B4-1494, 1498, 1510, 1513, 1540 und 1552/95
Entschlie ung zu den Menschenrechten behinderter Menschen
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf den Europäischen Tag der behinderten Menschen und den Internationalen Tag der Menschenrechte der behinderten Menschen am 3. Dezember 1995,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu diesem Thema und die Entschlie ung des Parlaments der Behinderten Menschen von 1993 sowie die Standard-Regeln der UNO über die Chancengleichheit für behinderte Menschen,
-unter Hinweis auf die Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation, wonach die Arbeitslosigkeit unter Behinderten um das Zwei- bis Dreifache höher ist als unter Nichtbehinderten und Behinderte häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, was eine Vergeudung von Fähigkeiten und Ressourcen bedeutet,
-unter Hinweis auf das in Vorbereitung befindliche Grünbuch über die Entwicklung von Telematiksystemen zur Unterstützung behinderter und älterer Menschen,
A.erfreut über die Vorlage des Nichtdiskriminierungsberichts zum Europäischen Tag der behinderten Menschen 1995, jedoch in Bedauern über die Schlu folgerung, da der Status der behinderten Menschen in den europäischen Verträgen dem des "unsichtbaren Bürgers" gleichkommt und da Menschenrechtsverletzungen gegen behinderte Menschen in der Form von Diskriminierungen aufgrund der Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens überall in der Union stattfinden,
B.unter Hinweis darauf, da in dem obengenannten Bericht festgestellt wird, da die Organe der Europäischen Union in ihrer Beschäftigungspolitik behinderte Menschen diskriminieren,
C.im Bedauern darüber, da behinderte Menschen sowohl direkte Diskriminierung erfahren, wie z.B. den Ausschlu von öffentlichen Veranstaltungen oder das Verbot, Lokale zu betreten, als auch indirekte Diskriminierung, wie die Verweigerung vieler Rechte, die nichtbehinderten Menschen im Unionsvertrag garantiert sind,
D.in der Erwägung, da auch die neuen Rechtsvorschriften der Union behinderte Menschen benachteiligen, z.B. dadurch, da bei der Harmonisierung der sozialen Rechte ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird,
E.in Sorge angesichts der Tatsache, da den behinderten Menschen die im EU-Vertrag garantierten Rechte verweigert werden,
1.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Revision der Verträge in der Regierungskonferenz eine Anti-Diskriminierungs-Klausel aufgrund von Behinderung einzuführen;
2.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vorschläge zu erarbeiten, die es behinderten Menschen ermöglichen, das Recht auf Freizügigkeit wie Nichtbehinderte in Anspruch nehmen zu können;
3.fordert die Kommission auf, auf seine Entschlie ungen zu Gewalt und Diskriminierung umgehend zu reagieren;
4.fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Vermeidung jeglicher Diskriminierung von Behinderten im beruflichen und sozialen Umfeld vorzulegen, und fordert die Kommission ferner auf, bei der Gesetzgebung die Rechte, Interessen und Sorgen behinderter Menschen zu berücksichtigen;
5.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aktive Ma nahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen zu ergreifen, wobei nicht die Behinderungen, sondern die Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen sollten;
6.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin alle europäischen Aktionen mit direkter Beteiligung von behinderten Menschen und Nichtregierungsorganisationen, insbesondere solchen, die von behinderten Menschen geführt werden, zu unterstützen;
7.fordert die Kommission auf, die besonderen Probleme der behinderten Menschen im Sozial- und Konsumbereich sowie im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt in ihre Berichte und Studien über die Arbeitslosigkeit einzubeziehen;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Organisationen, die sich um die behinderten Menschen kümmern, zu übermitteln.