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Parlamento Europeo - 16 novembre 1995
Ratifizierung des Übereinkommens über die Vernichtung chemischer Waffen

B4-1365, 1383 und 1414/95

Entschlie ung zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Vernichtung chemischer Waffen

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu Themen im Zusammenhang mit chemischen Waffen, insbesondere die Entschlie ungen vom 12. Juni 1986, 15. September 1988, 17. November 1988, 18. Januar 1989, 19. Januar 1989, 14. März 1989, 18. April 1991, 12. September 1991, 20. Januar 1994 und 10. Februar 1994,

A.unter Hinweis darauf, da das Übereinkommen über chemische Waffen die Entwicklung, die Herstellung, den Besitz, die Weitergabe und den Einsatz chemischer Waffen verbietet, und da es von 159 Staaten unterzeichnet und von 42 Staaten ratifiziert wurde,

B.unter Hinweis darauf, da das Übereinkommen 180 Tage nach seiner Ratifizierung durch 65 Staaten in Kraft tritt,

C.mit der Feststellung, da alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Übereinkommen unterzeichnet haben, und tief besorgt darüber, da es von Belgien, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal und dem Vereinigten Königreich noch ratifiziert werden mu ,

1.betont die Notwendigkeit eines baldigen Inkrafttretens dieses Übereinkommens; fordert die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Übereinkommen über chemische Waffen noch nicht ratifiziert haben, auf, unverzüglich die entsprechenden Schritte zu unternehmen, um das Ratifizierungsverfahren abzuschlie en;

2.fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, da ausreichende Befugnisse und Mittel für das Funktionieren eines aktiven, wirksamen und transparenten Systems zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens auf ihren Hoheitsgebieten zur Verfügung stehen;

3.fordert den Europäischen Rat auf, auf seiner bevorstehenden Tagung in Madrid die politische Verpflichtung aller Regierungschefs zu einer baldigen Ratifizierung des Übereinkommens erneut zu bekräftigen;

4.ersucht den Rat der Europäischen Union, bei den Vereinigten Staaten und der Russischen Föderation darauf hinzuwirken, da sie möglichst bald das Übereinkommen ratifizieren;

5.fordert die Kommission auf, einen Bericht über die rechtlichen Aspekte der Durchführung des Übereinkommens über chemische Waffen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auszuarbeiten, um eine Koordinierung der Kontrolle der Ausfuhren chemischer Stoffe und anderer Regelungen auf diesem Gebiet entsprechend ihren jeweiligen Verpflichtungen gemä den Bestimmungen des Übereinkommens über chemische Waffen zu ermöglichen;

6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission sowie den Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über chemische Waffen zu übermitteln.

 
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