A4-0261/95
Entschlie ung zu der Mitteilung der Kommission über die akademische und professionelle Anerkennung von Hochschul- und Fachdiplomen (KOM(94)0596 - C4-0123/95)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die akademische und professionelle Anerkennung von Hochschul- und Fachdiplomen (KOM(94)0596 - C4-0123/95),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 18. April 1985 zur europäischen Anerkennung nationaler Diplome, Prüfungszeugnisse und Befähigungsnachweise,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 14. November 1985 zum Abschlu des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung von Hochschuldiplomen,
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 24. November 1989 zu dem geänderten Vorschlag der Kommission an den Rat zur Änderung des Beschlusses 87/327/EWG über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von Hochschulstudenten (ERASMUS),
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 17. Mai 1990 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung der Richtlinie 89/48/EWG,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 15. Mai 1992 zu Unterrichtspolitik und Bildung vor dem Hintergrund von 1993,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 25. Juni 1993 zur Situation der Führungskräfte in der EG, in der ein wirksames System zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen gefordert wird,
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 22. April 1994 zu dem Vorschlag für einen Beschlu des Europäischen Parlaments und des Rates über das gemeinschaftliche Aktionsprogramm "Sokrates",
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 3. Mai 1994 zu dem Vorschlag für einen Beschlu des Rates über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft - Leonardo da Vinci,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0261/95),
A.in der Erwägung, da in dem Wei buch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" betont wird, da weitere Fortschritte bei der Anerkennung von Abschlu zeugnissen erforderlich sind, um die verbleibenden Mobilitätshemmnisse zu beseitigen und einen umfassenden wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarkt zu schaffen,
B.in der Erwägung, da das Europäische Parlament und der Rat aufgrund ihres Beschlusses 2493/95/EG, in dem das Jahr 1996 zum Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens erklärt wurde, neben anderen Zielen darum bemüht sind, Ergänzung zwischen den Systemen für akademische und berufliche Ausbildung zu schaffen, um die Chancengleichheit zu verbessern,
C.unter Hinweis darauf, da der Rat durch den Beschlu 89/489/EWG das Programm LINGUA angenommen hat, das die Fremdsprachenkenntnisse in der Gemeinschaft fördern soll, und da das Europäische Parlament und der Rat durch ihren Beschlu 819/95/EG das Programm Sokrates angenommen haben, in dessen Kapitel III (Aktion 1) die Ziele des Programms LINGUA integriert und fortgeführt werden, sowie in der Erwägung, da Sprachbarrieren weiterhin zu den hauptsächlichen Mobilitätshemmnissen gehören,
D.in der Erwägung, da das Pilotsystem ECTS (European Community Course Credit Transfer System), das der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen dient, 1988 im Rahmen des Programms Erasmus geschaffen wurde und da sein Erfolg anerkannt ist,
E.in der Erwägung, da von der Europäischen Gemeinschaft bereits eine Vielzahl von Informationsnetzen im Zusammenhang mit Bildung, Berufsbildung und Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen geschaffen worden ist, beispielsweise EURYDICE, CEDEFOP, NARIC usw., und da die Zweckmä igkeit dieser Netze erhöht und die diesbezüglichen Ma nahmen koordiniert werden müssen,
F.in der Erwägung, da bei den geregelten Berufen die wesentlichen rechtlichen Hindernisse überwunden sind, da aber bei den als nicht geregelt geltenden Berufen noch Schwierigkeiten und zahlreiche Hemmnisse gegeben sind,
G.unter Hinweis darauf, da mehrere internationale Organisationen im Bereich der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen tätig sind, etwa der Europarat, die UNESCO usw., und da es ihre Ma nahmen einander anzupassen und ihre Zusammenarbeit zu stärken gilt,
H.in der Erwägung, da die Gemeinschaft nach Artikel 126 des EG-Vertrags zur Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen beitragen soll, auch durch die Förderung der Anerkennung von Diplomen, und zwar unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen,
I.unter Hinweis darauf, da es viele Entschlie ungen angenommen hat, die die Notwendigkeit des Ausbaus der europäischen Dimension im Bildungswesen betreffen und in denen auf die Mobilität von Lehrkräften Wert gelegt wird,
1.begrü t die Absicht der Kommission, mit Hilfe der vorgeschlagenen Aktionsachsen zu einem verbesserten System der Anerkennung von Qualifikationsnachweisen zu gelangen und damit einen wichtigen Beitrag zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu leisten;
2.hält es für erforderlich, da vor weiteren Aktionsschritten zunächst eine gründliche Analyse der derzeit bestehenden Mobilitätshindernisse erfolgt und mögliche Lösungen für deren Überwindung erarbeitet werden;
3.verlangt, da die an Tarifverhandlungen beteiligten Sozialpartner in das System der gegenseitigen Anerkennung von Berufs- bzw. Fachdiplomen integriert, da die übrigen Organisationen aufgrund flexibler Regelungen und je nach Sachgebiet zur Teilnahme aufgefordert und da die nationalen Instanzen nach dem Subsidiaritätsprinzip daran beteiligt werden;
