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Parlamento Europeo - 16 novembre 1995
Nigeria

B4-1370, 1409, 1420, 1421, 1422, 1423 und 1424/95

Entschlie ung zu Nigeria

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen und insbesondere auf seine Entschlie ung vom 12. Oktober 1995 zu Nigeria,

A.entsetzt über die Hinrichtung durch den Strang des Schriftstellers, Menschenrechtlers und Führers der Bewegung für das Überleben des Ogoni-Stammes, Ken Saro-Wiwa und acht weiterer politischer Gefangener und Mitglieder dieser Bewegung, ohne ordentliches Gerichtsverfahren am 10. November 1995,

B.unter Hinweis darauf, da diese Männer von einem Sondergericht verurteilt wurden, das vom Regime General Sani Abachas eingesetzt wurde, der nach der illegalen Annullierung der Ergebnisse der Wahlen von 1993 an der Macht ist,

C.empört über die Erklärungen dieser Diktatur, die angesichts der weltweiten Reaktionen auf diese Hinrichtungen ohne ordentliche Gerichtsverfahren keinerlei Schuldbewu tsein noch irgendeine Absicht erkennen lassen, die weiteren vorgesehenen Hinrichtungen zu unterlassen,

D.in Kenntnis der Tatsache, da die in Nigeria herrschende Junta plant, 17 weitere Personen hinzurichten, die zum Tode verurteilt wurden, nur weil sie für den Schutz der Umwelt in ihrem Land eingetreten sind,

E.in Kenntnis der Tatsache, da diese Oppositionellen wie die früheren Opfer inhaftiert wurden, ohne da irgendeine konkrete Anklage gegen sie erhoben wurde, ohne Zugang zu irgendeinem System der Verteidigung und unter Verweigerung jeglicher Besuche von Angehörigen,

F.informiert darüber, da einer der Verhafteten wegen fehlender ärztlicher Betreuung bereits in der Haft verstorben ist, da zehn weitere Ogoni-Oppositionelle unter ungeklärten Umständen verschwunden sind, und da seit der Machtergreifung durch die derzeitige Militärregierung bereits mehr als 180 Hinrichtungen durchgeführt wurden,

G.unter Hinweis darauf, da keine rechtlichen Ma nahmen gegen die verschiedenen Morde und willkürlichen Inhaftierungen ergriffen wurden, für die hauptsächlich Sicherheitskräfte der nigerianischen Regierung verantwortlich gemacht werden, die 1994 in das Ogoni-Gebiet geschickt wurden, um "für Ordnung zu sorgen",

H.unter Hinweis darauf, da Ken Saro-Wiwa und seine Gefährten gegen Umweltschäden und den unangemessenen Ausgleich für die Zerstörung von Land und Ernten im Ogoni-Gebiet durch Erdölgesellschaften, insbesondere Royal Dutch Shell, gekämpft haben, wobei dieser Konzern jedoch abstreitet, für schwere Umweltschäden verantwortlich zu sein,

I.unter Hinweis auf seinen langjährigen und umfassenden Kampf gegen die Todesstrafe,

1.verurteilt das nigerianische Regime für die brutale Hinrichtung von Ken Saro-Wiwa und acht weiteren Verfechtern der Rechte von Minderheiten; fordert, da die Leichen der Opfer den Familien übergeben werden;

2.ruft die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, alle gebotenen Ma nahmen zur Wiedereinsetzung einer demokratischen Regierung in Nigeria zu ergreifen;

3.unterstützt die Entscheidung der Kommission, alle an Nigeria im Rahmen des Lomé-Abkommens geleisteten Hilfen einzustellen;

4.unterstützt ebenso die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs des Commonwealth, die in Neuseeland beschlossen haben, Nigeria ein Ultimatum für den Ausschlu aus der Gruppe der Mitgliedstaaten zu setzen; bedauert jedoch, da die Frist für eine Rückkehr zur Demokratie in diesem Land auf eine so lange Zeit, nämlich zwei Jahre, festgesetzt wurde;

5.begrü t die Entscheidung der Europäischen Union, ihre Vertreter aus diesem Land abzuberufen;

6.begrü t das von einigen Regierungen, insbesondere von Gro britannien, bereits verkündete Embargo für Waffenverkäufe an Nigeria und fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, sich dieser Ma nahme anzuschlie en;

7.fordert, da Sanktionen unter anderem darauf abzielen sollten, die Bankkonten der nigerianischen Befehlshaber in Europa und vor allem im Vereinigten Königreich einzufrieren; hofft, da die Regierung der Schweiz als eines Landes, durch das gro e Geldsummen flie en, sich dieser Entscheidung anschlie t;

8.ruft die Europäische Union ferner auf, die Visa für alle Angehörigen der nigerianischen Regierungsbehörden und der Armee sowie der Mitglieder ihrer Familien für ungültig zu erklären;

9.fordert nachdrücklich die unverzügliche Freilassung der politischen Gefangenen und insbesondere der 43 Personen, die des versuchten Staatsstreichs angeklagt sind, sowie von Mooshood Abiola, dem Sieger der Wahlen von 1993, die vom Militärregime für ungültig erklärt wurden;

10.ist der Auffassung, da ein Ölembargo eines der wirksamsten Mittel darstellt, um Druck auf die nigerianische Regierung auszuüben, und ersucht daher die Kommission und den Rat, unter Berücksichtigung der Lage der Bevölkerung Nigerias die Verhängung einer derartigen Ma nahme zu prüfen;

11.fordert die Verhängung eines Sportboykotts und insbesondere die Annullierung der Fu ball-Juniorenweltmeisterschaft, die in Nigeria stattfinden soll;

12.ersucht die Kommission und den Rat, ihre bisherigen Bemühungen um die Wiederherstellung der Menschenrechte in Nigeria zu überdenken und dem Europäischen Parlament über die vergangenen und künftigen diesbezüglichen Bemühungen Bericht zu erstatten;

13.fordert alle in Nigeria tätigen Erdölgesellschaften auf, einen Umweltsanierungsfonds einzurichten, mit dem die durch die Ölförderung in Nigeria angerichteten Umweltschäden behoben werden sollen, und einen angemessenen Beitrag zu diesem Fonds zu leisten, der von Vertretern der direkt betroffenen Bevölkerungsgruppen mitverwaltet werden sollte;

14.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der nigerianischen Regierung, dem Commonwealth, der UNO, der OAU, der Weltbank, der schweizerischen Regierung und den in Nigeria tätigen Erdölgesellschaften zu übermitteln.

 
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