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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1995
Gesamthaushaltsplan für 1996 (a)

A4-0305/95

Entschlie ung zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1996 - Einzelplan III - Kommission - in der vom Rat geänderten Fassung

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Entwurfs des Haushaltsplans für 1996 in der nach der zweiten Lesung des Rates vom 17. November 1995 mit Abänderungen und Änderungsvorschlägen versehenen Fassung (C4-0500/95),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für des Haushaltsverfahren 1996 Einzelplan III - Kommission,

-unter Hinweis auf seine Beratungen in erster Lesung und seine Entschlie ung vom 26. Oktober 1995 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1996 - Einzelplan III - Kommission,

-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0305/95),

A.in der Erwägung, da der Haushaltsentwurf des Rates vom 17. November 1995 mit einer Obergrenze von 1,189% des BSP aufgestellt wurde und die gegenwärtige Obergrenze der Eigenmittel 1,20% des BSP beträgt,

B.in der Erwägung, da der auf dem europäischen Gipfel in Edinburgh gefa te Beschlu über die Anhebung der Eigenmittelobergrenze, der für 1996 eine Obergrenze von 1,22% des BSP vorsieht, noch nicht in Kraft getreten ist, und da ein Mitgliedstaat sie bedauerlicherweise noch nicht ratifiziert hat,

C.in der Erwägung, da der Rat 177 in erster Lesung angenommene Abänderungen des Parlaments ohne Begründungen abgelehnt, 143 angenommen und 65 geändert hat,

1.begrü t die konstruktiven und eingehenden Beratungen während der Konzertierungssitzung vom 17. November 1995 und beglückwünscht die Ratspräsidentschaft zu ihren intensiven Bemühungen um einen umfassenden politischen Meinungsaustausch, insbesondere über die Fischereiabkommen, das MEDA-Programm und die Fachagenturen;

2.stellt mit Genugtuung fest, da der Rat in der zweiten Lesung von der Praxis der rein technischen Lesungen abgegangen ist, die sein Vorgehen bis zur ersten Lesung dieses Haushaltsentwurfs geprägt hat, und er damit der in seiner obengenannten Entschlie ung vom 5. April 1995 erhobenen Forderung entgegengekommen ist;

3.bedauert jedoch, da sich der Rat, ohne Begründung für die einzelnen Abänderungen, willkürlich gegen mehr als ein Drittel dieser Abänderungen des Parlaments ausgesprochen und dabei als wichtigstes Argument die Notwendigkeit angeführt hat, freie Margen unterhalb der Obergrenzen der verschiedenen Rubriken der Finanziellen Vorausschau beizubehalten, ohne den tatsächlichen Bedarf der Union zu berücksichtigen;

4.stellt fest, da der Haushaltsplan 1996 gegenüber 1995 eine Erhöhung um 8,4% zu verzeichnen hat, weist jedoch darauf hin, da diese Erhöhung im wesentlichen auf die Aufstockung der Rubriken 1 und 2 (jeweils um 10,6%) zurückzuführen ist, während die Erhöhung in den Rubriken 3 (5,4%), 4 (7,8%) und 5 (3,3%) unter dem Durchschnitt liegt;

5.weist darauf hin, da der Rat nicht nur keine verfügbare Marge unterhalb der Obergrenze der Rubrik 1 - EAGFL - belassen, sondern beschlossen hat, bestimmte Haushaltszeilen in anderen Rubriken aufgrund eines im ursprünglichen Vorentwurf des Haushaltsplans nicht vorgesehenen Finanzbedarfs beträchtlich zu erhöhen, wobei hier insbesondere auf die Zusatzfinanzierung für das MEDA-Programm hinzuweisen ist, die vom Europäischen Rat in Cannes ohne Konsultation des anderen Teils der Haushaltsbehörde beschlossen wurde;

6.ist der Auffassung, da durch die Kompromi bereitschaft beider Teile der Haushaltsbehörde in schwierigen Punkten ein Beitrag zu der in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 beschlossenen Zusammenarbeit im Haushaltsbereich geleistet wurde;

7.erinnert an den Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans der Union sowie daran, da alle sowohl in Finanzbögen als auch in Rechtsakten genannten Beträge für Mehrjahresprogramme, die nach anderen Verfahren als nach Artikel 189 b EGV angenommen wurden, nur hinweisenden Charakter haben und keinerlei Verpflichtung für die Haushaltsbehörde darstellen, wie dies in der gemeinsamen Erklärung vom 6. März 1995 klargestellt wurde; erinnert daran, da die Haushaltsbehörde den jährlichen Haushaltsplan der Union unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel, der politischen Prioritäten, der Effizienz der Aktionen und ihrer Verwaltung aufstellen und die Kommission am Ende jedes Haushaltsjahres die Finanzbögen dem Beschlu der Haushaltsbehörde anpassen mu ;

