A4-0189/95
Entschlie ung zu der Antwort der Kommission auf das Ersuchen des Parlaments um Informationen über die Tätigkeit der Durchführungsausschüsse im Jahr 1994 (im Anschlu an den Beschlu im Rahmen der Haushaltsentschlie ungen des Parlaments vom 27. Oktober 1994 und 15. Dezember 1994, die hierfür bestimmten Mittel in die Reserve einzusetzen)
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,
-unter Hinweis auf seinen Beschlu über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für 1995 vom 15. Dezember 1994 und die im Rahmen des Haushaltsverfahrens angenommenen Entschlie ungen,
-unter Hinweis auf den Modus Vivendi zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Einführung eines Mechanismus für die Unterrichtung des Parlaments über die Tätigkeiten der Durchführungsausschüsse im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens,
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 23. Oktober 1986 zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der Durchführungsbefugnisse, die der Kommission übertragen werden und seine Entschlie ungen vom 16. Dezember 1993 zu den mit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union zu erwartenden Problemen mit dem Ausschu wesen sowie vom 18. Januar 1995 zu einem Beschlu des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments und einen Modus Vivendi zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission betreffend die Ma nahmen zur Durchführung der nach dem Verfahren des Artikels 189 b EGV erlassenen Rechtsakte,
-unter Hinweis auf die von STOA durchgeführte Studie über das Ausschu wesen im Bereich Wissenschaft und Technologie,
-unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 145, 153, 155, 203 und 205,
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie, des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte, des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, des Ausschusses für Regionalpolitik, des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Megien, des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit, des Institutionellen Ausschusse und des Ausschusses für Fischerei (A4-0189/95),
A.in der Erwägung, da die Haushalts- und/oder Legislativbefugnisse des Europäischen Parlaments beeinträchtigt werden können, wenn der Rat und die Kommission auf dem Wege des Komitologie-Verfahrens Haushalts- und/oder Legislativbeschlüsse fassen,
B.in der Erwägung, da die Kommission aber in dem Bemühen unterstützt werden mu , die Haushaltsbeschlüsse der Haushaltsbehörde und die Legislativbeschlüsse der Legislativbehörde ohne unzulässige Einmischungen korrekt durchzuführen,
C.in der Erwägung, da zur Verhinderung eines solchen Mi brauchs bei den Komitologie-Verfahren grö ere Transparenz in Fragen mit Auswirkungen auf die Haushalts- oder Legislativbefugnisse erforderlich ist,
1.begrü t die rasche Antwort der Kommission auf das Ersuchen des Parlaments um Informationen über die Tätigkeit der durch die Posten A-2510 und A-2511 des Gesamthaushaltsplans der Union finanzierten Ausschüsse;
2.verweist auf die unterschiedliche Qualität der von den einzelnen Ausschüssen unterbreiteten Unterlagen über ihre Beschlüsse und Stellungnahmen und stellt fest, da infolgedessen viele Unterlagen für Nichtmitglieder dieser Ausschüsse keinerlei Informationswert besitzen;
3.stellt fest, da die interne Information innerhalb der Kommission über die Tätigkeit dieser Ausschüsse weder umfassend noch zentralisiert ist, und da die Kommission daher deren Tätigkeit nicht konsequent überwachen kann;
4.ist nicht davon überzeugt, da die "Plumb-Delors-Vereinbarung" von allen Kommissionsdienststellen in gleicher Weise beachtet worden ist;
5.ist der Ansicht, da die Inkonsequenz und mangelnde Übersicht die von der Kommission bei der Anwendung ihrer Durchführungsfunktionen geforderte Transparenz in Frage stellt;
6.verlangt, da die Kommission ihre diesbezüglichen internen Verfahren verbessert und Richtlinien für alle Durchführungsausschüsse im Rahmen der Tätigkeit der Union, auch soweit sie nicht durch die Posten A-2510 und A-2511 finanziert werden, festlegt, so da nicht nur Klarheit über die Sitzungstermine und den Bezugsrahmen der abgegebenen Empfehlungen einschlie lich der Rechtsgrundlagen herrscht, sondern bei Abstimmungen auch die entsprechende Aufschlüsselung mitgeliefert und der Beschlu der Kommission, soweit er von der abgegebenen Empfehlung abweicht, übermittelt wird;
7.bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, ihm weiterhin im Jahrestätigkeitsbericht und im Haushaltsverfahren relevante Einzelheiten über die Tätigkeit dieser Ausschüsse mitzuteilen;
8.empfiehlt die Festlegung eines Zeitplans, demzufolge nach und nach alle Durchführungsausschüsse, die durch Rechtsakte der Union eingesetzt werden, generell öffentlich zusammentreten, es sei denn, es wird ein besonderer, angemessen begründeter gegenteiliger Beschlu gefa t und rechtzeitig veröffentlicht, und da Datum, Zeitpunkt und Ort dieser Sitzungen so frühzeitig veröffentlicht werden, da alle, die dies wünschen, an ihnen teilnehmen können;
9.empfiehlt ferner, da die Mitglieder dieser Ausschüsse ihre Interessen in ein regelmä ig aktualisiertes öffentliches Register eintragen;
10.befürwortet die systematische Ergänzung der Bestimmung über die Einsetzung von Ausschüssen in einem vorgeschlagenen Rechtsakt durch folgenden Text:
"Der Ausschu hält in der Regel öffentliche Sitzungen ab, es sei denn, es wird ein ordnungsgemä begründeter gegenteiliger Beschlu gefa t und rechtzeitig veröffentlicht. Zwei Wochen vor der Sitzung veröffentlicht der Ausschu die Tagesordnung. Au erdem veröffentlicht er die Protokolle seiner Sitzungen. Er richtet ein öffentliches Register für Interessenerklärungen seiner Mitglieder ein.";
11.fordert, da ähnliche Regelungen für die Ausschüsse vorgesehen werden, die nicht im Rahmen der Posten A-2510 und A-2511 finanziert werden, insbesondere im Bereich Forschung;
12.verlangt vorläufig, da die im Modus Vivendi vereinbarten Grundsätze auf alle Legislativverfahren ausgedehnt und die Informationen ausnahmslos rechtzeitig übermittelt werden; schlägt zu diesem Zweck vor, die für Ausschu tätigkeiten vorgesehenen Mittel in die Reserve einzusetzen und ersucht die Kommission, vor der Prüfung ihres Antrags auf Mittelübertragung Informationen über die Ausschu tätigkeiten vorzulegen;
13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.