Antwort des Staatsministers
Dr. Werner Hoyer vom 19. September 1996
Im Rahmen der Arbeiten des Vorbereitungsausschusses der VN zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Gerichtshofs sind in diesem Jahr umfangreiche Änderungsvorschläge zum Entwurf eines Statuts des Gerichtshofs, den die Völkerrechtskommission der VN 1994 vorgelegt hatte, eingebracht worden. Mit einer Verlängerung des Mandats des Vorbereitungsausschusses durch die 51. Generalversammlung der VN im Herbst 1996 ist zu rechnen, damit im nächsten Jahr ein konsolidierter Text vorliegt.
Der Gerichtshof soll in Fällen tätig werden, in denen keine innerstadtliclie Strafverfolgung stattfindet. Nach gegenwärtigem Verhandlungsstand soll er zumindest bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig sein. Die Aufnahme auch des Verbrechens des Angriffskrieges (vgl. Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird von der Bundesregierung unterstützt.
Bei den Verhandlungen zeichnet sich ab, da der Gerichtshof durch einen multilateralen Vertrag errichtet und an die VN angebunden werden soll.