8.vertritt die Auffassung, da die Kommission in ihren Arbeitsdokumenten, die den HVE begleiten, im Sinne einer stärkeren Haushaltstransparenz für jede Haushaltszeile den Betrag und den Prozentsatz der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Konferenzen und Kongresse, Information und Veröffentlichungen angeben sollte;

9.erinnert an die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 eingegangene Verpflichtung, die Regelung für die obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben zu überprüfen, und betont in diesem Zusammenhang seinen Standpunkt, wonach die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben abgeschafft werden soll, wie es in seiner Entschlie ung vom 17. Mai 1995 zur Funktionsweise des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996 - Verwirklichung und Entwicklung der Union - und insbesondere in Ziffer 34 vii zum Ausdruck gebracht hatte;

10.teilt die Besorgnisse des Rates und der Kommission über das Ausma der Arbeitslosigkeit, die gegenwärtig in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten herrscht; ist der Ansicht, da der Haushalt der Union noch unzureichende Möglichkeiten bietet, um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen, da er jedoch einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt; fordert, diese Tendenz bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs für 1997 zu verstärken;

11.ersucht die Kommission, besonders darauf zu achten, da die in den Haushaltsplan eingesetzten Erläuterungen beachtet werden, womit die ordnungsgemä e Ausführung des Haushalt erleichtert würde;

Klassifizierung der Ausgaben

12.nimmt das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C41/95 zur Kenntnis; begrü t die Bestätigung des Grundsatzes, wonach das Problem der Klassifizierung, ebenso wie alle anderen Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan, durch eine Vereinbarung zwischen den Organen gelöst werden müssen;

13.erinnert daran, da diese Einigung zwischen den Organen nur auf der Grundlage der Partnerschaft und des gegenseitigen Respekts erzielt werden kann; ersucht den Rat, sich bereits jetzt zur Einleitung eines intensiven Dialogs über die Klassifizierung der Haushaltszeilen im Hinblick auf eine Überprüfung der der gemeinsamen Erklärung von 1982 beigefügten Liste zu verpflichten und die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 einzuhalten;

Agrarpolitik

14.begrü t die Tatsache, da die anlä lich des Ad-hoc-Verfahrens vom 24. Juli 1995 erzielte Vereinbarung vom Rat eingehalten wurde;

Strukturma nahmen

15.begrü t den Beschlu des Rates, die stärkere Betonung der ökologischen Komponente im Haushaltsplan grundsätzlich zu akzeptieren; ist der Auffassung, da nur durch eine Anwendung interner Bestimmungen in Form eines Verhaltenskodex für die Dienststellen der Kommission ernsthafte Anstrengungen unternommen werden können, um zu garantieren, da Programme und Vorhaben im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds nicht zu Lasten der Umwelt in den jeweiligen Regionen gehen;

16.begrü t die Tatsache, da die Kommission im Anschlu an seine obengenannte Entschlie ung vom 26. Oktober 1995 und an ein Vereinbarungsschreiben zur rechten Zeit einen neuen Vorschlag betreffend "Kohäsionspolitik und Umwelt" vorgelegt hat, was einen ernsthaften Versuch darstellt, die Umweltdimension bei der Ausführung des Haushalts zu stärken;

Interne Politikbereiche

17.billigt die Einleitung umfassender Informationskampagnen im Rahmen von "PRINCE: Programm zur Information des europäischen Bürgers" auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Organen, um die Bürger der Union besser mit der Gemeinschaft vertraut zu machen und ihnen ein besseres Verständnis der im Binnenmarkt bereits verwirklichten Aktionen sowie der neuen Herausforderungen der Union in den nächsten Jahren zu vermitteln; stimmt zu, da die für diesen Artikel eingesetzten Mittel zur Finanzierung von Informationsma nahmen in Verbindung mit bestimmten Aktionen verwendet werden, beispielsweise "Citizen First" und die einheitliche Währung, um die Regierungskonferenz zum Nutzen der Bürger der Union vorzubereiten;

