A4-0245/95
Entschlie ung zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1996
Einzelplan I-Europäisches Parlament - Anlage Bürgerbeauftragter
Einzelplan II-Rat
Einzelplan IV-Gerichtshof
Einzelplan V-Rechnungshof
Einzelplan VI-Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf Artikel 203 des EG-Vertrags,
-in Kenntnis der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 1996, Einzelplan III - Kommission,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. Mai 1995 zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments und des Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 1996,
-unter Hinweis auf seine Stellungnahmen vom 12. Oktober 1995 zu den Vorschlägen für Verordnungen des Rates zur Einführung von Sonderma nahmen auf Grund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst (KOM(95)0327 - C4-0336/95 - 95/0179(CNS)) sowie zur Einführung von Sonderma nahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst (KOM(95)0327 - C4-0337/95 - 95/0180(CNS)),
-in Kenntnis des Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans für 1996 (KOM(95)0300),
-in Kenntnis des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für 1996 (C4-0300/95),
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A4-0245/95),
I.GESAMTRAHMEN
a)Entwicklung der Mittel
1.verweist darauf, da für das Haushaltsjahr 1996 in der Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" der Finanziellen Vorausschau ein Betrag in Höhe von 4,191 Mrd. ECU vorgesehen ist, was einer Aufstockung um 4,20% gegenüber dem Haushaltsjahr 1995 entspricht;
2.unterstreicht, da im Haushaltsvorentwurf innerhalb der Rubrik 5 ein Spielraum von 59,490 Mio. ECU belassen wurde, da die Haushaltsvoranschläge der Organe gegenüber dem Haushaltsjahr 1995 Abweichungen im Rahmen von -9,45% bis +15,41% aufweisen und da der Rat den Entwurf unter Belassung einer Marge von 168,71 Mio. ECU auf 4,02229 Mrd. ECU aufgestellt hat;
3.stellt fest, da das Ergebnis dieser Beratungen, die im wesentlichen auf den Arbeiten im Hinblick auf die Aufstellung des BNH 1/95 basieren, dem Grad der Mittelverwendung 1994, den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und dem Kosten-Nutzen-Kriterium Rechnung trägt, Prinzipien, deren Gültigkeit es immer betont hat;
4.ist allerdings der Ansicht, da eine einfache Kürzung der Mittel ohne impulsgebende Ma nahmen für die Bewirtschaftung der Verwaltungsausgaben die für die künftigen Jahre notwendige Dynamik entweder nicht erzeugen oder ihre Wirksamkeit begrenzen kann;
5.verweist darauf, da die auf seine Forderung zurückzuführende künftige Vorlage eines analytischen Haushaltsplans zusammen mit den Haushaltsvoranschlägen der Organe eine angemessene Basis darstellt, um die einzelnen Ausgaben gemä ihrer Bestimmung ermitteln zu können;
6.unterstützt die Vorgehensweise, eine Marge unterhalb der Obergrenze für die Rubrik 5 zu belassen, um den haushaltstechnischen Konsequenzen von Schwankungen der Parität ECU-BEF Rechnung zu tragen; stellt in diesem Zusammenhang die relative Stabilisierung der Situation zugunsten des ECU fest; präzisiert, da die teilweise Inanspruchnahme dieser Marge sich nicht auf die Rechnung eines einzigen Organs beschränken und in jedem Fall zur Zahlung der Verpflichtungen dienen sollte, mit denen die Haushaltsbelastung in den folgenden Jahren reduziert werden kann;
7.hat beschlossen, über Abänderungen in Kapitel 100 "Vorläufig eingesetzte Mittel" für Mieten für das Parlament einen Betrag in Höhe von 37,5 Mio. ECU und für den Gerichtshof einen Betrag von 60 Mio. ECU einzusetzen, wobei 10 Mio. ECU aus Artikel 200 "Mieten" in Reserve gestellt werden;
b)Stellenplan
8.stellt fest, da der Rat im Gegensatz zu seiner Entscheidung, keinen Antrag auf neue Stellen zu berücksichtigen, die Schaffung von 42 Stellen für sein Generalsekretariat einerseits und von 6 neuen Stellen auf Zeit und 22 Höherstufungen für den Ausschu der Regionen andererseits genehmigt hat;
9.unterstreicht die Notwendigkeit einer echten Personalverwaltungspolitik, die die Organe auf die gleiche Stufe stellt, den Erfordernissen der Transparenz genügt, die notwendigen Garantien für ihre Kontinuität bietet und jeden Antrag auf Schaffung und/oder Aufwertung/Umwandlung von Stellen rechtfertigt;
