A4-0310/95
Entschlie ung zu den vom Rat vorgenommenen Änderungen an den Abänderungen des Parlaments zu Einzelplan I - Europäisches Parlament + Anlage "Bürgerbeauftragter", Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof und Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschu sowie Ausschu der Regionen des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1996
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,
-unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Verbesserung des Haushaltsverfahrens und die Haushaltsdisziplin;
-unter Hinweis auf seine in erster Lesung angenommenen Abänderungen und seine Entschlie ung vom 26. Oktober 1995 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1996 (Einzelpläne I, II, IV, V, VI),
-in Kenntnis der Beschlüsse des Rates vom 17. November 1995 zu dem vom Parlament in erster Lesung abgeänderten und geänderten Entwurf des Haushaltsplans (C4-0500/95),
-in Kenntnis des Berichtigungsschreibens zum Entwurf des Haushaltsplans (Einzelplan II - Rat) vom 30. Oktober 1995 (C4-0510/95),
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0310/95),
A.in der Erwägung, da der Rat am 17. November 1995 die beiden Verordnungen zur Einführung von Sonderma nahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten und Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens erlassen hat,
1.betont, da der Rat der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans im Parlament weitgehend gefolgt ist, indem er vor allem die Abänderungen zur Verwendung eines Teils der Marge der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau für die vorzeitige Tilgung der Investitionskosten für die Gebäude der Organe, zur interinstitutionellen Zusammenarbeit und zu bestimmten Verwaltungsausgaben akzeptiert hat;
2.stellt fest, da die vom Parlament an seinem eigenen Haushaltsplan vorgenommenen Abänderungen vom Rat nicht geändert wurden;
3.zeigt sich erstaunt darüber, da der Rat ein Berichtigungsschreiben vorgelegt hat, um in seinen eigenen Haushaltsplan die mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit verbundenen Komponenten aufzunehmen, ohne dabei die "ganz au ergewöhnlichen Umstände" und die Kürzung der in Artikel 14 der Haushaltsordnung vorgesehenen Fristen zu begründen;
4.stellt fest, da die Änderungen des Parlaments an den Ma nahmen für das endgültige Ausscheiden von Beamten und Bediensteten auf Zeit aus dem Dienst vom Rat entweder als Abänderungsentwürfe oder als Änderungsvorschläge, entsprechend den verschiedenen Einzelplänen des Haushaltsplans, geprüft wurden;
5.stellt fest, da die Regelung für die Assistenten der Abgeordneten, insbesondere nach dem Beschlu seines Präsidiums vom 11. Dezember 1995, Fortschritte machte; ist jedoch der Auffassung, da eine dauerhafte Lösung nur darin bestehen kann, auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, den diese vor dem 30. Mai 1996 vorlegen wird, ein Statut für diese Assistenen festzulegen;
6.betont, da die Einsetzung eines zusätzlichen Betrags von 37,5 Mio ECU für Mieten des Parlaments sowie von 50 Mio ECU für Mieten des Gerichtshofes nur eine begrenzte Auswirkung auf das Gesamtvolumen der Verpflichtungen der Organe für ihre Immobilieninvestitionen haben wird, und mit diesem Gesamtbetrag von 87,5 Mio ECU in der Rubrik 5, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung geregelt, ein Spielraum bestehen bleibt;
7.erinnert daran, da es die Institutionen in seiner Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 1996 aufgefordert hatte, "eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Gebäudepolitik, die von den betreffenden Institutionen derzeit betrieben werden", zu erstellen; ersucht daher den Gerichtshof, die Möglichkeiten einer vorgezogenen Finanzierung der bis 1999 fälligen Raten zu untersuchen und die Haushaltsbehörde darüber zu unterrichten;
8.hält es für zweckmä ig, daran zu erinnern, da die an der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Verbesserung des Haushaltsverfahrens und die Haushaltsdisziplin beteiligten Organe anlä lich der Änderung der Finanziellen Vorausschau im Hinblick auf die Erweiterung übereingekommen sind, die Ausgaben der Rubrik 5 1996 erneut zu überprüfen, um dem Finanzierungsbedarf für die Gebäude der europäischen Organe Rechnung zu tragen;
9.ersucht den Rechnungshof, einen Sonderbericht über die finanziellen Verpflichtungen für alle Gebäude des Gerichtshofes auszuarbeiten, bevor die Haushaltsbehörde über die Verwendung der in Kapitel 100 "Vorläufig eingesetzte Mittel" für Artikel 200 "Mieten" eingesetzten Mittel entscheidet;
10.stellt klar, da das Haushaltsjahr 1996 ein entscheidendes Jahr für die Verwirklichung der interinstitutionellen Zusammenarbeit ist, da die Anträge auf Übertragung von in Kapitel 100 eingesetzten Mitteln für die damit verbundenen Tätigkeiten im Lichte der von den Organen tatsächlich erzielten Fortschritte geprüft werden und die Verwirklichung dieser Zusammenarbeit die grundsätzliche Verbuchung der Ausgaben nach ihrer Zweckbestimmung erleichtert;
11.stellt fest, da keine hinreichenden Begründungen für die Ablehnung der Abänderung zum Personal des Gerichtshofes und zur Umwandlung von Dauerplanstellen in Stellen auf Zeit für die Logistik des "Ardenne-Gebäudes" sowie für die Streichung der Fu noten im Stellenplan des Ausschusses der Regionen und der gemeinsamen Organisationsstruktur gegeben wurden;
12.hat infolgedessen beschlossen, die Abänderungen zu den Stellenplänen des Gerichtshofes, des Ausschusses der Regionen und der gemeinsamen Organisationsstruktur auf der Grundlage der ihm übermittelten neuesten Informationen wiedereinzusetzen;
13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Haushaltsbeschlüsse dem Rat, der Kommission sowie den betroffenen Organen und beratenden Institutionen zu übermitteln.