B4-1298, 1301/rev, 1306, 1307, 1308, 1309 und 1310/95
Entschlie ung zum ehemaligen Jugoslawien
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Situation im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere seine Entschlie ung vom 21. September 1995,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Wiederaufbauplan für die unter den Kriegsfolgen leidenden Gebiete des ehemaligen Jugoslawien,
A.erfreut über den zustandegekommenen Waffenstillstand in Bosnien-Herzegowina, der den Wendepunkt bilden könnte, um eine friedliche Lösung des barbarischen Konflikts in diesem Land zu erreichen,
B.in der Erwägung, da ein Programm für den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau einen entscheidenden Ansto für die Schaffung eines dauerhaften Friedens und einer gerechten internationalen Ordnung in der Region sein könnte,
C.unter Hinweis auf die Politik der EU gegenüber Mittel- und Osteuropa sowie darauf, da die Europäische Union eine besondere Verantwortung für diese Region hat und da der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten alles in ihrer Macht Stehende tun müssen, um den Erfolg des Friedensprozesses zu gewährleisten und an der Umsetzung der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates mitwirken sollten,
D.in der Erwägung, da die Organe der Europäischen Union aufgrund des EG-Vertrags und des Know-how der für das Programm PHARE zuständigen Dienststellen und der EG-Beobachterdelegation über die notwendigen rechtlichen, politischen und technischen Instrumente verfügen, um eine führende Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung des Wiederaufbauplans übernehmen zu können,
E.in der Erwägung, da der Erfolg des Wiederaufbauplans davon abhängt, da die Begünstigten gewisse juristische, konstitutionelle, politische, soziale und wirtschaftliche Vorbedingungen erfüllen,
F.tief beunruhigt über den Bericht der EG-Beobachterdelegation über die Ermordung und Verfolgung von Zivilpersonen sowie die Plünderung und das Niederbrennen vieler Häuser in der Krajina und die fortdauernde ethnische Säuberung im Gebiet Banja Luka, über Menschenrechtsverletzungen gegenüber serbischen Zivilpersonen und Flüchtlingen sowie über die immer noch andauernde ethnische Unterdrückung in vielen Gebieten wie z.B. Kosovo,
G.unter dem ausdrücklichen Hinweis darauf, da sich der Wiederaufbauproze in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien nicht auf massive humanitäre und wirtschaftliche Hilfe und die Infrastrukturen beschränken kann, sondern auch die Schaffung und Stärkung demokratischer Strukturen und die Wiederherstellung der Voraussetzungen für die Beteiligung aller Bürger, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, am politischen Leben sowie umfassende Ausdrucksmöglichkeiten der Bürgergesellschaft notwendig sind,
1.fordert die Kommission auf, die humanitäre Hilfe im Rahmen von ECHO entsprechend den Bedürfnissen der Bürger fortzusetzen;
2.spricht sich dafür aus, da die Einhaltung des Friedensplans mit einem entsprechenden UN-Mandat gegebenenfalls militärisch durchgesetzt werden mu ;
3.fordert den Rat und die Kommission auf, mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, sofort eine internationale Geberkonferenz über ein Programm für den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau in den vom Krieg betroffenen Gebieten im ehemaligen Jugoslawien einzuberufen; fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament so rasch wie möglich die Leitlinien für ein solches Programm vorzulegen, und schlägt vor, da eines der Kommissionsmitglieder speziell als Koordinator für das Programm benannt wird;
4.ist der Auffassung, da es das Ziel dieser Konferenz sein mu , die Fortsetzung der humanitären Hilfe, die Ausarbeitung eines Programms für den Wiederaufbau der Infrastruktur und die wirtschaftliche Umgestaltung sowie die Schaffung einer multiethnischen, multikonfessionellen und multikulturellen Gesellschaft in allen Ländern des ehemaligen Jugoslawien zu gewährleisten, insbesondere die Wahrung der Einheit von Bosnien-Herzegowina;
5.ist der Überzeugung, da mit der Ausarbeitung und Durchführung des Wiederaufbauplans der Grundstein für einen dauerhaften und gerechten Frieden gelegt werden mu und da die Begünstigten daher folgende Vorbedingungen erfüllen müssen:
-Achtung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Rechte der Minderheiten;
-Anerkennung und Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien;
-garantiertes Rückkehrrecht und Schutzma nahmen für alle Flüchtlinge und Vertriebenen und Anspruch auf Entschädigung für zerstörtes Eigentum;
-Aufnahme konstruktiver Beziehungen zu den übrigen Staaten des ehemaligen Jugoslawien, beginnend mit der gegenseitigen Anerkennung;
-Unterstützung der interregionalen/interethnischen Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Wiederaufbauvorhaben;
6.fordert die Regierungen sämtlicher Staaten des ehemaligen Jugoslawien mit Nachdruck auf, die erforderlichen Verwaltungsstrukturen zu schaffen, um zu gewährleisten, da ein solches Programm für den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau allen in der Region lebenden Menschen zugute kommt;
7.vertritt die Auffassung, da die Durchführung des Planes hauptsächlich über lokale Strukturen erfolgen sollte: die Erfahrung der Verwaltung von Mostar sollte genutzt werden, indem Anreize für die Zusammenarbeit zwischen lokalen Gemeinwesen gegeben und die Erfahrungen der NRO im früheren Jugoslawien genutzt werden;
8.fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf,
-den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien mit allen erforderlichen Mitteln zu unterstützen, damit dieser ordnungsgemä arbeiten kann;
-bei der Suche nach verschwundenen Personen behilflich zu sein;
-jene Organisationen zu unterstützen, die sich um eine Versöhnung zwischen den Volksgruppen im ehemaligen Jugoslawien bemühen;
9.ist der Auffassung, da das gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verhängte Embargo aufgehoben werden sollte, sobald sie die Bedingungen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats erfüllt;
10.fordert die Ausschreibung freier und demokratischer Wahlen nach Verfahren, die die ethnische Säuberung nicht sanktionieren, unter der Aufsicht der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der EU; fordert nachdrücklich, da finanzielle und technische Unterstützung für die verschiedenen Medien bereitgestellt wird, um ihre Unabhängigkeit und damit eine objektive Information der Bürger zu gewährleisten;
11.beauftragt die Vorsitzenden seiner zuständigen Ausschüsse, eine Anhörung zu diesem Thema unter Beteiligung des EU-Vermittlers, des UN-Sonderbeobachters für Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien, der Kommission und des Rates zu veranstalten;
12.fordert den Rat und die Kommission auf, der besonderen Bedeutung der politischen Probleme der Bürger des Kosovo Rechnung zu tragen, Probleme, die entscheidend zur Katastrophe im ehemaligen Jugoslawien beigetragen haben;
13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen aller Länder des ehemaligen Jugoslawien, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Kontaktgruppe zu übermitteln.