10.ist der Ansicht, da die zwei Verordnungsvorschläge zur Einführung von Sonderma nahmen betreffend das endgültige Ausscheiden aus dem Dienst zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Personalbestands der Organe führen können und da jeder neue Antrag durch Mobilität des Personalbestands aufgefangen werden sollte; fordert den Rat auf, die Verordnung über das Ausscheiden anzunehmen;
11.hat über Abänderungen beschlossen, in den einschlägigen Einzelplänen des Haushaltsplans die geeignete Haushaltsstruktur zu schaffen und im Hinblick auf den Erla der Verordnungen des Rates für diese Ma nahmen die entsprechenden Mittel auf der Grundlage des Finanzbogens für die beiden Vorschläge in die Reserve einzustellen;
c.Interinstitutionelle Zusammenarbeit
12.unterstreicht, da dieses Haushaltsverfahren besonders geprägt ist von den Arbeiten der interinstitutionellen Gruppe "Rationalisierung der Verwaltungsausgaben" und da die (beigefügten) Schlu folgerungen dieser Gruppe im Rahmen der Haushaltskonzertierung vom 24. Juli 1995 gebilligt wurden;
13.ist überzeugt davon, da durch die Einführung eines Mechanismus für die interinstitutionelle Zusammenarbeit Einsparungen erzielt werden könnten, und zwar durch eine allmähliche Änderung der Mentalität bezüglich der Bewirtschaftung der Verwaltungsausgaben; dieser Mechanismus sollte impulsgebend für die für die Bewirtschaftung der Verwaltungshaushalte zuständigen Personen sein, die interinstitutionelle Zusammenarbeit transparent gestalten, dabei jedoch die finanzielle Autonomie jedes Organs wahren, sich den Gegebenheiten des Verwaltungshaushalts jedes Organs anpassen, damit die Haushaltsbehörde sie gleich behandeln kann, die Entstehung zusätzlicher Kosten für Bewirtschaftung und Doppelarbeit insbesondere auf der Ebene des Personals vermeiden, den Haushaltseingliederungsplan nicht mi brauchen, um den Haushaltsplan nicht zu verfälschen, und die Vergleichbarkeit der Daten ermöglichen;
14.hat über Abänderungen und nach Anhörung der übrigen Organe beschlossen, die geeignete Haushaltsstruktur zu schaffen und die Mittel für die Haushaltsposten zu kürzen, wo Einsparungen offensichtlich sind, oder in Kapitel 100 "Vorläufig eingesetzte Mittel" Pauschalbeträge für Einstellung, Fortbildung oder Tätigkeiten einzusetzen, die sonstige Verwaltungsausgaben auf der Grundlage des Abschlusses von Verträgen mit Dritten finanzieren;
15.ersucht die Organe, ab dem Haushaltsjahr 1997 bei der Vorlage ihres Voranschlags und insbesondere im analytischen Haushaltsplan über die Fortschritte zu berichten, die in den in dieser Zusammenarbeit erfa ten Bereichen bezüglich der Mittel, des Personals und der getroffenen Verwaltungsinitiativen erreicht wurden;
II.Einzelplan I - Europäisches Parlament
16.ist der Auffassung, da der Umfang der Mittel im Haushaltsvoranschlag für 1996 ausreichend ist, um das reibungslose Funktionieren des Organs zu gewährleisten und auch neue begründete Erfordernisse zu finanzieren;
17.verweist diesbezüglich auf den Mittelbedarf im Zusammenhang mit den Zulagen für die Mitglieder, die Simultanübersetzung und die Gebäude; verweist darüber hinaus auf die Einsparungen bei den Mitteln in Kapitel 11 "Personal im aktiven Dienst" sowie unter Posten 2000 "Mieten" infolge der Abtretung des Ardenne-Gebäudes an den Ausschu der Regionen;
18.bedauert, da der Rat und die Kommission keinen gemeinsamen Dienst von Rechts- und Sprachsachverständigen der drei Organe schaffen wollten; nimmt zur Kenntnis, da der Rat eine enge Zusammenarbeit auf praktischer Ebene vorgeschlagen hat, um die auf diesem Gebiet beim Parlament bestehenden Besorgnisse zu zerstreuen;
19.sieht sich daher gezwungen, einen solchen Dienst zu schaffen, der die bisherigen Erfahrungen nutzen könnte und die Voraussetzungen schaffen würde, damit das Parlament seine legislativen Vorrechte in vollem Umfang wahrnehmen könnte; ist überzeugt davon, da das zur Erfüllung aller sprachlichen Erfordernisse dieses Dienstes notwendige Personal zu einem gro en Teil durch dienstliche Neuverwendung in den Sprachenabteilungen rekrutiert werden kann und nur eine begrenzte Zahl neuer Posten geschaffen werden mu ;
20.hält es allerdings für angebracht, die erforderlichen Verbindungen zwischen diesem neuen Dienst und den übrigen Dienststellen des Parlaments herzustellen, insbesondere denjenigen, die direkt mit den Legislativverfahren befa t sind;
