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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1995
Regierungskonferenz 1996

B4-1563/95

Entschlie ung zur Tagesordnung der Regierungskonferenz 1996 im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates in Madrid

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 17. Mai 1995 zur Funktionsweise des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996 - Verwirklichung und Entwicklung der Union,

-unter Hinweis auf den EU-Vertrag, insbesondere Artikel N, demzufolge das Europäische Parlament vor dem Zusammentritt einer Regierungskonferenz konsultiert werden mu ,

-in Kenntnis des Berichts der Reflexionsgruppe,

A.in der Erwägung, da die Ziele des Prozesses der europäischen Integration Frieden, politische Stabilität und eine harmonische Wirtschafts- und Sozialentwicklung zum Wohle aller Bürger der Gemeinschaft sind,

B.in der Erwägung, da sich die Europäische Union künftig verstärkt der Unterstützung ihrer Bevölkerung versichern, ihre Aktionskraft effizienter gestalten und ihre Ziele klar abstecken mu ,

C.in der Erwägung, da die, ursprünglich für sechs Länder konzipierten, Verträge für fünfzehn Mitgliedstaaten nicht mehr praktikabel sind und es für noch mehr Mitgliedstaaten erst recht nicht wären,

D.unter Hinweis auf die, auch in seiner obengenannten Entschlie ung vom 17. Mai 1995 erwähnten, neuen gro en Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht,

E.in der Erwägung, da die notwendige Stärkung der bestehenden Politiken nur im Hinblick auf die Verschmelzung der drei Pfeiler und in einem einzigen institutionellen Rahmen vorstellbar ist,

F.in der Erwägung, da die Mitgliedstaaten eine schwere Verantwortung tragen werden, wenn sie keine Antwort auf diese Herausforderungen finden, und da im Falle des Scheiterns der Konferenz oder bei einer unzureichenden Revision der Verträge der gesamte Proze der europäischen Integration einen schweren Rückschlag erleiden könnte,

Bericht der Reflexionsgruppe

1.ist, ebenso wie die Mitglieder der Reflexionsgruppe, der Auffassung, da angesichts der Herausforderung der Erweiterung bedeutende Reformen sowie eine angemessene Durchführung der bestehenden europäischen Politiken erforderlich sind, um der zunehmenden Ernüchterung und Abwendung der europäischen Bürger zu begegnen;

2.ist der Auffassung, da der Bericht der Reflexionsgruppe die wichtigsten Veränderungen aufzeigt, die für die künftige erweiterte Union erforderlich sind, und würdigt die positive Rolle seiner Vertreter sowie des Vorsitzenden der Reflexionsgruppe beim Zustandekommen einer gro en Mehrheit von Mitgliedern, die eine möglichst weitgehende Vertiefung der Europäischen Union im Verlauf dieser Regierungskonferenz wünschen;

3.bedauert, da es keinen Konsens über die für die Union notwendigen wesentlichen Reformen gibt, begrü t jedoch die Tatsache, da eine breite Mehrheit die wichtigsten vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Optionen unterstützt, insbesondere in bezug auf die Demokratie in der Union und die Effizienz der Organe (Ausweitung der Mitentscheidung und Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit), Bürgerschaft und Grundrechte sowie Freiheit, innere Sicherheit und Transparenz;

4.bedauert, da der Bericht einige deutliche Schwachstellen aufweist und keine umfassende und eindeutige Antwort auf wichtige Fragen gibt, wie z.B. die vollständige Beseitigung der Pfeiler, vor allem im Bereich der gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik, der Verteidigungspolitik, der Effizienz der Organe der Union, der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in der Union und der Haushaltsverfahren; bedauert ferner das Fehlen jeglicher Hinweise auf die kulturellen Auswirkungen der Unionspolitik;

5.hält es für wesentlich, da die Union auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Besitzstands, der unantastbar bleibt, klare und präzise Ziele und Absichten definiert, die von allen Mitgliedstaaten geteilt werden und keinesfalls in Frage gestellt werden dürfen;

Appell an die Adresse des Europäischen Rates in Madrid

6.fordert den Europäischen Rat auf, für die Regierungskonferenz ein Mandat festzulegen und dabei die vom Parlament in seiner obengenannten Entschlie ung vom 17. Mai 1995 genannten Prioritäten zu berücksichtigen, und zwar:

-politischer Inhalt für das Konzept der EU-Bürgerschaft, wobei darauf zu achten ist, da die Bürger und die sozialen Akteure über wirkliche Informations-, Konsultations- und Kontrollbefugnisse verfügen; ferner mu die Achtung der Grund- und Menschenrechte gewährleistet werden;