18.begrü t es,

a)da der Rat den Betrag der Abänderung für Beschäftigung und Wachstum in Europa akzeptiert hat, und ist davon überzeugt, da bei der Erneuerung dieser Aktion die positive Wirkung der auf Initiative des Parlaments 1994 eingeleiteten ersten Phase bestätigt wird;

b)da ein freiwilliger europäischer Bürgerdienst eingerichtet wird, der den Jugendlichen die Möglichkeit geben soll, durch einen aktiven Beitrag zum europäischen Aufbauwerk Erfahrungen in ihrer Entwicklung zu sammeln, wobei sich dieser Beitrag zunächst in Form von Pilotvorhaben im Rahmen des bestehenden Programms "Jugend für Europa" entwickeln mu , bis die Kommission gemä Artikel 126 des Vertrags eine geeignete Rechtsgrundlage vorgeschlagen hat;

c)da auf die Forschungspolitik mit einer Mittelausstattung von 3.251 Mio. ECU auch weiterhin mehr als 61% der für die internen Politikbereiche bereitgestellten Mittel entfallen;

19.nimmt den Beschlu zur Kenntnis, die Mittel für das Fernseh-Aktionsprogramm gegenüber seiner ersten Lesung zu erhöhen; ist der Auffassung, da sich der Aktionsplan auf die Unterstützung kleinerer Fernsehproduzenten konzentrieren sollte; ersucht die Kommission, es über die Verwirklichung dieses vorrangigen Ziels zu unterrichten;

20.bedauert, da die Kommission im HVE mehr als 30% der für die Informationsrelais bestimmten Mittel (B3-301) gekürzt hat, und ist der Auffassung, da diese die Kommission bei der Organisation von Informationskampagnen mit ihren Fachkenntnissen unterstützen können; ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die Kosten-Nutzen-Aspekte bei der Anwendung dieser Haushaltszeile auszuarbeiten;

21.nimmt Kenntnis von den für das Programm IDA eingesetzten Mitteln und bedauert erneut, da die Kommission den Vorschlag anlä lich der Änderung der Rechtsgrundlage durch den Rat nicht zurückgezogen hat; fordert die Kommission auf, es über Termine, Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen des Beratenden Ausschusses zu informieren und vor den Terminen von dessen Sitzungen alle Dokumente, mit dem er befa t ist, zu übermitteln; erklärt seine Bereitschaft, dieses Programm 1997 mit Vorrang zu prüfen, wenn die Kommission seine Informationsbedürfnisse respektiert und sich das Programm durch eine gute Durchführung auszeichnet;

22.bekräftigt seine Position aus der ersten Lesung, da die Fachagenturen der Europäischen Union ihre internen Finanzbestimmungen, insbesondere in bezug auf die Entlastung, harmonisieren sollten, und ihre jeweiligen Haushaltspläne ebenso wie die Haushaltspläne aller Organe, Institutionen und sonstigen Einrichtungen der Union der Haushaltstransparenz und -kontrolle unterliegen müssen; schlägt vor, die Mittel aus der Reserve dann zu übertragen, wenn aufgrund des von der Kommission bis zum 31. Juli 1996 verlangten Berichts von der Haushaltsbehörde Ma nahmen getroffen wurden und der Ausschu für Haushaltskontrolle sowie die Fachausschüsse über die Tätigkeit der Agenturen Bericht erstattet haben;

23.bekräftigt erneut seinen Standpunkt, wie er am 17. November 1995 zusammen mit dem Rat in der Erklärung zu den Fachagenturen zum Ausdruck gebracht wurde; betont seine Unterstützung für die Fachagenturen durch einen beschleunigten Finanzbeitrag, der weit über dem durchschnittlichen Anstieg der Mittel für alle anderen Institutionen liegt; bestätigt jedoch seine Entschlossenheit, eine angemessene Kontrolle der Agenturen einzuführen und auf eine ma volle finanzielle Unterstützung zu achten;

Au enpolitik

24.begrü t die mit dem Rat erzielte Einigung über die Fischereiabkommen; billigt demzufolge den Haushaltsbeschlu , die Mittel für diesen Posten um 16,5 Mio. ECU aufzustocken;

25.fordert nachdrücklich, da die Kommission ein neues Verfahren zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Fischereiabkommen und Finanzprotokolle beschlie t, und fordert sie auf, am Ende jedes Halbjahres einen vertraulichen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der laufenden Verhandlungen vorzulegen;

26.nimmt zur Kenntnis, da für das MEDA-Programm gegenüber den Mittelansätzen des HVE 200 Mio. ECU zusätzlich eingesetzt wurden, und billigt den Beschlu , diesen Beitrag durch eine Negativreserve für den gesamten Haushaltsplan zu finanzieren, wobei jedoch die Obergrenze der Finanziellen Vorausschau zu beachten ist;