21.verweist darauf, da es bei der Annahme des Haushaltsvoranschlags 1996 keine Höherstufungen für die Bediensteten auf Zeit der Fraktionen gewährt hat; ersucht die Fraktionen, die Verwaltung ihrer Humanressourcen durch die Einführung eines Systems zur Karriereplanung zu organisieren; diese Planung sollte die Transparenz und die Anwendung von einheitlichen Vorschriften für alle Bediensteten auf Zeit der Fraktionen sicherstellen und dem betreffenden Personal eine gewisse Sicherheit bieten;
22.vertritt die Auffassung, da die übrigen beantragten Stellen, insbesondere die eines Informatikassistenten (B-Stelle) für den Ausschu für Haushaltskontrolle, im Wege der dienstlichen Neuverwendung besetzt werden müssen;
23.hat über Abänderungen folgendes beschlossen:
a)die Schaffung einer A1-Dauerplanstelle für den Leiter des Epicentre, mit Einsetzung der entsprechenden Mittel in Kapitel 100; weist darauf hin, da die Freigabe dieser Mittel von folgenden Faktoren abhängt:
-dem Ziel eines wirksamen Systems der interinstitutionellen Zusammenarbeit;
-die Vorlage eines eindeutigen und ausführlichen Konzeptes für das Epicentre durch die Dienststellen;
b)die Schaffung von 7 LA7-Planstellen für den Dienst der Rechts- und Sprachsachverständigen mit Einsetzung der entsprechenden Mittel in Kapitel 100; verweist darauf, da die Freigabe dieser Mittel von der Verwirklichung der interinstitutionellen Zusammenarbeit abhängt;
c)die Schaffung von 2 LA3-Dauerplanstellen für die Direktion Simultanübersetzung (finnische und schwedische Abteilung); beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die Verfahren zur Besetzung dieser beiden Stellen einzuleiten, damit sie vor Ende des ersten Halbjahrs 1996 abgeschlossen sind;
d)die nachstehenden Aufwertungen von Stellen von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen: 1 A5 nach A4, 4 A6 nach A5, 2 A7 nach A6, 3 B2 nach B1, 2 B3 nach B2, 4 B4 nach B3, 5 B5 nach B4, 7 C2 nach C1, 3 C3 nach C2, 13 C5 nach C4;
24.hat unter Posten 2232 "Miete von Fahrzeugen" einen Betrag von 0,200 Mio. ECU und in Kapitel 100 für diesen Posten einen Betrag von 0,200 Mio. ECU eingesetzt; beauftragt den Generalsekretär, einen Bericht über die Konditionen des Abschlusses von Verträgen mit Dritten für die Anmietung von Fahrzeugen, Taxis, Bussen und Lastwagen mit oder ohne Fahrer vorzulegen;
hat in Kapitel 100 eingesetzt:
a)für Artikel 106 "Sekretariatszulagen für die Mitglieder" einen Pauschalbetrag von 5.241 Mio. ECU; beauftragt die Quästoren, die Verfahrensregeln für ein operationelles System vorzuschlagen, das es erlaubt, die Bezüge der Assistenten der Mitglieder direkt unter deren Verantwortung zu zahlen; fordert die zuständigen Gremien - Präsidium, Quästoren, Haushaltsausschu - auf, bis zum 30. November 1995 zusammenzutreffen, um vor der Feststellung des Haushalts 1996 eine ausgewogene Lösung für das Problem der Assistenten zu finden;
b)für Posten 1033 "Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder" einen Betrag von 2.530 Mio. ECU entsprechend dem Verhältnis 1/3 : 2/3 in Erwartung der Ergebnisse einer Rechnungsprüfung zur Ursache des festgestellten Defizits, der Vorausschau sowie einer unabhängigen Überprüfung der versicherungsmathematischen Berechnungen dieses Fonds;
c)für Posten 1870 "Freelance-Dolmetscher" einen Betrag von 3,5 Mio. ECU in Erwartung der Schlu folgerungen des Berichts des Präsidiums zu diesem Thema;
25.betont erneut seinen Willen zur Haushaltsdisziplin und unterstreicht, da es über ausreichende administrative Mittel zur Verwirklichung seines Arbeitsplans verfügen mu ;
III. Einzelplan IV - Gerichtshof
26.stellt fest, da der Gerichtshof in seinem Haushaltsvoranschlag die Schaffung von 21 neuen Planstellen und die Aufwertung von 110 Planstellen beantragt hatte; weist allerdings darauf hin, da diese Anträge nicht von einem Bericht über die Personalpolitik begleitet waren;
27.hat über Abänderungen beschlossen, den Pauschalabschlag bei den Mitteln für das Personal im aktiven Dienst von 6,5 auf 4,5% zu reduzieren, 3 A6-Stellen auf Zeit zu schaffen und die Aufwertung folgender Dauerplanstellen: 2 B4 nach B3, 1 C2 nach C1, 1 C3 nach C2, 2 D3 nach D2 vorzunehmen;
