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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1995
Rückgabe von jüdischem Eigentum in Mittel- und Osteuropa

B4-1493/95

Entschlie ung zur Rückgabe geraubten Eigentums an jüdische Gemeinden

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Paris 1952), insbesondere Artikel 1 dieses Protokolls, wonach "jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums hat",

B.unter Hinweis auf den Einsatz der Europäischen Union für die Achtung und Wahrung der Menschenrechte,

C.unter Hinweis darauf, da die Europäische Union stets den Standpunkt vertreten hat, da das Geschehene nicht vergessen werden darf,

D.in Anbetracht der politischen Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa seit 1989,

E.unter Hinweis darauf, da bestimmte Staaten Mittel- und Osteuropas, die zur Demokratie zurückgekehrt sind, mit ihrem Beitritt zum Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention (1950) ratifiziert haben,

F.angesichts der Tatsache, da das Eigentum jüdischer Gemeinden zweimal der Plünderung anheimfiel, einmal unter der NS-Herrschaft oder unter kollaborierenden Regimes und ein zweites Mal unter den kommunistischen Regimes,

G.in der Erwägung, da unter den kommunistischen Regimen viele andere Menschen unterschiedlicher Herkunft, Gemeinschaften und Religionen sowie viele Organisationen, vor allem christliche Kirchen, ihres Eigentums beraubt wurden,

1.begrü t die Tatsache, da einige osteuropäische Staaten, insbesondere Ungarn und Rumänien, den Grundsatz der Gerechtigkeit und Moral akzeptiert und sich mit der Rückgabe des Eigentums jüdischer Gemeinden an dessen rechtmä ige Besitzer einverstanden erklärt haben;

2.begrü t es, da mehrere mittel- und osteuropäische Staaten sich für die während des Zweiten Weltkriegs an Juden begangenen Verbrechen öffentlich entschuldigt und ihre Verantwortung an diesen Verbrechen anerkannt haben;

3.fordert, da alle Staaten Mittel- und Osteuropas, die dies noch nicht getan haben, geeignete Rechtsvorschriften über die Rückgabe entwendeten Eigentums erlassen, damit das Eigentum jüdischer Gemeinden nach den Grundsätzen von Gerechtigkeit und Moral den jüdischen Einrichtungen zurückerstattet wird;

4.fordert ferner, da alle mittel- und osteuropäischen Länder, die dies noch nicht getan haben, geeignete Rechtsvorschriften erlassen, um weiteres Eigentum, das von Kommunisten oder Nazis oder deren Komplizen geraubt wurde, seinen rechtmä igen Eigentümern zurückzugeben;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, dem Europarat und den Staaten zu übermitteln, die Anträge auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt haben.

 
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