B4-1362, 1363 und 1391/95
Entschlie ung zu dem Sturm "Tanja", der die zentrale Gruppe des Archipels der Azoren verwüstet hat
Das Europäische Parlament,
A.angesichts der Folgen des tropischen Sturms "Tanja" für die Region der Azoren, der in den früheren Morgenstunden des 2. November 1995 auf diesem Archipel, und insbesondere auf den Inseln Terceira, Faial, Pico und S o Jorge verheerende Schäden angerichtet hat,
B.in der Erwägung, da die Windböen in einigen Orten eine Geschwindigkeit von 170 km pro Stunde erreichten und da der Tod eines spanischen Fischers sowie mehrere Verletzte zu beklagen sind,
C.in der Erwägung, da die noch nicht gänzlich abgeschätzten Verluste und Schäden für diese am äu ersten Rand der EU gelegene Region enorm sind - beschädigte und gesunkene Schiffe, Zerstörung von Ausrüstungen und Beschädigungen der Kommunikationsnetze, Beeinträchtigung der Stromversorgung, des Telefonnetzes und der Wasserversorgung, zerstörte Stra en und Wege, beschädigte Häuser und Schulen, insbesondere der Abteilung für Meeres- und Fischereikunde der Universität der Azoren, obdachlose Menschen, Verluste in Landwirtschaft (Obst und Gemüse), Weidewirtschaft und Fischerei,
1.erklärt seine Solidarität mit der betroffenen Bevölkerung der Azoren, insbesondere mit den Menschen, die ihre Wohnung oder ihre Arbeitsgeräte verloren haben;
2.fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich und in Zusammenarbeit mit den Regional- und Lokalbehörden eine sofortige Finanzhilfe für die am meisten betroffenen Gebiete zu gewähren, um die Verluste und Schäden zu verringern und die Wiederherstellung der Infrastrukturen, der beschädigten Häuser und öffentlichen Gebäude zu unterstützen, den von einer Schiffshavarie betroffenen Fischern sowie den Opfern zu helfen, die über geringe Mittel verfügen;
3.macht die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten erneut auf die Tatsache aufmerksam, da es unabdingbar ist, die für die Vermeidung bzw. Behebung von Not- bzw. Katastrophensituationen zuständigen Dienste mit den technischen und personellen Mitteln für ihre Arbeit auszustatten;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Autonomen Region der Azoren sowie den Kommunalverwaltungen und -versammlungen der Region zu übermitteln.