28.stellt fest, da die Aufstockung der Mittel für die Verwaltungsausgaben gegenüber dem Haushaltsjahr 1995 sich fast ausschlie lich auf Kapitel 20 "Grundstücksinvestitionen" auswirkt und da die Mittel in anderen Kapiteln auf einem deutlich niedrigeren Niveau festgesetzt wurden als 1995; unterstreicht, da diese Situation, die den Konsequenzen der Erweiterung Rechnung trägt, für einige Haushaltszeilen berichtigt werden sollte, wobei die kumulierte Steigerungsrate seit 1994 zu berücksichtigen ist;
29.hat über Abänderungen die Aufstockung folgender Haushaltszeilen beschlossen: Artikel 255 "Verschiedene Kosten für die Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen und die Teilnahme an diesen", Artikel 205 "Sicherheit und Überwachung der Gebäude", Artikel 203 "Reinigung und Unterhaltung", Posten 2200 "Erstausstattung - Material und technische Anlagen", Artikel 230 "Papier- und Bürobedarf", Posten 2351 "Dienst- und Arbeitskleidung" und Artikel 241 "Ferngespräche, Telegramme, Fernschreiben";
IV.Einzelplan V - Rechnungshof
30.ist der Ansicht, da der Mittelumfang insbesondere bei den Verwaltungsausgaben ausreichend ist, um das reibungslose Funktionieren des Organs zu gewährleisten und die Kontrolle der ordnungsgemä en und wirtschaftlichen Haushaltsführung sicherzustellen;
31.unterstreicht die Notwendigkeit, die haushaltstechnische Deckung zu leisten für die nicht reduzierbaren Stellen, die über zwölf Monate besoldet sind, d. h. einen Mittelansatz sicherzustellen, der es gestattet, die Zahl der im Stellenplan genehmigten Stellen adäquat zu nutzen;
32.hat über Abänderungen beschlossen, den Pauschalabschlag bei den Mitteln für das Personal im aktiven Dienst von 7% auf 3,5% zu reduzieren;
V.Einzelplan VI
a)Wirtschafts- und Sozialausschu
33.verweist auf seine Stellungnahmen zur Verwaltung der Humanressourcen, insbesondere das Ziel, eine Stellenplanstruktur zu schaffen, die der zweifachen Anforderung der Transparenz und der funktionellen Erfordernisse des WSA genügt; jeder Beschlu der Anstellungsbehörde in diesem Zusammenhang sollte im dienstlichen Interesse und auf der Grundlage des Kosten-Nutzen-Kriteriums erfolgen;
34.hat über Abänderungen beschlossen, 2 A7-Dauerplanstellen nach A6 und 1 A6-Dauerplanstelle nach A5 aufzuwerten und im Stellenplan den Status der Stellen einschlie lich der Stellen auf Zeit für die Präsidentschaft und die Gruppen I, II und III zu präzisieren;
35.ist der Ansicht, da der Mittelumfang für die Verwaltungsausgaben praktisch die funktionellen Erfordernisse des WSA decken kann und da eine begrenzte Aufstockung um einen Gesamtbetrag von 74.300 ECU auf der Grundlage weitergehender Informationen notwendig ist, die bezüglich der Bereiche Studien, Veröffentlichungen und Stipendien übermittelt wurden;
36.hat über Abänderungen beschlossen, Mittel in Höhe von 35.000 ECU in Artikel A-260, 30.000 ECU unter Posten A-2710 und 9.300 ECU unter Posten A-2940 einzusetzen;
b)Ausschu der Regionen
37.hält es für unerlä lich, an seine Beratungen im Rahmen des Haushaltsplans 1995 einschlie lich des BNH 1/95 zu erinnern, insbesondere sein Anliegen, da diese neue beratende Institution die notwendigen Mittel für Humanressourcen und Infrastrukturen erhalten mu ;
38.unterstützt die Schaffung von 6 A7-Stellen auf Zeit durch den Rat, was eine Organisation der Arbeiten durch politische Umstrukturierung gestatten mu ; verweist darüber hinaus darauf, da die Umstrukturierung nach politischer Orientierung insofern vorrangig ist, als sie sich auf jede andere Form einer Vereinigung auswirkt; die Bedeutung der politischen Parteien auf europäischer Ebene wird au erdem in Artikel 138 a des Vertrags unterstrichen;
39.ist der Ansicht, da der Mittelumfang für die Verwaltungsausgaben praktisch die funktionellen Anforderungen des AdR decken kann und da eine begrenzte Aufstockung um einen Gesamtbetrag von 30.000 ECU auf der Grundlage weitergehender Informationen notwendig ist, die bezüglich der Bereiche Studien, Sitzungen, Einberufungen und Dienstreisekosten übermittelt wurden;
40.hat über Abänderungen beschlossen, Mittel in Höhe von 5.000 ECU in Artikel B-260, von 15.000 ECU in Artikel B-255 und von 10.000 ECU in Artikel B-130 einzusetzen;
c)Gemeinsame Organisationsstruktur
