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Parlamento Europeo - 16 novembre 1995
Luftverkehr

A4-0266/95

Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission zur Überlastung des Luftraums und zur Krise des Luftverkehrs

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur Überlastung des Luftraums und zur Krise des Luftverkehrs (KOM(95)0318 - C4-0355/95),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 18. September 1992 zur Auslastung des Luftraums und zur Sicherung des Luftverkehrs und vom 27. September 1994 zur Flugsicherung (ATC) in Europa,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A4-0266/95),

A.in Anbetracht der Tatsache, da der Luftverkehr gegenwärtig unter beträchtlichen Schwierigkeiten aufgrund der Überlastung des Luftraums zu leiden hat,

B.in der Erwägung, da diese Überlastung auf ein Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Kapazität und die derzeitige Fragmentierung des europäischen Luftverkehrsmanagements in verschiedene nationale Systeme zurückzuführen ist, die mit unterschiedlichen technischen Systemen arbeiten,

C.unter Hinweis darauf, da dieses System eine Unbeweglichkeit und Unflexibilität schafft, welche eine Anpassung des Luftraums an die saisonalen Unterschiede des europäischen Verkehrs verhindert und bewirkt, da sich jede Schwierigkeit und jeder Mangel aufgrund sozialer oder technischer Umstände auf einem Flughafen auf das gesamte System auswirken und zu Engpässen oder kritischen Situationen im europäischen Luftverkehrsflu führen können,

D.in der Sorge über die beträchtlichen wirtschaftlichen Kosten und die Unannehmlichkeiten, die diese Überlastung für die Fluggäste, die Fluggesellschaften und letztendlich das gesamte Wirtschaftsleben mit sich bringt,

E.in der Erwägung, da ein leistungsfähiges Luftverkehrssystem ein grundliegendes Element der Infrastruktur darstellt, die zur Förderung des Binnenmarktes im zivilen Luftverkehrssektor, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und zur Freizügigkeit von Personen und Waren erforderlich ist,

F.in der Erwägung der wichtigen Arbeit der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) und von EUROCONTROL im Bereich des Luftverkehrsmanagements und des Verkehrsflu managements sowie der relevanten Schlu folgerungen der ECAC-Minister vom 20. Oktober 1988, 24. April 1990, 17. März 1992 und 10. Juni 1994, die zwecks Vermeidung kostspieliger Doppelarbeit berücksichtigt werden sollten,

G.in der Erwägung, da sich die Mitteilung der Kommission nur mit Krisensituationen und nicht dem allgemeineren Problem des Strukturdefizits im Bereich der Luftüberwachungskapazität in Europa und der Notwendigkeit eines einheitlichen Systems des Luftverkehrsmanagements befa t, das Thema eines künftigen Wei buchs sein wird,

1.fordert die Kommission und den Rat auf, im Hinblick auf die Erzeugung des politischen Willens, der erforderlich ist, um die Überlastung und die zu bestimmten Zeiten im Jahr kritische Situation in der Luftverkehrsüberwachung zu entschärfen, als Katalysatoren zu wirken;

2.erinnert daran, da die Bewahrung eines hohen Sicherheitsniveaus ein Schlüsselfaktor im Luftverkehr und in der Luftverkehrsüberwachung ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles zu tun, damit dieses Sicherheitsniveau garantiert ist;

3.ist der Auffassung, da jede Weiterentwicklung in der Luftverkehrsüberwachung evolutionär sein, d.h. Schritt für Schritt erfolgen mu , damit die nötigen neuen Technologien harmonisch integriert werden können;

4.begrü t die Mitteilung der Kommission zur Überlastung des Luftraums und zur Krise des Luftverkehrs innerhalb der bestehenden Strukturen des Luftverkehrsmanagements und erkennt an, da die verschiedenen Luftverkehrsüberwachungssysteme in den Mitgliedstaaten kurzfristig harmonisiert und integriert werden müssen;

5.ist der Auffassung, da die in dieser Mitteilung angekündigten Vorschläge und Ma nahmen zu einer Entschärfung der Krisensituationen beitragen können, nimmt dieses Dokument als Grundlage und

a)fordert, da die Verkehrslenkungszentrale (CFMU) in der Regie von EUROCONTROL gestärkt wird und zusätzliche Befugnisse erhält, die ihr eine bessere Durchsetzung ihrer Beschlüsse ermöglichen;

b)unterstützt den Vorschlag für die Schaffung der nötigen Mechanismen, die eine kooperative Aufteilung der vorhandenen Luftverkehrsüberwachungskapazität ermöglichen, wobei jedoch festzustellen ist, da dies eine Koordinierungsstelle mit mehr Befugnissen voraussetzt;

c)fordert, da auf Gemeinschaftsebene die Mindestangebotserfordernisse definiert werden für den Fall, da es zu schwerwiegenden unvorhergesehenen Störungen des Luftverkehrs (Krise) in der Gemeinschaft kommt, um so die Rechte der Passagiere zu schützen;

d)fordert alle Mitgliedstaaten auf, sowohl den Flughäfen als auch den Luftverkehrsunternehmen die regelmä ige Veröffentlichung der Pünktlichkeitsindikatoren und der Statistiken über Arbeitskämpfe und sonstige Ursachen für Verspätungen vorzuschreiben, um so den Luftverkehrsnutzern eine präzise Information zu ermöglichen;

e)fordert politische Unterstützung für den operationellen Beistand durch die von EUROCONTROL gelenkte Krisenmanagementstruktur, um deren Erfolg zu gewährleisten;

f)fordert EUROCONTROL auf, Möglichkeiten zur Verbesserung des Luftverkehrsflu managements in Spitzenzeiten zu prüfen;

g)ist der Meinung, da die nationalen Verwaltungen Luftverkehrsüberwachungs-Slots im Rahmen des von EUROCONTROL koordinierten Luftverkehrssystem zuweisen sollten;

h)hält die geltenden Regeln auf der Grundlage des Prinzips "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ("first come, first served") für sehr bedeutsam;

i)ist der Auffassung, da die Auswirkungen der geltenden Prioritätsregeln auf die Überlastung des Luftraums und die kritischen Situationen, insbesondere in den Randregionen, untersucht und Möglichkeiten der Anpassung zur Verbesserung des Verkehrsflusses in solchen Situationen geprüft werden sollten;

6.ruft die Europäische Union auf, der Durchführung der von EUROCONTROL entwickelten und verwalteten Programme EATCHIP und APATSI ihre volle Unterstützung zu geben und dabei eine führende Rolle zu übernehmen, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Entscheidungsverfahren und der Wirksamkeit dieser Programme;

7.fordert alle Mitgliedstaaten auf, dem Internationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) beizutreten;

8.fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) auf, EUROCONTROL beizutreten;

9.fordert die Mitgliedstaaten auf, als Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens über die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, da in das Übereinkommen eine Klausel aufgenommen wird, die den Beitritt der Gemeinschaft ermöglicht;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz und EUROCONTROL zu übermitteln.

 
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