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Parlamento Europeo - 16 novembre 1995
Atommüll und zur Umweltverschmutzung auf See

Entschlie ung zum Atommüll und zur Umweltverschmutzung auf See

B4-1356, 1368, 1373, 1388 und 1410/95

Entschlie ung zum Atommüll und zur Umweltverschmutzung auf See

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu Nuklearemissionen aus dem britischen Kernkraftwerk Sellafield an der Ostküste der Irischen See sowie auf seine andere Entschlie ungen zur chemischen und nuklearen Umweltverschmutzung,

A.in Sorge über die ständige Zunahme der Verschmutzung der Umwelt durch gefährliche Abfälle aller Art,

B.in Kenntnis der Tatsache, da die schottische Wiederaufbereitungsanlage Dounreay, in der importierte Nuklearabfälle behandelt werden, Anla zu Befürchtungen über die öffentliche Gesundheit und die Umwelt gibt,

C.in der Erwägung, da die Britische Atomenergiebehörde bestätigt hat, da sie zwischen 1950 und 1963 17.000 t Fässer mit schwach radioaktivem Material im Ärmelkanal versenkt hat,

D.in der Erwägung, da British Gas Gaspipelines im Gebiet von Beaufort's Dyke in der Irischen See legen will, wo gro e Mengen von Sprengkörpern, chemischen Waffen und Atommüll abgelagert werden,

E.unter Hinweis auf Artikel 35 des Euratom-Vertrags sowie auf die Ankündigung der Kommission, da sie Anwendbarkeit von Artikeln des Euratom-Vertrags auf Lagerstätten im Meer zwischen Schottland und Irland untersuchen werde,

1.weist nachdrücklich auf die Gefahren oft irreparabler Umweltschäden durch den Transport ausgebrannter Kernbrennstäbe in der Luft, auf Schiene, Stra e oder zur See hin;

2.fordert die Betreiber aller Nuklear- und Wiederaufbereitungsanlagen auf, jede Kontaminierung der Umwelt zu vermeiden, und fordert alle, die chemische oder Nuklearabfälle ins Meer eingeleitet haben, auf, der Kommission unverzüglich umfassend Rechenschaft darüber abzugeben;

3.fordert die Kommission auf, im Rahmen des Euratom-Vertrags eine genaue Untersuchung über die Ablagerung von Atommüll im Ärmelkanal und in der Irischen See und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die Volksgesundheit und den Umweltschutz sowie über die Notwendigkeit der Bergung und Lagerung des Atommülls durchzuführen;

4.fordert die Kommission auf, die Kontrollvorkehrungen der Regierung des Vereinigten Königreichs für die erwähnten Zonen gemä Artikel 35 des Eurotam-Vertrags zu prüfen;

5.fordert die Kommission weiterhin auf, gemeinsam mit der britischen Regierung eine umfassende Inspektion des gesamten Unterwasserbereichs des Nordkanals zwischen Schottland und Irland sowie anderer bekannter Lagerstätten für Munition und Atommüll wie Hurd Deep in der Nähe der Kanalinseln durchzuführen;

6.drängt darauf, da British Gas so lange keine Pipelines im Gebiet von Beaufort's Dyke legt, bis eine umfassende Untersuchung dieses Gebiets durchgeführt wurde;

7.fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, da sich die bevorstehende Regierungskonferenz mit den Befürchtungen im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und insbesondere mit der Frage der Rechtsgrundlage befa t, die die Ergreifung von Ma nahmen ermöglicht, um diese Befürchtungen auszuräumen;

8.ist der Auffassung, da die abfallerzeugenden Länder für die Beseitigung ihrer Kernabfälle selbst verantwortlich sind, und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, eine Politik auf der Grundlage des Verursacherprinzips zu betreiben;

9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der IAEA zu übermitteln.

 
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