41.weist darauf hin, da der Rat einen Betrag von 300.000 ECU in Artikel C-200 "Mieten" eingesetzt hat, der für eine etwaige Anmietung von Sitzungssälen in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments bestimmt ist;
42.verweist diesbezüglich auf seine positive Entscheidung zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 28/95, die es dem AdR erlaubt, das Gebäude "Ardenne" zu mieten; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, da das Präsidium in seiner Sitzung vom 19. September 1995 im Sinne der interinstitutionellen Zusammenarbeit beschlossen hat, für den AdR Sitzungssäle im D1-Gebäude bereitzustellen; der AdR würde für diese Inanspruchnahme einen Pauschalpreis pro Tag und Sitzung bezahlen;
43.ersucht daher den Ausschu der Regionen, ihm rechtzeitig seinen Arbeitsplan für 1996 zu übermitteln, um ein Programm für die Reservierung der Säle festzulegen, das die Berücksichtigung des Bedarfs ermöglicht und sich überschneidende Anträge vermeidet;
44.hat über Abänderungen beschlossen, einen Artikel C-206 "Kosten für die Abhaltung von Sitzungen in den Räumlichkeiten anderer Organe zu schaffen, der mit Mitteln in Höhe von 97.000 ECU ausgestattet wird, die Mittel von Artikel C-200 "Mieten" auf 5,628 Mio. ECU zu reduzieren und den gegenstandslos gewordenen Betrag von 300.000 ECU in der Reserve zu streichen;
45.stimmt mit der Absicht des Rates überein, eine bessere Verwaltung der Humanressourcen zu fördern, indem u.a. eine grö ere Mobilität zwischen den drei Einheiten begünstigt wird; präzisiert allerdings, da diese Vorgehensweise nicht Ursache für einen Konflikt zwischen den beiden Anstellungsbehörden (WSA und AdR) werden oder Verwirrung bei dem betreffenden Personal erzeugen darf; fordert die beiden betroffenen Institutionen in jedem Fall auf, die Schlu folgerungen über die Rationalisierung der Verwaltungsausgaben insbesondere bezüglich der Verwaltung der Humanressourcen zu berücksichtigen;
46.hat über Abänderungen beschlossen, wegen der Erfordernisse im Zusammenhang mit dem neuen Gebäude "Ardenne" 2 B5-Dauerplanstellen und 3 C5-Dauerplanstellen zu schaffen und die Aufwertung von 3 LA5-Planstellen nach LA4, 5 LA7-Planstellen nach LA6, 2 C3-Dauerplanstellen nach C2 und 3 C5-Dauerplanstellen nach C4 vorzunehmen;
VI.alle Organe
47.stellt fest, da das Verfahren zur Aufstellung der Verwaltungshaushaltspläne der Organe mit Ausnahme der Kommission eine immer stärkere Konvergenz bezüglich der Vorgehensweise der beiden Teile der Haushaltsbehörde erkennen lä t; diese durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit gestärkte Konvergenz äu ert sich im Wegfall einer Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans durch Einführung des analytischen Haushaltsplans;
48.ist daher der Ansicht, da dieses Verfahren fortgeführt werden sollte, um die Bedingungen der Verwirklichung der bei der Feststellung des Haushaltsplans gesetzten Ziele zu überprüfen; beauftragt folglich seinen zuständigen Ausschu , ab dem Verfahren zur Entlastung für das Haushaltsjahr 1994 ein geeignetes Verfahren vorzusehen, um die Ausführung des Haushaltsplans in den Einzelplänen IV, V und VI zu behandeln;
49.stellt darüber hinaus fest, da sich jeder Teil der Haushaltsbehörde im Rahmen seiner Arbeiten wegen zusätzlicher Informationen an die zuständigen Organe wendet; hält es deshalb für angebracht, einen gegenseitigen Austausch der erhaltenen zusätzlichen Informationen sicherzustellen, um Doppelarbeit zu vermeiden; ersucht daher den Rat, diesen Vorschlag zu übernehmen;
50.stellt fest, da der so geänderte Entwurf des Haushaltsplans im Teil "Verwaltungsausgaben" (alle Organe zusammengenommen) in der Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" eine Marge von 61.408.000 ECU lä t;
51.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den betroffenen Organen und Institutionen der Gemeinschaft zu übermitteln.
ANLAGE
SCHLUSSFOLGERUNGEN BETREFFEND DIE RATIONALISIERUNG DER VERWALTUNGSAUSGABEN
1.NEUE STELLENANFORDERUNGEN
Gleichzeitig mit den Stellenanforderungen ist der Haushaltsbehörde ein Dokument des Typs "Leitfaden der Dienststellen" (je nach Fall vollständig oder auszugsweise für bestimmte Tätigkeiten) zu übermitteln. Dieses Dokument gibt Aufschlu über die Aufgaben der einzelnen Referate und über die Verteilung ihres Personals nach Laufbahngruppen.
