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Parlamento Europeo - 26 ottobre 1995
Atomversuche

B4-1303, 1319, 1320 und 1321/95

Entschlie ung zur Erklärung der Kommission zu den Atomtests

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zum Atomtestmoratorium und insbesondere auf seine Entschlie ung vom 20. September 1995 zur Wiederaufnahme der Atomtests durch Frankreich,

-unter Hinweis auf Kapitel III des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

-in Kenntnis der auf der öffentlichen Anhörung des Parlaments über Atomtests am 16. und 17. Oktober 1995 gemachten Aussagen und insbesondere des zusammenfassenden Berichts der Überprüfungsmission der Europäischen Kommission in Französisch-Polynesien,

-unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der Kommission und die anschlie ende Debatte,

A.in Kenntnis der Erklärung der Kommission, wonach die französischen Behörden die verlangten Informationen über die Testbedingungen sowie die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung und der Arbeitnehmer übermittelt haben,

1.verweist auf seine entschiedene Ablehnung aller Atomtests und seine uneingeschränkte Unterstützung für den Abschlu eines Vertrags über ein vollständiges Versuchsverbot (CTBT) bis Ende 1996, erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusagen der Vereinigten Staaten, Ru lands, Gro britanniens und Frankreichs, vor Ende 1996 einen Vertrag über das vollständige Verbot von Atomtests (Nulloption) zu unterzeichnen, und begrü t die Tatsache, da die Kommission ebenfalls einstimmig beschlossen hat, sich für diese Politik einzusetzen;

2.verurteilt die Fortsetzung der Atomtests durch die chinesische Regierung;

3.verurteilt den Beschlu des französischen Präsidenten, trotz der anhaltenden Proteste den zweiten Atomversuch durchführen zu lassen, und fordert ihn nachdrücklich auf, auf die weiteren geplanten Atomtests zu verzichten;

4.ist der Ansicht, da die Atomtests die Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags gefährden, und ruft die Europäische Union auf, durch Einleitung einer gemeinsamen Aktion gemä Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union eine ma gebliche Rolle bei der Durchführung der Politik der Nulloption zu spielen;

5.stellt entschieden fest, da alle an den EG-Vertrag gebundenen Mitgliedstaaten verpflichtet sind, "eine immer engere Union der Völker Europas" anzustreben, und der EU-Vertrag alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine gemeinsame Au en- und Sicherheitspolitik zu entwickeln und alle anderen Mitgliedstaaten zu konsultieren, bevor sie Ma nahmen durchführen, die nach Angaben der Kommission in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, insbesondere unter Artikel 34 dieses Vertrags;

6.nimmt zur Kenntnis, da die Kommission einstimmig der Auffassung ist, da diese Atomtests die Gesundheit der betroffenen Bevölkerungen und Arbeitnehmer nicht beeinträchtigen, und begrü t die Zusage der Kommission, ihm alle einschlägigen Informationen zu übermitteln; stellt jedoch fest, da die Überprüfungsmission der Kommission keine Genehmigung erhielt, bestimmte Überwachungseinrichtungen in dem betroffenen Gebiet zu inspizieren, und beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, die übermittelten Informationen zu prüfen und über ihre Erkenntnisse Bericht zu erstatten;

7.zeigt sich jedoch verwundert darüber, da die Risiken einer Destabilisierung der vulkanischen Struktur des Mururoa-Atolls nicht ausreichend bewertet worden sind und keine Informationen über die langfristigen Auswirkungen der Atomversuche auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit der Menschen in der Region vorliegen; fordert die französische Regierung auf, Gesundheits- und Umweltüberwachungseinrichtungen zu schaffen, und zeigt sich beunruhigt über die möglichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Pazifik-Staaten, insbesondere auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs;

8.ist mit der Kommission der Auffassung, da der Euratom-Vertrag und insbesondere dessen Artikel 34, 35 und 36 grundsätzlich auf von Mitgliedstaaten der Union durchgeführte Atomtests anwendbar sind, und teilt die Auffassung der Kommission, da Artikel 34 des Euratom-Vertrags für militärische Versuche gilt und da die Atomtests als "besonders gefährliche" Versuche im Sinne dieses Artikels angesehen werden können;

9.bedauert, da die Kommission nicht in der Lage war, ihre Stellungnahme zur Anwendbarkeit von Artikel 34 des Euratom-Vertrags vor Beginn der Atomtests abzugeben;

10.fordert die französische Regierung auf, die notwendigen Daten zu sammeln und aufzuzeichnen, um es der Kommission und ihm selbst zu ermöglichen, die langfristigen Auswirkungen der Atomversuche in Französisch-Polynesien auf die Umwelt, die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen unter internationaler Kontrolle zu bewerten;

11.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Präsidenten der Französischen Republik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen der Vereinigten Staaten, Ru lands und Chinas zu übermitteln.

 
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