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Parlamento Europeo - 26 ottobre 1995
Entschlie ung zu den Medien im ehemaligen Jugoslawien

B4-1305/95

Entschlie ung zu den Medien im ehemaligen Jugoslawien

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien, und insbesondere seine oftmals geäu erte Überzeugung, da die Rolle der Medien eine Schlüsselstellung darin einnimmt,

-in Erinnerung an die Verleihung des Sacharov-Preises des Europäischen Parlaments an die Tageszeitung Oslobodjenje (Sarajevo) im Jahre 1993,

A.im Bewu tsein, da der Einflu der Medien bei der Meinungsbildung innerhalb der zivilen Gesellschaft auch in puncto nationalistischer Verhetzung oder aber Bereitschaft zum Zusammenleben eine ausschlaggebende Rolle spielt,

B.in der Überzeugung, da den Medien im ehemaligen Jugoslawien und innerhalb der Union in hohem Ma e die Funktion zukommen kann, die Verbindung und den Kreislauf zwischen Europäern in der Balkanregion und in den anderen Regionen Europas aufrechtzuerhalten oder wiederaufzubauen,

C.in Kenntnis der bisherigen Verwendung der EU-Mittel, die zur Förderung demokratischer Ansätze im ehemaligen Jugoslawien eingesetzt wurden,

1.fordert, da die Unterstützung für unabhängige und demokratische Medien in allen Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien eine hohe Priorität in den Bemühungen der EU um Konfliktlösung und Wiederversöhnung im dortigen Raum haben mu und da dafür ausreichende Mittel in wesentlich höherem Ma e als bisher zur Verfügung gestellt werden müssen, die nicht für andere Zwecke abgezweigt werden dürfen;

2.erkennt an, da es in allen Republiken des ehemaligen Jugoslawien derartige unabhängige und demokratische Medien gibt, und da deshalb die Mittel vor allem zu ihrer direkten Unterstützung anstatt für Medienprojekte von auswärts einzusetzen sind;

3.fordert die Kommission auf, Presse, Radio- und Fernsehsender sowie Computernetzwerke durch technische Ausstattung, Papier, Anschlu an Agenturen und Telekommunikationsnetze direkt zu unterstützen und diesen Medien damit zu helfen, einen Teil ihrer derzeitigen Schwierigkeiten zu überwinden; fordert die Kommission ferner auf, daneben auch Begegnungen und den Austausch zwischen Journalisten und Journalistinnen aus allen Teilen des ehemaligen Jugoslawien und anderen europäischen Kollegen und Kolleginnen zu fördern;

4.ist der Meinung, da eine ähnliche Förderung auch jenen Medien zukommen soll, die sich au erhalb der betroffenen Region an die Flüchtlinge und Emigranten aus allen Teilen des ehemaligen Jugoslawien wenden und da die Veröffentlichung von Büchern für diese Bevölkerungsgruppen zu unterstützen ist;

5.fordert, da ein besonderes zusätzliches Kriterium für Förderungswürdigkeit durch die EU dazu führen soll, da die Medien ermutigt werden, auch Stimmen aus anderen Republiken und Volksgruppen wiederzugeben;

6.fordert die Kommission auf, - in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (insbesondere mit seinen Ausschüssen für Kultur und für Auswärtige Angelegenheiten) - ein systematisches und au erordentliches Programm zwecks Stützung unabhängiger und demokratischer Medien in Kroatien, in Bosnien-Herzegowina, in "Jugoslawien" (Serbien, Montenegro) einschlie lich Kosovo und Vojvodina und in Mazedonien (FYROM) zu verabschieden, durch welches das Überleben und die Stärkung von unabhängigen, kritischen und deshalb heute gefährdeten Radio- und TV-Sendern und Zeitungen bzw. die Neugründung derartiger Medien ermöglicht wird;

7.fordert, da dabei auf die Vielfalt der Sprachen Rücksicht genommen wird, und insbesondere auch die Medien in albanischer Sprache (Kosovo, Mazedonien (FYROM)), in ungarischer Sprache (Vojvodina) und in anderen Minderheitensprachen berücksichtigt werden sollen;

8.ruft die Medien innerhalb der EU auf, durch den Aufbau direkter Beziehungen mit Medien aus dem ehemaligen Jugoslawien (möglichst jeweils mit mehreren Republiken gemeinsam) zum Austausch von Information von und nach dieser Region Europas beizutragen und den Kreislauf zwischen der zivilen Gesellschaft hier und dort zu beleben;

9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

 
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