B4-1528/95
Entschlie ung zur Verhaftung von Dr. Munawar A. Halepota
Das Europäische Parlament,
A.zutiefst besorgt über Berichte, wonach Dr. Munawar A. Halepota am 28. November 1995 in Tandollawar, Pakistan, verhaftet und am 30. November 1995 an einen damals unbekannten Ort verbracht wurde, in Kenntnis der inzwischen bekannt gewordenen Tatsache, da er nunmehr in Islamabad festgehalten wird, aber sein Anwalt nicht zu ihm gelassen wird,
B.in der Erwägung, da Dr. Halepota, der Bürger der EU ist, da er sowohl die britische als auch die pakistanische Staastsbürgerschaft besitzt, seit langem für die friedliche Beilegung der Konflikte eingetreten ist, von denen die Provinz Sindh heimgesucht wird,
C.ferner unter Hinweis darauf, da Dr. Halepota als Generalsekretär des "World Sindhi Congress" an einem Seminar in London vom 7. bis 8. Oktober 1995 teilgenommen hat, in dem die Probleme von Sindh öffentlich erörtert wurden, und da Dr. Halepota offensichtlich aufgrund von Abschnitt 505 des pakistanischen Strafgesetzbuchs festgehalten wird, der diejenigen betrifft, die Erklärungen abgeben, die der Störung der öffentlichen Ordnung förderlich sind,
D.in Kenntnis der Tatsache, da ein Richter gemä Kapitel 167 des pakistanischen Strafgesetzes das Festhalten in Polizeigewahrsam von bis zu vierzehn Tagen veranlassen kann, und im Fall von Dr. Halepota diese Frist nun abgelaufen ist,
E.in dem Bewu tsein, da Personen, die in Pakistan inhaftiert sind, manchmal widerrechtlich Mi handlungen und Folter ausgesetzt sind,
1.fordert die pakistanischen Behörden auf, Dr. Halepota entweder unverzüglich freizulassen oder ihn vor Gericht zu stellen und seiner Familie sowie seinen Anwälten Zugang zu ihm zu gewähren;
2.fordert den Rat und die Kommission auf, bei der pakistanischen Regierung vorstellig zu werden und ihre Besorgnis über das Schicksal dieses Bürgers eines Mitgliedstaats zum Ausdruck zu bringen;
3.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und der pakistanischen Regierung zu übermitteln.