27.erinnert jedoch daran, da die Mittelübertragung zur Verwendung der Negativreserve gemä Artikel 19 der Haushaltsordnung nur dann berücksichtigt wird, wenn:

--sich die Ausführungsrate von Titel B7-4 auf mindestens 80% der Verpflichtungsermächtigungen zum Zeitpunkt des Antrags auf Mittelübertragung beläuft;

-die Mittelübertragung spätestens bis zur ersten Lesung im Europäischen Parlament erfolgt, um die im Rahmen des Notenboom-Verfahrens festgelegten Fristen einzuhalten;

-gemeinsam mit dem Ausschu für Haushaltskontrolle und den Fachausschüssen ein besonderes Verfahren zur Überprüfung der Ausführung eingerichtet wird;

28.begrü t die Initiative, in den Haushaltsplan 1996 80 Mio. ECU für den Wiederaufbau der Republiken des ehemaligen Jugoslawien einzusetzen, und bestätigt damit seinen Beschlu aus der ersten Lesung; billigt infolgedessen die Schaffung einer Reserve von 20 Mio. ECU, die entweder im Rahmen von Titel B7 oder unter Titel B8, sofern eine gemeinsame Aktion im Rahmen der GASP beschlossen wird, verwendet werden können; weist darauf hin, da diese Mittelübertragung nach Titel B8 nur unter der Bedingung genehmigt wird, da der Rat einen Beschlu im Rahmen der GASP fa t und die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags sowie der Haushaltsordnung für die Mittelübertragungen und die Ausführung akzeptiert;

29.erkennt jedoch die Notwendigkeit an, gleichzeitig mit den Bemühungen anderer Geber auf der Welt au erordentliche Anstrengungen für den Friedensproze im ehemaligen Jugoslawien zu unternehmen; ist allerdings der Auffassung, da die Finanzierung dieser Hilfe nur durch die Haushaltsbehörde festgelegt werden kann, und zwar unter Anwendung der im Vertrag vorgesehenen normalen Verfahren und innerhalb der vom Europäischen Rat von Edinburgh sowie durch den Beschlu 94/728/EG, Euratom des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Obergrenzen;

Verwaltungsausgaben

30.ist der Auffassung, da mit dem beschlossenen Haushaltsplan, auch wenn er bezüglich der Verwaltungsausgaben besonders restriktiv ist, das reibungslose Funktionieren der Organe sichergestellt werden kann; ist der Auffassung, da durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit Einsparungen in der Verwaltung erzielt werden können, und ersucht die Organe, der Haushaltsbehörde bis spätestens 30. Juni 1996 darüber Bericht zu erstatten; ersucht die Kommission, gemä Artikel 13 der Haushaltsordnung eine analytische Darstellung ihres Haushaltsplans zu erstellen;

31.begrü t den von der Kommission im Dezember 1995 angenommenen Verhaltenskodex hinsichtlich der auswärtigen Tätigkeiten der Kommissionsmitglieder; billigt den Beschlu , alle Mittel in die Haushaltszeile einzusetzen; fordert dennoch, da die Kommissionsmitglieder alle im Rahmen dieses Kodex abgegebenen Erklärungen den Haushaltskontrollbehörden (Ausschu für Haushaltskontrolle des Parlaments und Rechnungshof) sowie der GD IX zur Verfügung stellen; ist überzeugt davon, da dadurch die erforderliche Transparenz gewährleistet wird;

32.begrü t den Beschlu zur Aufstockung des Personals der Kommission für den Anti-Dumping-Sektor und für die Finanzverwaltung; ist jedoch der Auffassung, da die vom Parlament genannten Bedingungen für die Freigabe der Reserve nicht erfüllt sind; ersucht die Kommission, es über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu unterrichten;

33.begrü t die Tatsache, da bezüglich der Europäischen Schulen durch eine Verbesserung der internen Situation der Schulen seit der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs 1996 einige Fortschritte erzielt wurden; unterstützt die Erhöhung der Finanzmittel für die Schulen unter dem entsprechenden Posten (A-3273); nimmt die Zusage der belgischen Behörden zur Kenntnis, die dritte Europäische Schule bis September 1998 zu eröffnen;

