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Cicciomessere Roberto - 9 settembre 1985
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUM ABSCHLUB DER AUSSPRACHE ÜBER DIE MÜNDLICHE ANFRAGE ZUR LAGE IN SUDAFRIKA , Cicciomessere, 9 September 1985, doc. B2 838/85

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf,da in Südafrika den schwarzen Bürgern die elementarsten bürgerlichen und politischen Rechte verweigert werden,da die gültige Rechtsordnung,die nur die wei e Minderheit vertritt,von den grausamsten rassistischen Grundsätzen geprägt ist,dab die schwarze Mehrheit nicht von dem ungeheuren Reichtum an Bodenschätzen des Landes profitiert und da die Arbeitsbedingungen der schwarzen Bürger noch immer unannehmbar sind,

B. unter Hinweis darauf,da die südafrikanische Regierung weiterhin jede Art von Missbilligung ihres rassistischen Regimes grausam und gewaltsam unterdrückt,

C. unter Hinweis darauf,da die Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, obwohl sie dem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Embargo für Waffenexporte nach Südafrika zuggestimmt haben,der südafrikanischen Regierung weiterhin Kriegsinstrumente bzw; für deren Herstellung wichtige Lizenze und

Bauteile liefern,

D. ferner unter Hinweis darauf,da sich die politische Lage in

Südafrika derart verschärft hat,da -da neue Tatbestände fehlen-

nur noch eine blutige Lösung des Konflikts möglich ist,der entweder zu einer härteren und grausameren Unterdrückung der schwarzen Bürger durch die rassistische oder aber im Gegenteil zu einem gewaltsamen Sieg der schwarzen Mehrheit über die wei e Minderheit führt,

1. fordert den Rat und die Kommission auf,im Einvernehmen mit den im Rahmen der Politischen Zusammenarbeit zusammentretenden Au enministern

a; dringend und energisch alle Initiativen zu ergreifen,die auch über Instrumente der Europäischen Gemeinschaften einschlie lich Wirtschaftssanktionen unerlä lich sind,damit die Apartheid dank der Ausarbeitung einer neuen politischen Ordnung föderativer Art

überwunden wird,die auf der umfassenden Verwirklichung der im Völkerrecht und insbesondere in der Charta der Menschenrechte verankerten Grundsätze von Freiheit,Gerechtigkeit und Toleranz sowie auf der gegenseitigen Achtung zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen Südafrikas-Schwarze,Mischlinge,Inder und Weibe-beruht,

b; konkret nur die politischen Gruppen Südafrikas zu unterstützen,die sich ausbrücklich auf die Achtung der oben genannten Grundsätze berufen,wobei in jedem fall der Wille zur gewaltsamen Beherrschung einer ethnischen Gruppe gegenüber einer anderen ausgeschlossen wird,

c; die Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zur vollen Achtung des Verbots der Ausfuhr von Waffen,Bauteilen und

Lizenzen nach Südafrika aufzurufen,

2. beauftragt seinen Präsidenten,diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat,den im Rahmen der politischen Zusammenarbeit zusammentretenden Au enministern und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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