(Änderung der Rechtsgrundlage)
A4-0299/95
Entschlie ung zur Änderung der Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Regelung des Besitzes von und des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (9457/95 - C4-0376/95 - 00/0370(COD))
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des ursprünglichen Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat KOM(91)0448 und des geänderten Vorschlags KOM(93)0599 - 00/0370(COD),
-unter Hinweis auf seine am 24. Juni 1993 in erster Lesung zu diesem Vorschlag abgegebene Stellungnahme,
-vom Rat zur Änderung der Rechtsgrundlage konsultiert (C4-0376/95),
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte (A4-0299/95),
1.billigt die vom Rat vorgeschlagene Änderung der Rechtsgrundlage (Artikel 130 s Absatz 1 des EG-Vertrags),
2.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat sowie der Kommission zu Informationszwecken zu übermitteln.