2.BESETZUNG DER IM STELLENPLAN VORGESEHENEN PLANSTELLEN
a.Die Begründung der Stellenanforderungen umfa t künftig eine Übersicht über den Prozentsatz der besetzten Planstellen des Stellenplans sowie eine Übersicht über die bezahlten Stellen; diese Übersichten werden im Laufe des Haushaltsverfahrens ergänzt.
b.Die Begriffe freie Planstelle und besetzte Planstelle werden einheitlich definiert: Eine Planstelle gilt als besetzt, sobald ein Bewerber feststeht, dem die Stelle angeboten wurde.
3.INTERNE UMSCHICHTUNG
a.Anhand der Haushaltsdokumente, die den neuen Stellenanforderungen für das Haushaltsjahr beigefügt werden, mu die Haushaltsbehörde beurteilen können, wie sich etwaige Veränderungen der ("positiven" und "negativen") Prioritäten im Laufe des Haushaltsjahres auf die Personalverteilung auswirken.
b.Die zunehmende Umstellung der Dienststellen auf EDV mu innerhalb bestimmter Personalkategorien Anpassungen vor allem in Form von Umschichtungen ermöglichen. Auch mu es möglich sein, insbesondere innerhalb der Laufbahngruppe C den Anteil der Verwaltungssekretäre(innen) (die bei bestimmten Organen beispielsweise mit Buchführungsarbeiten betraut sind) im Verhältnis zum Anteil der Bürosekretäre(innen) zu korrigieren.
4.MOBILITÄTSINDIKATOREN
Jedes Organ:
a.erarbeitet nach einer gemeinsamen Definition Mobilitätsstatistiken;
b.trägt bei interinstitutionellen Stellenausschreibungen dafür Sorge, da die übliche Frist für die Einreichung der Bewerbungen eingehalten wird;
c.verzichtet darauf, bei einem anderen Organ Personal abzuwerben, indem es potentiellen Bewerbern ohne ausreichendes Dienstalter eine Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe in Aussicht stellt.
5.ANFORDERUNG VON HAUSHALTSMITTELN FÜR NEUE PLANSTELLEN
a.Die drei Organe haben sich damit einverstanden erklärt, da zur Finanzierung der neuen Planstellen grundsätzlich Deckungsmittel für sechs Monate zur Verfügung stehen.
b.Jedes Organ fügt seinen Stellenanforderungen eine Berechnung der Kosten für das gesamte Jahr bei Besetzung aller angeforderten Stellen bei.
6.DURCHFÜHRUNG VON AUSWAHLVERFAHREN
a.Die Durchführung allgemeiner Auswahlverfahren auf interinstitutioneller Basis sollte künftig die Regel sein, wobei Ausnahmen nur in ordnungsgemä begründeten Fällen bei besonderem Personalbedarf zulässig sein dürfen. Entsprechende organisatorische Bestimmungen, unter anderem hinsichtlich der Personalvertretung, müssen von den Organen einvernehmlich eingeführt werden.
b.Die bei den Organen für die Einstellung zuständigen Beamten müssen sich in regelmä igen Zeitabständen absprechen, um gemeinsam den Einstellungsbedarf zu ermitteln und folgendes zu erarbeiten:
-eine Liste der von zwei oder mehreren Organen gemeinsam durchzuführenden Auswahlverfahren,
-eine Liste der Auswahlverfahren, die ein bestimmtes Organ angesichts seines spezifischen Personalbedarfs, der ordnungsgemä zu begründen ist, allein durchführen soll,
-die Modalitäten für die Auswertung der Reservelisten.
c.Auch wenn es sich nicht um ein interinstitutionelles Auswahlverfahren handelt, ist eine Zusammenarbeit möglich:
-bei der praktischen Organisation (Bereitstellung von Räumen usw.)
-bei der gemeinsamen Auswertung der Reserveliste (mit Verhaltenskodex für die Verteilung und den Zugriff).
d.Damit die Organe im Hinblick auf die Einstellung gleichgestellt sind, gilt grundsätzlich, da die Einstellung bei allen Organen in der Eingangsbesoldungsgruppe erfolgen mu .
Die Einstellungen in der Eingangsbesoldungsgruppe (A7/8, LA7/8, B5, C5 und D3) erfolgen somit in Zukunft grundsätzlich im Wege interinstitutioneller Auswahlverfahren.
7.SPRACHLICHE FORTBILDUNG
Luxemburg
a.Das in Luxemburg geltende neue System mu konsolidiert werden;
b.das (in Luxemburg zuständige) Parlament wird Anfang 1996 über die erzielten Einsparungen Bericht erstatten.
