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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1995
Eemaligen Jugoslawien

B4-1512, 1521, 1532, 1533, 1535 und 1558/95

Entschlie ung zum ehemaligen Jugoslawien

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Friedensabkommens von Dayton,

A.erfreut über das Friedensabkommen für Bosnien-Herzegowina als Ausgangspunkt für Wiederaufbau und Entwicklung dieses vom Krieg geplagten Landes und unter Hinweis darauf, da dieses Abkommen als Schritt zur Wiederherstellung eines vereinten Bosnien-Herzegowina angesehen werden mu ,

B.in der Erwägung, da jetzt eine starke langfristige Verpflichtung und ein konkretes Hilfsprogramm der EU, der UNO und anderer internationaler Institutionen erforderlich sind, um den Friedensplan umzusetzen und ihn wirkungsvoll zu gestalten, damit Stabilität erreicht werden kann,

C.unter Würdigung der Bemühungen der Teilnehmer an der Londoner Friedenskonferenz um Durchführung dieser Friedensvereinbarungen,

D.in der Erwägung, da der Verwirklichung und Durchführung eines Programms zur Sanierung der Wirtschaft und zum Wiederaufbau des Staatswesens als wesentlichem Faktor für die Erreichung eines dauerhaften Friedens und einer gerechten internationalen Ordnung in der Region absolute Priorität eingeräumt werden sollte, und unter Hinweis auf den Sachverstand, den die Kommission durch ihre Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Länder erworben hat,

E.unter Betonung der Tatsache, da sich der Proze des Wiederaufbaus in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien nicht auf massive humanitäre Hilfe oder Wirtschafts- und Infrastrukturhilfe beschränken darf, sondern auch den Aufbau und die Stärkung demokratischer Strukturen und die Wiederherstellung der Voraussetzungen für die Beteiligung aller Bürger an den politischen Institutionen, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sowie die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschlie en mu ,

F.unter Würdigung der Opfer, die die UNPROFOR-Schutztruppe der Vereinten Nationen, die EU-Beobachter, die Vertreter der humanitären UN-Organisationen und vor allem auch die vielen unermüdlichen freiwilligen Helfer der NRO gebracht haben, sowie des Mutes, den sie bewiesen haben,

1.begrü t das vor kurzem unterzeichnete Abkommen für Bosnien-Herzegowina und fordert den Rat und die Kommission auf, alles zu tun, um die Verwirklichung der von den beteiligten Parteien eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen;

2.unterstreicht, da alle Bemühungen zur Sicherstellung des Friedens und zum Wiederaufbau Bosnien-Herzegowinas auf die Schaffung einer multiethnischen, multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft, somit die Überwindung der Auswirkungen der ethnischen Säuberung, und insbesondere auf die Erhaltung der Einheit Bosnien-Herzegowinas ausgerichtet sein sollten;

3.weist mit Nachdruck darauf hin, da künftige Konflikte bereits weitgehend vorprogrammiert werden, sofern nicht vor Aufhebung der Sanktionen auf der Achtung der Menschenrechte in Serbien, insbesondere in Kosovo, bestanden wird;

4.weist nachdrücklich darauf hin, da Bosnien, wenn es nicht nach Abzug der NATO-Überwachungstruppen in einem Jahr erneut Aggressionen ausgesetzt sein soll, die militärischen Mittel zu seiner Selbstverteidigung erhalten mu ;

5.fordert nachdrücklich, den Wiederaufbauplan so zu verwirklichen, da die Rechtstaatlichkeit und die Menschenrechte respektiert werden, die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren können, die Wiederherstellung der ethnischen Vielfalt optimale Chancen hat, die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Tribunal für das frühere Jugoslawien sichergestellt ist, die Integrität von Bosnien-Herzegowina und die Autorität der Institutionen dieser Republik gestärkt werden;

6.ist der Auffassung, da die Annahme einer neuen Verfassung für Bosnien-Herzegowina ein entscheidender Schritt ist, da in dieser Verfassung die Werte einer multiethnischen, multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft, auf denen auch die EU beruht, zum Ausdruck kommen und diese Werte eindeutig artikuliert und garantiert werden müssen;

7.fordert alle Institutionen der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die erforderlichen Finanzmittel für die rasche Ausführung eines solchen Wiederaufbau-und Entwicklungsprogramms bereitzustellen; fordert die anderen Industrieländer auf, einen ähnlichen finanziellen Beitrag zu diesem Programm zu leisten;

8.ist der Überzeugung, da das Abkommen von Dayton für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Chance und auch die Pflicht bedeutet, sich um die Verwirklichung folgender Punkte zu bemühen:

a)Schutz der Menschenrechte und der verfassungsmä igen Rechte in Kosovo und Vojvodina;

b)Schutz der Menschenrechte und der kollektiven Rechte in Ost-Slawonien;

c)Suche nach Vermi ten;

d)Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat, soweit dies möglich ist;

e)Freilassung der politischen Gefangenen und der Kriegsgefangenen;

f)Auslieferung von Kriegsverbrechern im Hinblick auf ein Verfahren vor dem Internationalen Tribunal in Den Haag;

g)Schutz und Unterstützung der anfälligsten Menschen, wie z.B. der Opfer von Vergewaltigung, der Waisenkinder und verwundeten Kinder sowie der Folteropfer;

9.protestiert scharf gegen die fortgesetzten ethnischen Säuberungen und die Blockierung der Stra en nach Gorazde durch serbische Separatisten, die Zerstörung von Häusern und die Belästigung von Bürgern durch HVO-Truppen in Bosnien und fordert die Friedenstruppe auf, diese Verstö e gegen das Abkommen von Dayton mit allen erforderlichen Mitteln zu beenden;

10.begrü t die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für Menschenrechte, die Schaffung internationaler Polizeikräfte und die Ernennung eines Ombudsmannes durch die OSZE;

11.ist der Meinung, da der Wahlproze in Bosnien-Herzegowina beginnen kann, sobald das Problem der Rückführung der Flüchtlinge gelöst ist, da dieser Proze von der EU, der OSZE und anderen internationalen Organisationen genauestens überwacht und unterstützt werden mu und die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten ist;

12.ist der Überzeugung, da die uneingeschränkte Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen für den positiven Ausgang des Friedensplans erforderlich ist und da die NRO einen beratenden Status im Rahmen des Wiederaufbauplans erhalten sollten;

13.fordert die Regierungen aller Republiken des ehemaligen Jugoslawien nachdrücklich auf, die notwendigen Verwaltungs- und Managementstrukturen einzurichten, um sicherzustellen, da das Programm zum Wiederaufbau von Wirtschaft und Staatswesen den am stärksten betroffenen Menschen zugute kommt;

14.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der anderen am Abkommen von Dayton beteiligten Staaten zu übermitteln.

 
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