4.fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenhang mit der Anerkennung von Studienleistungen für akademische Zwecke auch die nationalen Regelungen zur Führung ausländischer akademischer Grade bzw. zu deren Umwandlung in mitgliedstaatlich gebräuchliche Titel auf ihre Vereinbarkeit mit dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu überprüfen;
5.mahnt eine umfassende Dokumentation des bisher erreichten Standes der gegenseitigen Anerkennung von Hochschul- und Berufsdiplomen an und fordert, da alle einschlägigen Informationen veröffentlicht werden;
6.hat die Erwartung, da die Kommission - auch im Hinblick auf die Zielsetzung des Europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens - eine kohärente Regelung über die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Berufs- bzw. Fachdiplome) auf europäischer Ebene einführt, um beruflich ausgebildete Arbeitnehmer am Recht auf Freizügigkeit partizipieren lassen zu können;
7.vertritt die Auffassung, da die fremdsprachenfördernden Teile der EU-Bildungsprogramme und damit vor allem LINGUA ausgebaut werden müssen,
8.spricht sich dafür aus, die im Rahmen des ECTS erreichten Fortschritte bei der Anerkennung von Studienleistungen für akademische Zwecke aufzuzeigen und parallel zu einem Ausbau des ECTS dort Hochschulkooperationsprogramme voranzutreiben, wo das ECTS keine Anwendung finden kann;
9.unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen, ein leistungsfähiges Informationsnetz zu errichten, ist jedoch der Ansicht, da die von der Kommission vorgeschlagenen nationalen Mehrzweckanlaufstellen an bereits bestehende Einrichtungen wie beispielsweise die im Rahmen von NARIC zusammengefa ten Institutionen angegliedert werden sollten, soweit dies möglich ist;
10.sieht die Notwendigkeit, die bereits bestehenden Informationsnetze wie z.B. EURYDICE und NARIC, aber auch CEDEFOP besser miteinander zu verbinden und dabei auch das Informationsnetz des Europarates für die Anerkennung von Diplomen (ENIC) stärker als bisher in die Überlegungen einzubeziehen;
11.setzt sich für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Informationsstellen auf nationaler und europäischer Ebene ein und hofft auf eine Klärung der jeweiligen Zuständigkeiten;
12.betont die Notwendigkeit von Informationen auch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Zugang zu den verschiedenen Studiengängen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Bewertung der Qualität der Studienprogramme;
13.fordert die Mitgliedstaaten auf, die für die Anerkennung von Hochschul- und eventuell auch Berufsdiplomen verantwortlichen Stellen nach Möglichkeit mit den nationalen Informations- bzw. Mehrzweckanlaufstellen zu koppeln;
14.zweifelt an der Notwendigkeit und sinnvollen Realisierbarkeit sogenannter Hochschul- und Berufsverbandnetze und der ihnen zugedachten Aufgaben, solange sowohl ihre Konstituierung als auch ihre Zielsetzung unklar bleiben, und fordert deshalb die Kommission auf, die Funktion der Hochschul- und Berufsverbandnetze zunächst klar zu definieren;
15.ist besorgt über die Absicht der Kommission, eine auf Konsens beruhende Anpassung von Studiengängen voranzutreiben, und fordert die Kommission daher auf, statt dessen vorrangig Transparenz über die Inhalte der Ausbildungs- bzw. Studiengänge zu schaffen;
16.erachtet es für sinnvoll, längerfristig über vergleichbare Anforderungen in Abschlu prüfungen nachzudenken und eine Angleichung von Ausbildungszeiten und Abschlüssen anzustreben, die Studieninhalte jedoch der Verantwortung der Mitgliedstaaten bzw. der einzelnen Hochschulen zu überlassen;
17.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, hinsichtlich einer Bewertung der Qualität der Ausbildungsgänge zunächst auf Basis der begonnenen Pilotprojekte einheitliche Bewertungskriterien aufzustellen und eine einheitliche Methodik zu entwickeln, um sodann deren Akzeptanz durch die beteiligten Institutionen sicherzustellen;
18.ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, da im Rahmen der Qualitätsbewertung auch Studierende in die Urteilsfindung einbezogen werden;
19.spricht sich dafür aus, insbesondere die Lehrerausbildung durch Anreize zu europäisieren;
20.fordert die Kommission auf, der Mobilität von Dozenten deutlich mehr Beachtung zu schenken in Anbetracht der Bedeutung persönlicher Kontakte für die akademische Anerkennung von Studienleistungen und Hochschuldiplomen sowie angesichts des gro en Einflusses von Lehrenden auf die Bereitschaft junger Menschen, Ausbildungsabschnitte im Ausland zu verbringen, wozu auch beispielsweise Praktika in Unternehmen und Behörden anderer Mitgliedstaaten gehören;
21.hält die Einbeziehung der Sozialpartner bei einer Diskussion über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen für unerlä lich;
22.fordert die bereits auf europäischer Ebene organisierten Berufsverbände und die Handelskammern mit Nachdruck auf, einen für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen entscheidenden Beitrag zu leisten, indem sie beispielsweise die Gleichwertigkeit in den Lohnskalen der Tarifverträge ihrer Branchen anerkennen;
23.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.