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Parlamento Europeo - 26 ottobre 1995
Fischereiabkommen mit Marokko

B4-1311, 1312 und 1314/95

Entschlie ung zum Fischereiabkommen mit Marokko

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 28. Oktober 1994 zum Fischereiabkommen mit Marokko, vom 13. Juli 1995 zum Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko sowie vom 22. September 1995 zum Fischereiabkommen mit Marokko,

-unter Hinweis auf Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags,

A.in der Erwägung, da die Europäische Union gewillt ist, möglichst rasch zum Abschlu eines guten und gerechten Fischereiabkommens zu gelangen,

B.in der Erwägung, da die Untätigkeit der Gemeinschaftsflotte seit fast sechs Monaten schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen auf die Verarbeitungsindustrie sowie die damit zusammenhängenden Branchen in den betroffenen Regionen hatte,

C.in der Erwägung, da es trotz der politischen, haushaltspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Fischereiabkommens nicht zu diesen Verhandlungen hinzugezogen wurde,

D.in der Erwägung, da die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Marokko über dieses Fischereiabkommen eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über das globale Assoziierungsabkommen, insbesondere für bestimmte Sektoren und Erzeugnisse, wie Agrarerzeugnisse und Industrieprodukte, zur Folge hatten, bei denen die Handelskonzessionen für den Agrarbereich eine Geltungsdauer haben werden, die über die des Fischereiabkommens hinausgeht,

1.nimmt die während der letzten Verhandlungsrunde erzielten Fortschritte zur Kenntnis;

2.verweist auf die beträchtlichen Kürzungen der gemeinschaftlichen Fangmöglichkeiten, die für praktisch alle Fangmethoden vereinbart wurden, und insbesondere auf die sozioökonomischen Auswirkungen, die die Kürzungen auf die betreffenden Gebiete haben werden, die alle unter die Regionen des Ziels Nr. 1 der Strukturfonds fallen;

3.ist besorgt angesichts der Verschärfung der Vorschriften zur Anheuerung marokkanischer Seeleute, wodurch nicht nur die Arbeitslosenrate in den betreffenden Regionen steigt, sondern auch einige Fangmethoden beträchtlich erschwert werden können;

4.fragt die Kommission, ob im Rahmen des Abkommens die sozialen Auswirkungen der Beschäftigung marokkanischer Arbeitskräfte und die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften für die Verarbeitung der für die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen au erhalb der Gemeinschaft bestimmten Erzeugnisse ausreichend bewertet und berücksichtigt wurden;

5.äu ert sein Befremden über die Aufstockung des finanziellen Ausgleichs zu Lasten des Haushaltsplans der Gemeinschaften trotz der Kürzungen der Fangmöglichkeiten;

6.befürwortet die Tatsache, da eine Laufzeit von vier Jahren in Erwägung gezogen wird, da dies eine schrittweise Staffelung des Abbaus der Fischereitätigkeit ermöglichen wird;

7.fordert, da die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten mittels einer wirksamen Umstrukturierung der gemeinschaftlichen und der nationalen Strukturfonds die Probleme der überschüssigen Arbeitskräfte und Flottenkapazitäten, die aufgrund der restriktiven Bedingungen des neuen Abkommens entstehen, in Angriff nehmen;

8.ist der Ansicht, da die biologischen Schonzeiten auf der Grundlage der absoluten Gegenseitigkeit festgelegt werden müssen, wobei die Diskriminierungen des vorherigen Abkommens zu vermeiden sind;

9.verlangt insbesondere, über die parallelen Zugeständnisse unterrichtet zu werden, die Marokko in anderen zum globalen Assoziierungsabkommen gehörenden Sektoren gewährt wurden, und äu ert seine Besorgnis über die Entwicklung des gemeinschaftlichen Obst- und Gemüsesektors angesichts der Marokko im Rahmen der parallel verlaufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen angebotenen Gegenleistungen, die den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz in diesem Bereich au er acht lassen, sowie angesichts der Konzessionen auf dem Konservensektor wegen der Bedeutung dieser Branche für die iberischen Länder, insbesondere für Portugal, wobei es auch hier erforderlich ist, die Gemeinschaftspräferenz sowie die Tatsache zu beachten, da diese Sektoren die Fischindustrie ergänzen und Arbeitsplätze schaffen, und zwar vor allem in weniger entwickelten und vom Fischereisektor abhängigen Regionen;

10.ist der Ansicht, da das Fischereiabkommen keine kürzere Geltungsdauer als das Assoziierungsabkommen haben darf, falls der Abschlu dieses Fischereiabkommens von der Gewährung von Handelskonzessionen, die in das Assoziierungsabkommen aufgenommen werden, begleitet wird;

11.erinnert den Rat daran, da in Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags bei internationalen Abkommen mit erheblichen finanziellen Folgen die Konsultation des Parlaments nach dem Verfahren der Zustimmung vorgeschrieben ist;

12.hält es ferner für unerlä lich, da es zur einstweiligen Anwendung des besagten Abkommens konsultiert wird;

13.bedauert es einmal mehr, da das Europäische Parlament völlig vom Verhandlungsproze ausgeschlossen wurde, zumal die Kommission keine ständigen und raschen Informationen über den Fortgang der Verhandlungen und der gebilligten Vereinbarungen geliefert hat;

14.nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, da die Kommission seinem Wunsch entsprechend rasch einen Vorschlag für eine spezielle Ma nahme vorgelegt hat, mit der den Fischern, die ihre Tätigkeit in den marokkanischen Gewässern einstellen mu ten, eine Entschädigung gewährt werden soll;

15.fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Bewertung der Fischereiressourcen vorzunehmen, die realistischerweise im nächsten Jahrzehnt für die Fischereiflotten der Europäischen Union zur Verfügung stehen werden, und zwar sowohl in Gemeinschaftsgewässern als auch in Gewässern, die unter die Hoheit von Drittstaaten fallen, und auf hoher See;

16.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der betroffenen Mitgliedstaaten und der Regierung des Königreichs Marokko zu übermitteln.

 
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