern hin, die auf mangelnde manuelle Betätigung schon im Kindesalter zurückzuführen sind, und betont deshalb die Bedeutung einer entsprechenden Unterweisung beispielsweise in Form von Werk- und Bastelunterricht schon in der Grundschule;

9.befürwortet, da mit besonderem Vorrang allen Kindern in frühen Jahren und bereits in den ersten Grundschulklassen die Möglichkeit geboten wird, möglichst sowohl in ihrer Muttersprache als auch in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen ihres Landes zu lernen, und da örtliche und öffentliche Behörden die Implikationen entsprechender Ma nahmen korrekt bewerten und sie der betroffenen Bevölkerung mitteilen; verurteilt die Politik von Staaten, die Schulkindern unterschiedlicher nationaler Herkunft das Grundrecht auf Schulunterricht in ihrer Muttersprache verweigern, das von internationalen Organisationen und in internationalen Abkommen anerkannt ist;

10.regt praxisnahe Initiativen an, die von Entwicklungsländern unter Heranziehung ihrer lokalen Gemeinschaften vorgelegt werden sollten und in denen aufgezeigt werden könnte, wie einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Grundbildung grö erer Vorrang eingeräumt werden kann, ohne da dadurch Mädchen und Jungen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden;

11.stellt fest, da die Konzipierung der Lerninhalte, Lernziele und -methoden sowie des Lehrmaterials Sache der Entwicklungsländer ist und ihre kulturellen Gegebenheiten berücksichtigen mu , insbesondere in bezug auf die Rechte der einheimischen Bevölkerung; sieht die Bedeutung, Denkfähigkeit und selbständiges Urteilsvermögen einerseits zu fördern und Staatsbürgerkunde und Demokratieverständnis andererseits aufzubauen; weist auf die Notwendigkeit der Einbeziehung lokaler Gemeinschaften in Entscheidungsfindungsverfahren, beispielsweise in bezug auf muttersprachlichen Unterricht, hin;

12.weist auf die Notwendigkeit einer gezielteren Abstimmung in der Planungsphase sowie einer längerfristigen Planung in allen Bereichen der Bildung und Ausbildung hin, insbesondere durch einen Proze der Dezentralisierung der Zuständigkeit und durch eine stärkere Einbeziehung örtlicher Körperschaften, und warnt vor den Folgen konjunktureller Einschnitte in diesem Bereich sozialer Programme bei Haushaltskürzungen und -umschichtungen ;

13.befürwortet aufgrund der qualitativen und quantitativen Mängel des Bildungs- und Ausbildungswesens die vorrangige Beachtung von Ma nahmen zum dezentralisierten Aufbau von Kapazitäten innerhalb von Bildungssystemen und zur Verbesserung des Bildungsmanagements auf allen Ebenen unter Einbeziehung örtlicher Körperschaften, damit die verfügbaren Ressourcen optimal eingesetzt werden, um ein Höchstma an Bildungsqualität und Einschulungen zu erzielen; wobei durch geeignete Ma nahmen sicherzustellen ist, da der Anteil der Mädchen nicht hinter dem der Jungen zurückbleibt;

14.hält eine vorrangige Förderung solcher Bildungs- und Ausbildungswege für angebracht, die den natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der Bevölkerung eines jeden Landes möglichst nutzbringend für die Entwicklung angepa t sind;

15.hält es für wesentlich, da alternative und formlose Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene bereitgestellt werden, die nicht in der Lage sind, das formelle Schulwesen zu nutzen oder die das formelle Schulwesen vorzeitig verlassen haben;

16.würdigt die Bedeutung einer aktiven Beteiligung von Eltern, Lehrpersonal, sowie von Gremien der örtlichen Behörden bei der Bereitstellung der bestmöglichen Bildung und befürwortet deren künftige Beteiligung;

17.befürwortet einen generationsübergreifenden Ansatz in bezug auf Bildung, der die engen Beziehungen zwischen Investitionen in die Alphabetisierung von Erwachsenen und die Erziehung von Kindern, insbesondere die Beziehung zwischen der Alphabetisierung von Frauen und der Erziehung von Mädchen, berücksichtigt;

18.hält die Aus- und Fortbildung der Lehrer und ihre leistungsgerechte Besoldung, die die ernsthaft am Lehrerberuf Interessierten anlockt und sie zu hohen allgemein geltenden Qualitätsstandards motiviert, für eine zentrale Voraussetzung zur Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungswesens;

19.weist auf die Bedeutung der Sekundarbildung und der Ausbildung von Lehrlingen in technischen, handwerklichen und Verwaltungsberufen hin und empfiehlt die Entwicklung von Normen für ihre geregelte Ausbildung und ihren sozialen und Arbeitsschutz; unterstreicht die Bedeutung landesspezifischer Ausbildungskonzepte;

