B4-1464, 1469, 1471, 1477, 1479, 1480 und 1484/95
Entschlie ung zur Ausführung des Legislativprogramms und anderer Tätigkeiten 1995 sowie zum Arbeitsprogramm der Kommission für 1996
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf Artikel 49 der Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts über die Ausführung des Arbeitsprogramms der Kommission 1995 (KOM(95)0513 vom 13. Oktober 1995),
-in Kenntnis des Arbeitsprogramms der Kommission für 1996 (KOM(95)0512 vom 10. November 1995),
-unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der Kommission vom 12. Dezember 1995 und die Aussprache über dieses Thema,
-in der Erwägung, da das jährliche Legislativprogramm ein unerlä liches interinstitutionelles Instrument ist, mit dem in transparenter und effizienter Weise sowie unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips die Tätigkeiten der Union geplant werden,
I.zur Bewertung des Programms 1995
1.begrü t, da die Kommission erstmals einen Bericht über die Ausführung ihres Arbeitsprogramms für 1995 vorgelegt hat, erinnert jedoch daran, da sie auch die in der gemeinsamen Erklärung von Parlament und Kommission sowie in der Erklärung des Rates festgelegten Prioritäten berücksichtigen mu ;
2.stellt fest, da das Programm von 1995 nur in geringen Teilen ausgeführt wurde, und bedauert, da die Kommission nicht von ihrem Initiativrecht Gebrauch gemacht und Rat und Parlament vorgeschlagen hat, diese Dossiers wiederaufzugreifen;
II. zum Arbeitsprogramm 1996
3.billigt das Arbeitsprogramm und ist der Auffassung, da der Grundsatz "weniger handeln, dafür besser handeln" impliziert, da die Kommission die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts grundlegend verbessert;
4.legt seine politischen Prioritäten fest und fordert, da das Legislativprogramm durch die folgenden Ma nahmen ergänzt wird:
A.Beschäftigung, Stärkung des Zusammenhalts und Wachstum
-Aktionsplan mit globalen Ma nahmen zur Umsetzung von Kapitel 10 des Wei buchs und der in Essen festgelegten Prioritäten,
-Vorschlag einer Rechtsgrundlage für die Haushaltszeile "Beschäftigung und Wachstum",
-Änderung der Richtlinie 76/207/EWG über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zur Beschäftigung,
-Studie über die Auswirkungen der Anwendung ermä igter MwSt.-Sätze auf die Beschäftigung,
-konkrete Vorschläge im Anschlu an die zwischen seinem Ausschu für soziale Angelegenheiten und der GD V der Kommission erzielten Vereinbarung über den Inhalt des mittelfristigen Sozialprogramms 1995-1997,
-Rückgriff auf das Sozialprotokoll bei Vorschlägen, die nach dem normalen Legislativverfahren nicht verwirklicht werden können,
-im Anschlu an die Tagung des Rates von Essen Vorlage eines Aktionsplans für die Politik im Bereich Aus- und Fortbildung,
-Vorschläge für die Einbeziehung der KMU und der ländlichen Gebiete in die Informationsgesellschaft,
-Politik der integrierten ländlichen Entwicklung und ausgewogene Politik zur Erhaltung der Fischbestände - Umstellungsma nahmen,
-konkrete Vorschläge, die zur Annahme einer endgültigen, wirksamen Mehrwertsteuerregelung führen,
-Vorschläge zur Schaffung eines speziell auf die KMU ausgerichteten Kapitalmarkts,
-Vorschläge der Kommission gemä Artikel 103 Absatz 5, 104 c Absatz 14 und 109 EGV sowie Artikel 6 des Protokolls über die Konvergenzkriterien,
-Jahresbericht über die Industriepolitik in Verbindung mit den Jahresberichten über die Wirtschaftslage, den Binnenmarkt und die Wettbewerbspolitik,
B.Europa der Bürger
-Vorbereitung des Beitritts der Gemeinschaften zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
-Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang der Verbraucher zur Justiz, um die Beilegung grenzüberschreitender Streitfälle zu erleichtern,
-Vorschlag für eine Richtlinie zur Regulierung von Schäden bei Verkehrsunfällen au erhalb des Herkunftslandes des Geschädigten, entsprechend der Entschlie ung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 1995 zur Regulierung von Verkehrsunfällen, die au erhalb des Herkunftslands des Geschädigten erlitten werden (Artikel 138 b EGV),
-Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Reorganisation und die Auflösung (Konkurs) von in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen,
-Wei buch über den Schutz und die Förderung des öffentlichen Dienstes,
-Umsetzung der Mitteilung über eine "bessere Gesetzgebung", vor allem bezüglich der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts und seiner Kodifizierung,
-Initiativen der Kommission betreffend das Informationsrecht der Bürger und den Zugang der Öffentlichkeit zur den Dokumenten der Institutionen der Europäischen Union; Schaffung eines öffentlichen Registers, in das alle Personen aufgenommen werden, die von der Kommission konsultiert wurden oder die eine Stellungnahme zu den Legislativvorschlägen abgegeben haben,
-Beschlu der Kommission betreffend die Anwendung von Artikel 171 EGV über die Durchsetzung der Urteile des Gerichtshofes,
-Vorschläge, die es der Kommission ermöglichen, einseitig Zahlungen in den Bereichen der Gemeinschaftspolitik einzustellen, in denen Mitgliedstaaten unter Versto gegen Artikel 209 a EGV die finanziellen Interessen der Union nicht wahren;
-Mitteilung der Kommission über die Aktionen gegen den Betrug im Rahmen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens,
-Änderung der Verordnungen über die Finanzverwaltung der Programme wie PHARE, TACIS und MEDA, um, insbesondere durch Gewährleistung der Transparenz der Ausschreibungen und Verträge, die Kontrolle und die Bewertung zu verbessern,
