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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1995
Direktinvestitionen

A4-0276/95

Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission betreffend die weltweite Harmonisierung der Bestimmungen über Direktinvestitionen (KOM(95)0042 - C4-0118/95)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission betreffend die weltweite Harmonisierung der Bestimmungen über Direktinvestitionen (KOM(95)0042 - C4-0118/95),

-in Kenntnis der Verhandlungsergebnisse der Uruguay-Runde, insbesondere in den Bereichen der handelsbezogenen Investitionsma nahmen (TRIMs), des Schutzes geistigen Eigentums (TRIPs) sowie des Dienstleistungshandels (GATS),

-in Kenntnis des Beschlusses der OECD-Ministerkonferenz vom 24. Mai 1995, unverzüglich Verhandlungen über den Abschlu eines multilateralen Investitionsabkommens zwischen den 25 OECD-Staaten aufzunehmen mit dem Ziel, bis zur Ministerkonferenz 1997 ein umfassendes Rahmenabkommen mit hohen Liberalisierungsstandards auszuhandeln,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0276/95),

A.unter Hinweis auf die Ausweitung des internationalen Handelsvolumens, das sich durch den Abbau der Handelsschranken im Zuge von acht multilateralen Verhandlungsrunden des GATT seit 1950 mehr als verdreizehnfacht und zu einer immer stärkeren Globalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten mit positiven Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung bei gleichzeitiger Zunahme der sektoralen und regionalen Disparitäten geführt hat,

B.unter Hinweis darauf, da im Verlauf dieses Globalisierungsprozesses neben den Handelsströmen internationale Direktinvestitionen zur Absicherung von Wettbewerbspositionen im Ausland sowie zur Erschlie ung neuer Absatzmärkte eine immer wichtigere Rolle spielen,

C.unter Hinweis darauf, da Direktinvestitionen zunächst fast ausschlie lich zwischen westlichen Industriestaaten getätigt wurden, da jedoch seit einigen Jahren die dynamischen Wirtschaften in Asien sowie in Lateinamerika zunehmend an Bedeutung sowohl als Kapitalgeber für als auch als Empfänger von Direktinvestitionen an Bedeutung gewinnen,

D.unter Hinweis darauf, da in vielen Entwicklungsländern und in industriellen Schwellenländern, aber auch in einigen Industriestaaten vielfältige diskriminierende Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen sowie den Kapital- und Gewinntransfer bestehen,

E.unter Hinweis darauf, da in vielen Ländern zahlreiche und unterschiedliche Beschränkungen für andere Investitionsformen sowie für Kapital- und Gewinntransfers bestehen, die möglicherweise von den für Direktinvestitionen geschaffenen Präzedenzfällen beeinflu t werden,

F.unter Hinweis darauf, da die Europäische Union als eine der weltweit bedeutendsten Handelsmächte eine besondere Verantwortung für die Schaffung von gerechteren Welthandelsstrukturen trägt,

1.erkennt das Bedürfnis international tätiger Unternehmen nach einem harmonisierten Rechtsrahmen für ihre Investitionen wie auch das Recht jedes einzelnen Staates - insbesondere der wirtschaftlich weniger entwickelten Staaten - auf eine eigenständige Wirtschaftspolitik an, deren integraler Bestandteil der Erla von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu Auslandsinvestitionen ist;

2.weist auf die Notwendigkeit hin, diesen international tätigen Unternehmen einen solchen harmonisierten und wettbewerbsneutralen Rechtsrahmen für ihre Investitionsentscheidungen vorzugeben, der sicherstellt, da diese mit einem dem Inland vergleichbaren Schutzniveau und gleichen Martkzugang handeln können;

3.ist überzeugt, da eine derartige Harmonisierung und Liberalisierung der internationalen Investitionsströme zu einer besseren Nutzung der wirtschaftlichen Ressourcen sowie zu mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum, auch in den Entwicklungsländern, begleitet von einem geeigneten Rechtsrahmen und unter der Überwachung einer multilateralen Institution, beitragen kann;