20.hält einerseits die Schaffung von geeigneten Arbeitsplätzen für ausgebildete Führungskräfte und andererseits Ausbildungsmöglichkeiten für Erwachsene, die im informellen Sektor arbeiten, für vordringlich, um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu sichern und die Landflucht zu verhindern;

21.fordert, da berufliche Einstiege, auch in lokale und öffentliche Verwaltungen einschlie lich der Regierungsebene sowie Unternehmensgründungen besonders auch für Frauen unterstützt werden, wobei der Vermittlung von Know-how in den traditionellen Tätigkeitsbereichen von Frauen wie (Klein-)Handel sowie Lebensmittelproduktion und -verarbeitung besondere Bedeutung zukommt;

22.empfiehlt in Anbetracht knapper Mittel eine realistische Bedarfsplanung bezüglich der höheren Schul- und Hochschulbildung wie auch der beruflichen Ausbildung entsprechend der Nachfrage der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung, und zwar auf eine Art und Weise, bei der der globale Rahmen und die Bedeutung einer auf Dauer tragbaren sozialen Entwicklung berücksichtigt werden;

23.regt die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Universitäten und sonstigen Hochschuleinrichtungen zur Verwirklichung der auf dieser Ebene möglichen umfangreichen Einsparungen und zur Förderung der Solidarität unter den Nachbarvölkern an; dazu können auch Partnerschaften und Austauschma nahmen zwischen Bildungseinrichtungen und örtlichen Initiativen dienen;

24.befürwortet, da wo immer möglich, örtliche Institutionen und Organisationen sowie Experten und Arbeitskräfte in die Planung und Durchführung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten finanzierten Projekte eingeschaltet werden; wobei die Interessen und Bedürfnisse von Frauen in allen Phasen durch eine gleichberechtigte Beteiligung berücksichtigt werden müssen; bekräftigt, da Partnerschaften mit den NRO dort angestrebt werden sollten, wo deren bodenständige Erfahrungen eine angemessenere Anpassung von Bildungsprogrammen den Bedarf örtlicher Gemeinschaften ermöglichen, und da Anstrengungen gemacht werden sollten, um Innovationen der NRO abzuschätzen und ihre Auswirkungen zu bewerten;

25.stellt fest, da Innovation und Reform im Bildungsbereich langfristige Ziele sind, die langfristige Ma nahmen der Behörden erfordern, und bekräftigt die Notwendigkeit eines schlüssigen und langfristigen Engagements der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, falls Ma nahmen in diesem Bereich zu positiven Ergebnissen führen sollen;

26.weist darauf hin, da sicherzustellen ist, da Ma nahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Bildung und Ausbildung zu Entwicklungen führen, die in praktischer und finanzieller Hinsicht für die örtliche Verwaltung langfristig auf Dauer tragbar sind;

27.bekräftigt die Notwendigkeit, die effiziente Verwendung lokaler Ressourcen in Bildung und Ausbildung zu verstärken und ist der Ansicht, da die Förderung von innovativen Lernmethoden wie etwa Fernkursen, mit der sowohl die Qualität als auch die Verfügbarkeit formeller Bildung verbessert werden sollen, in grö erem Umfang unterstützt werden mu ;

28.befürwortet mehr Kohärenz und Effizienz sowie Daten- und Erfahrungsaustausch, möglichst rationellen Einsatz der menschlichen und finanziellen Ressourcen und eine Koordinierung der auf die Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungswesens der Entwicklungsländer gerichteten Politik durch funktionelle Körperschaften auf der Ebene der Entscheidungsgremien der Geldgeber und auf der Ebene der praktischen Anwendung, wobei auch die Erfahrungen von Ländern au erhalb der EU zu beachten sind;

29.hält in dieser Hinsicht einen Daten- und Erfahrungsaustausch sowie eine Arbeitsteilung bei der Programmdurchführung für einen erfolgversprechenden Ansatzpunkt und regt an, die auf dem Bildungssektor tätigen internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Geberländer und das Europäische Parlament einzubeziehen;

30.empfiehlt, einen hohen Anteil der Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds ausschlie lich für die Zwecke der Bildung und Ausbildung bereitzustellen, unter anderem für die Verwirklichung oder Unterstützung von Aktionen, Austauschma nahmen und Bildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit den Empfängerländern und den örtlichen Entwicklungs-NRO oder karitativen NRO vor Ort verwirklicht werden;

31.empfiehlt eine genaue Prüfung der Möglichkeiten zur Umwandlung der Rückzahlung der Schulden verschiedener Entwicklungsländer in einen "Bildungskredit", um einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung als Gewähr für eine grö ere finanzielle Sicherheit zu ermöglichen;

32.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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