B4-1572 und 1573/95
Entschlie ung zu staatlichen Beihilfen für Irish Steel und Artikel 95 des EGKS-Vertrags
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf die derzeitigen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunft des Irish Steel-Werks in Cobh in der Grafschaft Cork und der Arbeitsplätze in diesem Werk sowie in den Zulieferbetrieben,
B.in der Erwägung, da die irische Regierung dem Rat der für Industriefragen zuständigen Minister in mehreren aufeinanderfolgenden Treffen seit Februar 1993 zu verstehen gegeben hat, da sie eine strategische Partnerschaft für Irish Steel anstrebt und im Rahmen des EGKS-Vertrags staatliche Beihilfen gewähren will,
C.in der Erwägung, da die irische Regierung die GD IV am 7. September 1995 offiziell über einen Vorschlag zur Gewährung staatlicher Beihilfen an Irish Steel und zur Privatisierung dieses Unternehmens durch eine strategische Partnerschaft mit ISPAT International in Kenntnis gesetzt hat; unter Hinweis auf die Verpflichtung von ISPAT zu künftigen Investitionen und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen,
D.in der Erwägung, da die unabhängige Beraterfirma Eurostrategy gegenüber der Kommission diesen Vorschlag für gut befunden hat,
E.in der Erwägung, da die Kommission dem Rat im Oktober 1995 mitgeteilt hat, da sie diesen Vorschlag befürwortet,
F.in der Erwägung, da diese Angelegenheit auf der Tagung des Rates der für Industriefragen zuständigen Minister vom 7. November 1995 aufgrund eines Vetos des Vereinigten Königreichs nicht gelöst wurde, worauf die irische und die britische Regierung aufgefordert wurden, die Frage möglichst bilateral zu regeln,
1.stellt fest, da bei einer Reihe von bilateralen Gesprächen erhebliche Fortschritte zur Ausräumung britischer Befürchtungen hinsichtlich der Kapazität von Irish Steel sowie seiner Marktstrategie in der EU und seiner Preispolitik gemacht wurden, mit besonderen Garantien für die weitere Entwicklung dieser Faktoren auf jährlicher Basis für die nächsten fünf Jahre;
2.bedauert, da die noch offenen Fragen bisher noch nicht einvernehmlich gelöst wurden;
3.fordert die Kommission in Übereinstimmung mit ihrer eigenen Analyse und Empfehlung nachdrücklich auf, sich bei der Suche nach einer Einigung als unparteiischer Vermittler anzubieten;
4.fordert angesichts der auf dem Spiel stehenden Fragen, da auf der für den 20. Dezember 1995 angesetzten Sondertagung des Rates der für Industriefragen zuständigen Minister ein Beschlu gefa t wird, falls zwischenzeitlich keine bilaterale Vereinbarung zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich zustande kommt;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen Irlands und des Vereinigten Königreichs zu übermitteln.