4.gibt zugleich zu bedenken, da eine Liberalisierung der Direktinvestitionen ohne die Schaffung eines flankierenden multilateralen Rechtsrahmen zu einer Fehlleitung der internationalen Investitionsströme mit der Folge von Sozial- und/oder Umweltdumping führen kann;

5.hält andererseits die Befürchtungen, da es durch Direktinvestitionen im Ausland insbesondere bei Betriebsverlagerungen in sogenannten Billiglohnländer zu einem dauerhaften Export von Arbeitsplätzen kommen könnte, für übertrieben, weil die bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen, da Lohnkostenunterschiede nur einer von vielen Faktoren für Auslandsinvestitionen gewesen sind;

6.weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da es sich bei Direktinvestitionen nicht allein um Kapitalabflüsse, sondern auch um Kapitalzuflüsse handelt, da durch Investitionen im Ausland oft die Nachfrage nach Investitionsgütern und Vorprodukten im Herkunftsland steigt und somit Arbeitsplätze in exportabhängigen Bereichen langfristig gesichert werden können;

7.unterstreicht, da eine weitreichende Liberalisierung der Investitionsströme die multilaterale Harmonisierung weiterer Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich der Sozial- und Umweltvorschriften immer dringlicher werden lä t;

8.fordert daher die Einbeziehung des Umweltschutzes in die multilaterale Handelsordnung und ruft die Mitgliedstaaten der WTO, insbesondere die Mitgliedstaaten der EU, auf, unter Einbeziehung von Gewerkschaften einen Dialog über soziale Mindestnormen aufzunehmen, wobei die Einbeziehung von Sozial- und Umweltaspekten nicht zu einem versteckten Protektionismus führen darf;

9.gibt zu bedenken, da die Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten im Ausland nicht notwendigerweise zu einer Zunahme des Wettbewerbs führen mu , sondern von den gro en multinationalen Unternehmen zum Aufbau von marktbeherrschenden Positionen, zu internationalen Kartellabsprachen zur Absicherung ihrer Auslandsinvestitionen oder zu Unternehmenszusammenschlüssen genutzt werden können, die den Wettbewerb einschränken;

10.hält daher eine Harmonisierung auch auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik für notwendig und fordert die Mitglieder der WTO auf, im Rahmen des TRIMs-Abkommens innerhalb von fünf Jahren Vorschriften über die Wettbewerbspolitik in die Welthandelsordnung aufzunehmen;

11.sieht als die wichtigsten Elemente eines multilateralen Abkommens über Direktinvestitionen an:

-die Gewährung der Meistbegünstigung, wonach sich ein Empfängerland verpflichtet, nicht zwischen Investitionen aus verschiedenen Vertragsstaaten zu diskriminieren,

-die Gewährung der Inländerbehandlung, wonach sich ein Empfängerland verpflichtet, nicht zwischen inländischen und ausländischen Investitionen zu diskriminieren,

-die Verpflichtung zum Erla von Rechtsvorschriften, die einen freien Kapital- und Gewinntransfer sowie einen Schutz vor rechtswidrigen Enteignungen garantieren,

-Bestimmungen über eine zeitlich begrenzte Mobilität von Arbeitnehmern zur Durchführung von Auslandsinvestitionen und zum Betrieb der Anlagen im Ausland unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktgegebenheiten im Empfängerland,

-ein wirksames Streitschlichtungsverfahren;

12.betont in diesem Zusammenhang die erhebliche Bedeutung eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums, der bewirkt, da technisches Know-how oder Herstellungsprozesse, die durch Direktinvestition ins Ausland transferiert werden, nicht unlauterem Wettbewerb ausgesetzt werden dürfen, und verlangt demgemä , da alle Unterzeichnerstaaten des WTO-Übereinkommens uneingeschränkt innerhalb der vorgesehenen Fristen die durch das Übereinkommen über den Schutz des geistigen Eigentums (TRIP) übernommenen Verpflichtungen einhalten;

