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Parlamento Europeo - 16 novembre 1995
UN-Erklärung über die Rechte der eingeborenen Völker

B4-1415/95

Entschlie ung zu der UN-Erklärung über die Rechte der eingeborenen Völker

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. Januar 1995 zum Internationalen Jahrzehnt der eingeborenen Völker der Welt, und insbesondere auf deren Ziffer 7,

A.in Kenntnis des Entwurfs einer UN-Erklärung über die Rechte der eingeborenen Völker, wie sie von der UN-Arbeitsgruppe für die eingeborenen Völker angenommen wurde (E/CN.4/Sub.2/1992/2/Add.1), die das Ergebnis von seit mehr als 10 Jahren stattfindenden jährlichen Treffen eigens eingesetzter Experten und Vertreter der eingeborenen Völker aus der ganzen Welt war,

B.unter Hinweis auf die Schaffung einer unbefristeten Arbeitsgruppe der UN-Menschenrechtskommission, die einen Entwurf einer Erklärung über die Rechte der eingeborenen Völker ausarbeiten soll,

C.besorgt über die anhaltenden Verletzungen der Rechte der eingeborenen Völker in allen Teilen der Welt,

D.in Kenntnis der Notwendigkeit eines internationalen Abkommens zum Schutz aller Rechte der eingeborenen Völker,

E.im Bewu tsein der Notwendigkeit, den Lebensbedingungen der eingeborenen Völker bei den internationalen Handelsabkommen Rechnung zu tragen, wie es in seiner obengenannten Entschlie ung vom 19. Januar 1995 bereits erklärte, in der es den Rat und die Kommission aufforderte, "zur Gewährleistung der Rechte dieser Völker besondere Abschnitte betreffend eingeborene Völker in künftige Handels- und Kooperationsabkommen ... aufzunehmen";

F.unter Hinweis auf die umfassende Unterstützung der eingeborenen Völker für den aktuellen Entwurf einer Erklärung,

1.begrü t das bevorstehende Treffen der unbefristeten Arbeitsgruppe, das vom 20. November bis 1. Dezember 1995 in Genf stattfinden soll;

2.dringt bei den an der unbefristeten Arbeitsgruppe beteiligten Mitgliedstaaten der EU darauf zu fordern, da der von der UN-Arbeitsgruppe für eingeborene Völker ausgearbeitete aktuelle Entwurf als Grundlage weiterer Diskussionen akzeptiert wird;

3.fordert den Rat auf, eine gemeinsame Haltung zu dem Entwurf einer Erklärung einzunehmen;

4.ersucht die UNO, Verfahren auszuarbeiten, die eine optimale Beteiligung der eingeborenen Völker an der weiteren Erörterung der Erklärung ermöglichen;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der UNO und dem UN-Menschenrechtszentrum zu übermitteln.

 
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