-effizientere und demokratischere Organe der Europäischen Union (insbesondere durch verstärkte Anwendung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit; durch eine Vereinfachung und Demokratisierung der gemeinschaftlichen Beschlu fassungsverfahren, deren Zahl zu diesem Zweck auf drei verringert werden sollte - und zwar Mitentscheidung, Zustimmung und Konsultation; ferner durch die Übertragung erweiterter Befugnisse an das Europäische Parlament, indem vor allem das Mitentscheidungsverfahren zwischen Parlament und Rat zur allgemeinen Regel im Legislativbereich wird);

-Verabschiedung politischer Ma nahmen, die zu einer grö eren Wettbewerbsfähigkeit Europas, zu Vollbeschäftigung, verstärktem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und besserem Umweltschutz führen;

-Entwicklung einer Sozialpolitik durch die Einbeziehung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte und des Protokolls über die Sozialpolitik in den Vertrag;

-Schaffung der für die Durchführung einer wirklichen gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik notwendigen institutionellen und politischen Instrumente, um den Frieden zu erhalten und der Union verstärkte Präsenz und Effizienz auf der internationalen Bühne zu verschaffen;

-Gewährleistung konkreter Fortschritte in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Vergemeinschaftung und den Rückgriff auf die gemeinschaftlichen Verfahren und Organe, um insbesondere eine europäische Asylpolitik zu fördern und durch eine effiziente Bekämpfung der Kriminalität und des Drogenhandels die innere Sicherheit in der Europäischen Union zu verstärken;

-Verstärkung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Mi wirtschaft auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten;

-Sicherstellung einer wirklichen Öffnung und Transparenz, insbesondere der Öffnung des Legislativprozesses, indem die Tagungen und Abstimmungen des Rates öffentlich stattfinden, wenn dieser in seiner Funktion als Gesetzgeber berät;

-Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vertrags sowie der gesamten Gemeinschaftsgesetzgebung, indem sie für die Bürger der Europäischen Union verständlicher gemacht wird;

-Festlegung der Rolle öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Interesse im Vertrag und Entwicklung eines allgemeinen Rechts auf Zugang zu diesen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;

-Klärung der Rechtsquellen durch Aufstellung einer Normenhierarchie;

7.schlägt vor, da in der Zeit zwischen der Tagung des Europäischen Rates in Madrid und dem Beginn der Regierungskonferenz die technischen Arbeiten im Hinblick auf die Vereinfachung und Kodifizierung der Verträge fortgesetzt werden, damit die Konferenz ihre inhaltliche Arbeit auf der Grundlage eines bereits vereinfachten und kodifizierten Textes aufnehmen kann;

Verfahren zur Revision des Vertrags

8.erinnert den Europäischen Rat daran, da die Vorbehalte der Bürger anlä lich der Ratifizierung des EU-Vertrags die Notwendigkeit eines offeneren und demokratischeren Verfahrens für die Änderung des Vertrags deutlich machen;

9.verpflichtet sich, die Debatte so auszugestalten, da die Bürger in den Proze der Vertragsrevision einbezogen werden können, wie es dies insbesondere mit seiner öffentlichen Anhörung vom 17. und 18. Oktober 1995 getan hat;

10.erinnert an seinen Wunsch nach einer engen Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten, insbesondere im Rahmen des Prozesses zur Revision des Vertrags;

11.hält es für notwendig, regelmä ig über die Entwicklungen der Regierungskonferenz unterrichtet und so weit wie möglich in die Verhandlungsphase sowie in den Ratifizierungsproze einbezogen zu werden;

12.hält es für unerlä lich, die Arbeitsweise der Interinstitutionellen Konferenz zu überprüfen, um sie zum Instrument einer wirklichen Konzertierung zwischen ihm selbst, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu machen;

13.vertritt die Auffassung, da der Europäische Rat in Madrid die erforderlichen Modalitäten in bezug auf Transparenz und Zugang zur Information sowie die geeigneten Regelungen für eine möglichst umfassende Beteiligung und Mitarbeit des Europäischen Parlaments an der Regierungskonferenz verabschieden mu , und sieht die beste Möglichkeit, dies zu erreichen, in der Teilnahme von Beobachtern des Parlaments an der Konferenz;

14.ist der Auffassung, da , falls ihm die Entsendung von Beobachtern vorgeschlagen wird, ihre Aufgaben und die Modalitäten ihrer Beteiligung zuvor eindeutig festgelegt werden sollten;

15.ist der Auffassung, da sich die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten müssen, den neuen Vertrag nicht ohne befürwortende Stellungnahme des Parlaments zur Ratifizierung zu unterbreiten, und da Artikel N auf der Regierungskonferenz in diesem Sinne geändert werden mu ;

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16.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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