13.hält es für angebracht, da den Vertragsparteien je nach dem Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterschiedlich lange Fristen zur Umsetzung dieser Verpflichtungen eingeräumt werden, um so auch den Entwicklungsländern die Möglichkeit zu schaffen, Vertragspartei zu werden;

14.sieht in den Verhandlungen auf OECD-Ebene eine nützliche Grundlage für den Abschlu eines multilateralen Investitionsabkommens im Rahmen der WTO und hält daher die Einbindung von Nicht-OECD-Staaten in diese Verhandlungen angesichts der zunehmenden Investitionsströme in Südostasien, Lateinamerika sowie in Mittel-und Osteuropa für geboten;

15.sieht andererseits jedoch die dringende Notwendigkeit, die wirtschaftspolitischen Belange der Entwicklungsländer stärker als bisher zu berücksichtigen;

16.weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Notwendigkeit westlichen Investitionskapitals für den wirtschaftlichen Transformationsproze in Mittel- und Osteuropa sowie in den GUS-Republiken hin und erhofft sich vom Abschlu eines multilateralen Investitionsabkommens, zu dessen Vertragsparteien diese Länder unbedingt zählen sollten, eine Verbesserung der Investitionsbedingungen vor Ort;

17.spricht sich daher dafür aus, derartige Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) zu führen, und fordert die Kommission als Mitglied der WTO und als Sprecherin der Mitgliedstaaten der EU in der WTO auf, auf einen Beschlu der für Dezember 1996 geplanten Ministerkonferenz der WTO zur Aufnahme solcher Verhandlungen hinzuwirken;

18.weist darauf hin, da die enge Verknüpfung zwischen Handels- und Investitionsströmen, die in den Abkommen über die TRIMs, die TRIPs und den Dienstleistungshandel bereits enthaltenen Elemente eines multilateralen Investitionsabkommens sowie die Möglichkeit, das WTO-Streitschlichtungsverfahren zu nutzen, dafür sprechen, die Verhandlungen im Rahmen der WTO zu führen;

19.gibt zu bedenken, da Investitionsentscheidungen für ein langfristiges Engagement im Ausland und viele andere Aspekte der internationalen wirtschaftlichen Entwicklung durch Wechselkursschwankkungen behindert und beeinträchtigt werden, die durch Spekulationsdruck ausgelöst werden, und fordert daher die internationalen und nationalen Finanzinstitutionen auf, gemeinsam darauf hinzuwirken, den Spielraum für solche Störfaktoren an den Devisenmärkten einzuengen;

20.begrü t die Initiative der Kommission, sich auf WTO-Ebenen für die Aushandlung eines multilateralen Abkommens über Direktinvestitionen einzusetzen und fordert den Rat auf, der Kommission zu gegebener Zeit ein entsprechendes Verhandlungsmandat zu erteilen;

21.wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung, die Transparenz und die demokratische Kontrolle der WTO zu verbessern, und fordert daher Rat und Kommission auf, jeglichen Entwurf für ein Verhandlungsmandat seinem für die Handelspolitik zuständigen Ausschu vor Annahme zu unterbreiten;

22.hält es angesichts der Globalisierung der Märkte für die Pflicht der Mitgliedstaaten, die Einschränkung ihrer Befugnisse in Fragen der Investitionspolitik und damit zusammenhängender Politiken zu akzeptieren und dafür Sorge zu tragen, da jede Zunahme der Unionskompetenz in diesem Bereich mit einer Verstärkung der Rechenschaftspflicht gegenüber demokratischen Institutionen der Union unter voller Wahrung des Subsidiaritätsprinzips einhergeht;

23.ist überzeugt, da die bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten durch ein multilaterales Investitionsabkommens abgelöst werden können, was zu einer grö eren Geschlossenheit der Au enwirtschaftspolitik der Union beitrüge;

24.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der OECD und der WTO zu übermitteln.

 
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