Brüssel
c.Ausbau der Zusammenarbeit: Die Organe werden alle "Überschneidungen" bei den von den einzelnen Organen organisierten Fortbildungskursen ermitteln und für den im Oktober 1996 beginnenden Zyklus ein Programm für gemeinsame Lehrgänge ausarbeiten.
d.Verwaltungsmä ig sollte die sprachliche Fortbildung von den Organen gemeinsam organisiert werden, wobei ein Organ die Federführung übernimmt (Kosteneinsparungen, Zusammenfassung des benötigten Personals). In der Praxis können die Fortbildungslehrgänge wahlweise in den Räumen der verschiedenen Organe stattfinden.
e.Vertragsverhältnis mit den Lehrkräften
i)Grundsätzlich gilt, da für Dienstleistungsaufträge Ausschreibungen durchgeführt werden. Alle damit verbundenen Fragen sowie die Programmierung werden von den Organen gemeinsam geprüft.
ii)In diesem Rahmen erfolgen eine rechtliche Analyse des Vertragsverhältnisses zwischen den Organen und den Lehrkräften, die Ermittlung der zu wahrenden Ansprüche und die Erarbeitung der Programmierungsma nahmen, die insbesondere die Qualität der Dienstleistungen und angemessene Übergangsfristen sicherstellen sollen.
iii)Die erste Phase der gemeinsamen Sprachkurse würde im Oktober 1996 beginnen.
8.ALLGEMEINE FORTBILDUNGSMASSNAHMEN
a.Die Organe werden ersucht, die Mittel und Wege festzulegen, die eine Überprüfung der ordnungsgemä en Nutzung der Fortbildungsma nahmen je nach dem funktionellen Bedarf der Organe ermöglichen.
b.Wie bei der Sprachausbildung ist auch hier nach dem Prinzip der Zusammenarbeit zu verfahren, um "Doppelangebote" zu vermeiden. Ab dem 1. Halbjahr 1996 soll ein interinstitutionelles Kursprogramm für Brüssel und Luxemburg anlaufen, wobei auch der Tatsache Rechnung getragen wird, da sich ein Gro teil der Beamten des Parlaments während der Tagungen in Stra burg befindet.
c.Die Bekanntgabe der verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen in den verschiedenen Organen erfolgt frühzeitig genug, um allen interessierten Personen Gelegenheit zur rechtzeitigen Einschreibung zu geben.
9.BEDARFSPLANUNG UND FINANZIERUNGSMETHODEN
a.Zur Vorbereitung der 1996 anstehenden Überprüfung der Ausgaben der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau (Schlu folgerungen des Trilogs vom 25. November 1994) sind die Bedarfsschätzungen aller Gemeinschaftsorgane in einen realistischen Bezug zu den Finanzierungsmöglichkeiten zu setzen.
b.Zu diesem Zweck und mit Blick auf die Ermittlung längerfristiger Einsparungsmöglichkeiten wird vorgeschlagen, anlä lich des Trilogs am 30. Juni 1995 einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe folgendes Mandat zu erteilen:
i)den Immobilienbedarf der einzelnen Organe bis zum Jahr 1999 (letztes Geltungsjahr der derzeitigen Finanziellen Vorausschau) zu ermitteln;
ii)die verschiedenen in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen (Barkauf, Mietkauf, Anmietung);
iii)ihre Vorschläge mit einer Kostenanalyse für den jeweiligen Finanzierungsmodus zu belegen.
c.Im Wege der Zusammenarbeit zwischen den Generalsekretariaten der Organe mü te es möglich sein, die Nutzung der vorhandenen Sitzungsräumlichkeiten in Brüssel, Luxemburg und Stra burg optimal zu planen.
10.REINIGUNG, WARTUNG UND BEWACHUNG DER GEBÄUDE
Es soll eine völlige Transparenz hinsichtlich der Konditionen, die die einzelnen Organe für die verschiedenen Vertragstypen ausgehandelt haben, gewährleistet werden; hierzu wird ein Konsultationsverfahren eingeführt.
11.KINDERKRIPPEN
a.In diesem Bereich konnte bereits weitgehende Zusammenarbeit zwischen den Organen erreicht werden. Eine weitere Konsolidierung wird angestrebt.
b.Den Forderungen der Haushaltsbehörde hinsichtlich der Höhe der Beiträge konnte entsprochen werden; nachdem eine Angleichung der Beitragstabellen für Brüssel und Luxemburg beschlossen wurde, ist nunmehr eine beschleunigte Anpassung in Brüssel erforderlich.
c.Ohne die Erfordernisse bezüglich der Qualität der Leistungen in Frage zu stellen, wurde durchweg nach möglichst kostengünstigen Bewirtschaftungsmodalitäten gesucht:
i)in den unmittelbar von der Kommission verwalteten Krippen durch die schrittweise Ersetzung der Beamten durch Vertragspersonal;
ii)in den neuen Brüsseler Krippen (EASTMAN und CLOVIS) durch Vergabe an private Auftragnehmer (im Wege einer internationalen Ausschreibung für CLOVIS);
iii)in Luxemburg durch Reservierung eines bestimmten Kontingents an Plätzen in privaten Kinderkrippen.
