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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1995
Burundi

B4-1518, 1537, 1543 und 1562/95

Entschlie ung zur Lage in Burundi

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Burundi,

A.besorgt über die anhaltende Instabilität in Burundi, die am 6. Dezember 1996 in der Umgebung der Stadt Bujumbura zu gewaltsamen Zusammenstö en zwischen Hutu-Milizen und der Armee geführt hat, wobei 28 Menschen ums Leben gekommen sind,

B.besorgt über Meldungen, wonach in den Provinzen des Landes und in den abgelegenen Hügelregionen zahlreiche Zivilisten Massakern zum Opfer gefallen sind,

C.in der Befürchtung, da die anhaltenden Provokationen von Extremisten auf beiden Seiten und die unnachgiebige Reaktion der Streitkräfte eine neue Welle ethnisch motivierter Morde auslösen könnten, nachdem 1993 50.000 Menschen den Tod fanden,

D.voller Bedauern darüber, da die betroffenen Parteien auf der Konferenz in Kairo, die sich mit der Lage in der Region der gro en Seen befa te, keine konkreten Beschlüsse zur Entschärfung der explosiven Lage in Burundi gefa t haben,

E.voller Bedauern darüber, da bisher trotz der nachweislich gespannten Lage kein Nachfolger für A. Ould Abdallah, den persönlichen Vertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in Burundi, ernannt werden konnte,

F.besorgt über die Sicherheit der Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die immer häufiger zur Zielscheibe der extremistischen Kräfte werden,

1.verurteilt entschieden die anhaltenden ethnischen Morde und alle anderen Gewalthandlungen, die von extremistischen Banden auf beiden Seiten und von Teilen der Armee in dem kontinuierlichen Versuch begangen werden, die Lage zu destabilisieren und die ethnische Konfrontation aufzuheizen;

2.bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der rechtmä igen Institutionen in Burundi und insbesondere des Präsidenten der Republik sowie aller demokratischen Kräfte des Landes;

3.fordert alle betroffenen Parteien auf, sämtliche erforderlichen Ma nahmen zu ergreifen, um der Eskalation der Gewalt vorzubeugen;

4.fordert, da die internationale Untersuchungskommission ihre Arbeiten beschleunigt und da die Verantwortlichen der Massaker inhaftiert, vor Gericht gebracht und abgeurteilt werden, damit dem Klima der Straffreiheit, das ein Faktor für das Wiederaufleben der Gewalt ist, Einhalt geboten wird;

5.fordert die Vereinten Nationen auf, umgehend einen Sondervertreter zu ernennen und vor Ort zu entsenden; fordert ferner, da dieser Sondervertreter von einem verstärkten Team unterstützt wird, damit auf die aus der Situation erwachsenden Erfordernisse reagiert werden kann;

6.fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in Übereinstimmung mit den vom Rat am 4. Dezember 1995 verabschiedeten Leitlinien zur präventiven Diplomatie, zur Konfliktlösung und zur Friedenssicherung in Afrika unverzüglich eine angemessene Strategie zur Konfliktverhütung in Burundi zu formulieren und umzusetzen;

7.fordert insbesondere, da sich der Europäische Rat in Madrid mit der Lage in Burundi befa t und den in Carcassonne verabschiedeten umfassenden Aktionsplan baldmöglichst zur Ausführung bringt;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung Burundis sowie den Generalsekretären der Vereinten Nationen und der OAU zu übermitteln.

 
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