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Parlamento Europeo - 13 dicembre 1995
Menschenrechte in der Türkei

B4-1530/rev, 1534 und 1559/95

Entschlie ung zur Lage der Menschenrechte in der Türkei

Das Europäische Parlament,

A.nach Erteilung seiner Zustimmung am 13. Dezember 1995 zum Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat EG-Türkei über die Durchführung der Endphase der Zollunion,

B.in Anbetracht der Verpflichtungen der Türkei, die Regeln der internationalen Organisationen, denen sie beigetreten ist, sowie die von ihr unterzeichneten Übereinkommen, vor allem im Rahmen der UNO, des Europarates, der OSZE, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Internationalen Konvention gegen Folter, einzuhalten,

C.unter Hinweis darauf, da die Staatschefs der Mitgliedstaaten der EU bei ihrer Entscheidung über die Schaffung der Union ihr Eintreten für die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt haben,

D.in der Überzeugung, da die Durchführung der Endphase der Zollunion einen entscheidenden Schritt zur Entwicklung der Beziehungen der Türkei zu Europa darstellt und da die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Türkei deshalb durch einen Dialog sicherstellen müssen, da diese gemeinsamen Werte effizienter denn je verwirklicht werden müssen,

E.in der Überzeugung, da diese Beziehungen und dieser Dialog beiden Seiten zugute kommen werden, indem die Türkei als weltliche Demokratie am Schnittpunkt von Zentralasien und dem Nahen Osten gestärkt wird,

F.in der Erwägung, da gleichzeitig immer wieder von Menschenrechtsverletzungen berichtet wird und da die Menschenrechtssituation und die Demokratie in der Türkei trotz gewisser Verbesserungen immer noch sehr zu wünschen übrig lassen,

G.in der Erwägung, da die türkische Regierung und die Gro e Nationalversammlung vor kurzem mit einigen positiven Änderungen der Verfassung und anderer Gesetze hinsichtlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten begonnen haben,

H.mit der Feststellung, da terroristische Aktionen der PKK, besonders, aber nicht nur, im Südosten der Türkei, immer noch andauern,

I.mit der Feststellung, da die türkische Regierung in dieser Region weiterhin repressive militärische Ma nahmen wie die Evakuierung kurdischer Dörfer ergreift,

J.mit der Feststellung, da keine konkreten Schritte zur Lösung des Zypernkonflikts und zur Beendigung der türkischen Besetzung des Nordteils der Insel ergriffen wurden,

1.ruft die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Türkei auf, einen ständigen und umfassenden Dialog zur besseren Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt zu unterstützen, und ersucht die türkische Regierung und die Gro e Nationalversammlung, den notwendigen Proze der Verfassungs- und Strafrechtsreform fortzuführen, um eine anhaltende Verbesserung der Menschenrechtssituation und demokratische Reformen in der Türkei sicherzustellen;

2.ruft die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Türkei auf, alle verfügbaren Mechanismen zu nutzen, um diesen Dialog u.a. durch den Assoziationsrat, den Gemischten Parlamentarischen Ausschu und die auf der Konferenz von Barcelona vereinbarte Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum in die Tat umzusetzen;

3.appelliert an die türkische Regierung, die PKK und andere kurdische Organisationen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine gewaltfreie politische Lösung der Kurdenfrage zu finden; fordert die PKK auf, keine Gewalt mehr anzuwenden, und fordert die türkische Regierung und die Gro e Nationalversammlung auf, die Ausgangssperre im Südosten der Türkei aufzuheben und über Mittel und Wege nachzudenken, wie den Bürgern kurdischer Abstammung die Ausübung ihrer kulturellen Identität unter Gewährleistung und Achtung der Einheit des türkischen Staatsgebiets ermöglicht werden kann;

4.fordert die türkische Regierung und die Gro e Nationalversammlung auf, den Fall der vier Abgeordneten der Gro en Nationalversammlung und anderer weiterhin Inhaftierter erneut zu überprüfen und über ein neues Amnestiegesetz nachzudenken;

5.ersucht den Rat, die Kommission, die Vereinten Nationen und die zypriotische Regierung, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Teilung Zyperns zu überwinden, und fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, durch die Erfüllung der Resolution des UNO-Sicherheitsrats zu dieser Frage konkrete Schritte in diese Richtung zu unternehmen;

6.fordert die Kommission und den Rat auf, die Menschenrechtssituation und die Entwicklung der Demokratie in der Türkei ständig zu beobachten, und ersucht die Kommission, ihm mindestens einmal jährlich einen Lagebericht vorzulegen;

7.fordert die türkische Regierung auf, mit aller Strenge das Gesetz gegen Folterung und Mi handlung von Gefangenen anzuwenden; weist darauf hin, da die Folter in Polizeirevieren ein besonders schwerwiegendes Problem darstellt, und fordert die türkische Regierung auf, keinen Artikel der Internationalen Konvention gegen die Folter heranzuziehen, um die Veröffentlichung von Berichten über Folterungen in der Türkei zu verweigern;

8.wird die Entwicklung in der Türkei weiterhin aufmerksam verfolgen, um sofort reagieren zu können, falls die Regierung der Türkei oder die Gro e Nationalversammlung von ihrem Bemühen zur Stärkung der Demokratie und zur Gewährleistung der umfassenden Achtung der Menschenrechte abrücken sollten, da dies Prinzipien sind, die typische Merkmale einer westeuropäischen Demokratie sind, welche die Türkei anstrebt; erinnert die Türkei daran, da seine Zustimmung zur Zollunion als eine Ermutigung für das weitere Eintreten der türkischen Regierung für den Proze der Demokratisierung und für die Verbesserung der Menschenrechtssituation zu verstehen ist;

9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung und der Gro en Nationalversammlung der Türkei, der Regierung Zyperns und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 
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