-gemeinschaftlicher Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie revisionistischer Akte und der Leugnung des Holocaust,
-Vorschläge zur Anwendung von Artikel K.9 des EU-Vertrags, insbesondere in bezug auf Asyl und Einwanderung,
C.Umwelt, Forschung, Energie und Verkehr
-Revision des Fünften Aktionsprogramms für die Umwelt gemä dem Verfahren nach Artikel 130 s Absatz 3 EGV,
-Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Böden mit strengen Bestimmungen im Bereich des Schutzes vor Verunreinigungen und für die nachhaltige Bewirtschaftung der Böden (Zweckbestimmung der Böden, Erosion, Verdichtung),
-globale Strategie zum Problem der Klimaveränderung im Rahmen der auf den Konferenzen von Rio und Berlin eingegangenen Verpflichtungen, die einerseits die Ausarbeitung weiterer Ma nahmen in der Union und andererseits Ma nahmen zur Einleitung der "Pilotphase der gemeinsamen Aktion" mit den Entwicklungsländern erfordert;
-Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Behebung von Umweltschäden, entsprechend der Entschlie ung des Europäischen Parlaments vom 20. April 1994 zur Verhütung und Behebung von Umweltschäden (Artikel 138 b EGV),
-Wei buch über die Kontrolle und Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung im Umweltbereich unter Einbeziehung von Sanktionen,
-Vorschlag für ein "Ökolabel" zur Aufrechterhaltung und Förderung der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Nahrungsmittel;
-Mitteilung zur Koordinierung zwischen Forschung, Industrie, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung,
-Ma nahmen zur Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Programmen der "Task Forces" Forschung/Industrie, einschlie lich ihrer Finanzierung,
-Ma nahmen zur Förderung der Entwicklung der Verkehrsarten und -techniken, die geringere Beeinträchtigungen der Umwelt und Energieeinsparungen bewirken,
-Vollendung der Verkehrspolitik, insbesondere in ihren sozialen Aspekten und im Bereich der Sicherheit, vor allem: Arbeitszeit, EUROS-Register für die Gemeinschaftsflotte, Kontrolle des Luftverkehrs und Untersuchung über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik,
-zweiter Aktionsplan für den Fremdenverkehr,
D.Stärkung der Präsenz der Union in der Welt
-spezifische Aktion zur Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten,
-Aktionen zur Vorbereitung der Europäischen Union auf den künftigen Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder: Analyse der Auswirkungen und Programme für die Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt, Energie (insbesondere im Bereich der nuklearen Sicherheit), Kultur und Politik,
-Aktionen zur Vorbereitung der Europäischen Union auf den Beitritt von Zypern und Malta,
-Aktionen zur Stärkung der Rolle der Union: Einrichtung des Krisenverhütungszentrums der Union,
-Aktionen zur Förderung der Entwicklungspolitik der Union unter Berücksichtigung der grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse der Völker sowie der Förderung der Menschenrechte,
-Aktionen zur Berücksichtigung der Einhaltung der IAO-Kriterien in den internationalen Abkommen und bei der Bekämpfung des Sozial- und Umweltdumpings,
-Wei buch über die europäische Au enpolitik und die Sicherheitspolitik,
-Wei buch, das die Achtung der Menschenrechte in den Beziehungen der Union zu Drittländern ermöglicht,
-Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Definition und Umsetzung der transatlantischen Agenda,
III. zum Verfahren
5.fordert die Kommission auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, ihm jeweils im Oktober ihr Arbeitsprogramm für das folgende Jahr vorzulegen und es durch die Einbeziehung der Rechtsgrundlagen sowie des voraussichtlichen Termins für die Vorlage der verschiedenen Vorschläge zu ergänzen, um so die Planungsarbeit in den Ausschüssen des Parlaments zu erleichtern;
6.drängt darauf, da das Legislativprogramm die gemä Artikel 138 b EGV vom Europäischen Parlament ergriffenen Initiativen umfa t;
7.wünscht eine systematischere Nutzung des Intitiativrechts der Kommission und eine regelmä ige Unterrichtung des Europäischen Parlaments gemä Artikel K.3 Absatz 2 und J.9 des EU-Vertrags;
8.verurteilt die von der Kommission vorgenommene Aufsplitterung der Legislativinitiativen in Bereichen, in denen ein globaler Ansatz vorzuziehen wäre, beispielsweise im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft;
9.fordert, da die Kommission die Anwendung von Artikel 90 Absatz 3 EGV nur in Ausnahmefällen und nach Einholung der Stellungnahme des Parlaments erwägt und auf dessen Anwendung in allen Fragen, die durch Richtlinien zu regeln sind, verzichtet;
10.ersucht den Europäischen Rat und den Rat, ihm bis Ende des Jahres die Prioritäten für das folgende Jahr mitzuteilen und mit ihm einen engeren Dialog einzuleiten;
11.schlägt vor, die Vorlage der verschiedenen Berichte und Mitteilungen über den Stand der Arbeiten in der Union (insbesondere Artikel D, J.7, K.6 des EU-Vertrags sowie Artikel 156 des EG-Vertrags) zu koordinieren, damit die Gemeinschaftsorgane in einer gemeinsamen jährlichen Aussprache die allgemeinen politischen Leitlinien festlegen können;
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12.beauftragt seinen Präsidenten, sich auf dieser Grundlage mit dem Präsidenten der Kommission, in Abstimmung mit der Ratspräsidentschaft, baldmöglichst über das Legislativprogramm für 1996 zu verständigen;
13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Ausschu der Regionen sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschu zu übermitteln.