34.nimmt die Bemühungen des Obersten Rates zur Kenntnis, eine Einigung über ein neues Statut für die Schulen zu erzielen und Bestimmungen einzuführen, die gleiche und nichtdiskriminierende Beschäftigungsbedingungen gewährleisten; stellt fest, da die bislang erzielten Ergebnisse nicht zufriedenstellend sind, und fordert die zuständigen Stellen nachdrücklich auf, die Beschäftigungsbedingungen innerhalb eines annehmbaren Übergangszeitraums anzupassen; kürzt die Reserve unter diesem Posten (A-3270) um 60%; ist damit einverstanden, den Rest auf die Haushaltszeile zu übertragen, sobald neue Bestimmungen auf der Grundlage der zwischen dem Obersten Rat und dem Europäischen Parlament vereinbarten Prinzipien verabschiedet worden sind, die spätestens am 30. Juni 1997 in Kraft treten müssen;

35.bestätigt den Beschlu aus der ersten Lesung, 10% der für die Delegationen bestimmten Mittel in der Reserve zu belassen, bis die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

i)Vorlage eines Berichts mit einer Neubewertung des Personalbedarfs und einem konkreten Plan für die Umsetzung von Personal im Rahmen der bestehenden Prioritäten bis Ende März 1996;

ii)Beschreibung der einzelnen Aufgabenbereiche (derzeitige Mandate) für die verschiedenen Delegationen;

iii)bezüglich der Delegationen in den von den Programmen PHARE und TACIS erfa ten Ländern: Neuformulierung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Sitz, den Delegationen und den anderen Organisationen ("Project Management Units" und Berater), die für die Konzeption, die Verwaltung und die Kontrolle der Mittel verantwortlich sind, auf der Grundlage der Bemerkungen des Rechnungshofs; dieselben Bedingungen müssen für die Delegationen in den am MEDA-Programm beteiligten Ländern gelten;

36.ersucht die Kommission, entsprechend den von ihr eingegangenen Verpflichtungen bis spätestens 30. Mai 1996 einen Vorschlag vorzulegen, um die geltenden Bestimmungen für die parlamentarischen Assistenten zu ändern und ihren Status zu definieren; würde eine Erklärung der drei Organe zu diesem Thema begrü en;

in die Reserve eingesetzte Mittel

37.unterstreicht die Bedeutung der Einsetzung von Mitteln in die Reserve als zusätzliches Instrument einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, das eine engere Verbindung zwischen der Flexibilität der Ausführung und der angemessenen Unterrichtung der Haushaltsbehörde ermöglicht;

38.erinnert in diesem Zusammenhang an seine obengenannte Entschlie ung vom 26. Oktober 1995 und bestätigt seine Beschlüsse über die Einsetzung von Mitteln in die Reserve sowie die Bedingungen für ihre Freigabe, die in der dieser Entschlie ung beigefügten Tabelle zusammengefa t sind;

39.begrü t die Tatsache, da der Rat anlä lich der Konzertierung vom 17. November 1995 der Einleitung eines Dialogs über die Verwendung der Reserve im Hinblick auf eine Verbesserung der Haushaltsführung - in Erwartung eines Berichts, der vom Haushaltsausschu bis zum 30. Mai 1996 vorgelegt werden soll - zugestimmt hat;

Negativreserve

40.weist darauf hin, da die Einsetzung einer Negativreserve für die Kommission kein Anla sein darf, den Haushaltsplan in Sektoren, in denen das Engagement der Union ebenso wichtig ist, nicht auszuführen;

41.ist der Auffassung, da die Einsetzung der Negativreserve für den gesamten Haushalt die Einhaltung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung erleichtert, da damit die wirkliche Bereitschaft zur Verbesserung des MEDA-Programms gestärkt wird, und ist der Ansicht, da die Einsetzung dieser Negativreserve voll und ganz mit dem Vertrag sowie der Haushaltsordnung vereinbar ist; stellt fest, da diese Einfügung der Negativreserve keinen Versto gegen die Interinstitutionelle Vereinbarung darstellt;

Margen

42.nimmt zur Kenntnis, da im Hinblick auf einen etwaigen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan folgende Margen verfügbar bleiben: 13 Mio. ECU in der Rubrik 3, 3,4 Mio. ECU in Rubrik 4 und 62,3 Mio. ECU in Rubrik 5; weist darauf hin, da der geringe Spielraum in der Rubrik 4 auf die durch das Fischereiabkommen zwischen der Union und Marokko verursachten zusätzlichen Kosten zurückzuführen ist (+ 25 Mio. ECU gegenüber den Mittelansätzen der Kommission);

Schlu teil

43.beauftragt seinen Präsidenten, den Haushaltsbeschlu als Haushaltsplan der Europäischen Union festzustellen;

44.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Haushaltsbeschlu der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

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