12.DATENVERARBEITUNG
a.Es wird empfohlen, den Interinstitutionellen DV-Ausschu (C.I.I.) zu beauftragen, die derzeit gängigen Praktiken zu beobachten und zu prüfen und im Anschlu daran Vorschläge für die Entwicklung interinstitutioneller DV-Projekte zu unterbreiten.
b.Die Zusammenarbeit sollte vor allem in den nachstehenden Bereichen verstärkt fortgeführt werden:
-Zahlung der Dienstbezüge;
-Erstellung der Haushaltsdokumente;
-Sammlung und Verbreitung von Presseauszügen;
-Veranstaltung von Auswahlverfahren;
-Übersetzung;
-Abfassung und Weiterleitung von Texten im Rahmen des interinstitutionellen Gesetzgebungsverfahrens.
13.VERWALTUNG DER DV-INFRASTRUKTUREN
a.Die bisherige Vorabkoordinierung zwischen den Organen mu ausgebaut und zu einem echten interinstitutionellen Beschaffungsverfahren entwickelt werden; dies darf jedoch keine Verlängerung des Beschaffungsprozesses nach sich ziehen.
b.Um die mit einem gemeinsamen Verfahren verbundenen Vor- und Nachteile im einzelnen zu prüfen, werden die Organe zur Durchführung eines Pilotversuchs aufgefordert. Der C.I.I. wird beauftragt, die für einen derartigen Versuch am besten geeignete Art von DV-Material auszuwählen.
c.Um möglichst vorteilhafte Bedingungen für die Wartung in Anspruch nehmen zu können, wird den Organen empfohlen, gemeinsam mit bestimmten Lieferfirmen zu verhandeln.
d.Im Rahmen der Überarbeitung der Vorschriften für die Verwaltung von beweglichen Vermögensgegenständen sind die Organe gehalten, im Laufe des Jahres 1996 ihre diesbezüglichen Regeln aufeinander abzustimmen. Dabei müssen vor allem gemeinsame Kriterien für die Bestimmung der Lebensdauer solcher Ausrüstungen und für ihre Aussonderung festgelegt werden.
e.Mit Blick auf ein gemeinsames Kennzeichnungsverfahren soll ein Erfahrungsaustausch zwischen den Organen über die Verwendung von scannerlesbaren Strichcodes stattfinden.
14.HARMONISIERUNG DER INFRASTRUKTUREN
Die Organe bemühen sich um eine Verbesserung ihrer gemeinsamen Kommunikationsinfrastrukturen durch Weiterführung und Ausweitung des Programms INSIS. Damit können längerfristig auch die Kosten für Ausbildungsma nahmen reduziert werden.
15.AGENTUREN
a.Die Initiativen der Agenturen, bestimmte Verwaltungstätigkeiten (Gehaltszahlungen, Berechnung der individuellen Ansprüche usw.) gegen Rechnung von den Kommissionsdienststellen durchführen zu lassen, werden gefördert, da sich durch eine derartige administrative Kooperation Doppelarbeit vermeiden lä t, was letztendlich zu finanziellen Einsparungen führt.
b.Die Agenturen sollen aufgefordert werden, bei der Einstellung von Gemeinschaftsbeamten deren Dienstgrad im Herkunftsorgan zu berücksichtigen und von jeglicher unnötigen Höherstufung abzusehen. Ein entsprechender verbindlicher "Verhaltenskodex" wird derzeit ausgearbeitet.
c.Das Kollegium der Verwaltungschefs der Organe wird gebeten, in dieser Frage einen einvernehmlichen Standpunkt aller Organe gegenüber den Agenturen herbeizuführen und sich dabei insbesondere auf die vorgenannten Empfehlungen der Kommission an die nachgeordneten AIPN zu stützen.
16.DOKUMENTE
a.Die Organe werden aufgefordert, unter Berücksichtigung der ihnen auferlegten Sachzwänge alle erforderlichen Ma nahmen zu treffen, um die Erstellung von Dokumenten weitestgehend zu rationalisieren (Reduzierung des Umfangs, striktere Selektionskriterien für zu veröffentlichende Dokumente).
b.Es wird vorgeschlagen, die derzeitige Darstellungsform des Haushaltsplans (Mittelansätze in tabellarischer Form auf der linken, Erläuterungen auf der rechten Seite) fallenzulassen und künftig die Informationen zu den einzelnen Haushaltszeilen als fortlaufenden Text aufzuführen, was eine beträchtliche Reduzierung des Volumens dieses Dokuments gestattet.