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Pannella Marco - 16 febbraio 1987
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUR NOTWENDIGKEIT EINER GEMEINSAMEN POSITION DER EWG ZUM PROBLEM DER ABNAHME DER OZONSCHICHT IN DER LUFT - DOC.B2 1588/86 - 16.FEBRUAR 1987

Das Europäische Parlament

A. in der Erwägung ,da die die Erde umgebende Ozonschicht ,die

unseren Planeten vor Strahlungen schützt,jährlich um 3 bis 5% abnimmt,was hauptsächlich auf das Eindringen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen,bei deren Produktion die Gemeinschaft weltweit den ersten Rang einnimmt,zurückzuführen ist,

B. in der Erwägung,da seit 1985 in der Antarktis ein "Loch"

in der Ozonschlicht zu verzeichnen ist,was 1986 nochmals

bestätigt wurde,wobei inzwischen auch eine Vergröberung festzustellen ist,

C. in der Erwägung,da Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in der Troposphäre

erwiesen haben,da diese Einleitungen,die die Ozonschicht angreifen, einerseits aufgrund einer Erhöhung der Erdtemperatur den sogenannten "Treibhauseffekt" hervorrufen und andererseits den Schutz vor den ultravioletten Strahlen verringern,woraus

sich die bekannten sehr schwerwiegenden Gehahren für das Ökosystem ergeben (fortschreitende Wüstenbildung,Vernichtung des

Plankton,weltweite Überschwemmungen),ganz abgesehen davon,da daraus gro e Risiken für die menschliche Gesundheit resultieren, da bestimmte Krebsarten-insbesondere von Hautkrebs-verstärkt auftreten,

D. in der Erwägung,da diese Situation besonders gerährlich ist, da die Konsequenzen, die heute toleriert werden erst längerfristig sichtbar sein werden:man hat errechnet,da erst 20% der Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die in der Lage sind,die Ozonschicht zu zerstören,in die Stratosphäre eingebrungen sind,weshalb die Hauptwirkung erst noch kommt,es dann aber nich

mehr möglich sein wird zu intervenieren und sich daher sofortige drastische Ma nahmen als immer dringender und notwendiger erweisen,

E. unter Hinweis darauf,da vom.23 bis 27. Februar in Wien die zweite Tagung der Sachverständigen der Unterzeichnerstaaten der Internationalen Konvention über den Schutz der Ozonschicht stattfinden wird,während der ein konkretes Programm zur Reduzierung und zum allmählichen Abbau der Einleitungen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in die Luft erstellt werden soll,

nachdem die erste Tagung,die vom.1 bis 5.Dezember 1986 in Genf

stattfand,kein greifbares Ergebnis erbracht hat,

F. unter Hinweis darauf,da die Mitgliedstaaten der EWG und die

Kommission zu diesem Thema noch nicht klar Stellung bezogen haben,sondern sich bisher da-mit begnügten,die Haltung der USA abzulehnen,die in einer ersten Phase ein "Einfrieren" der Produktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen und in einer zweiten Phase eine drastische Verringerung dieser Produktion anstre ben,

G. in Erwägung der Entscheidungen des Rates 80/72/EWG vom 26.3.1980, 82/795/EWG vom 15.11.1982 und 86/602/EWG vom 20.11.1986,

1. fordert den Rat und die Kommission auf,so rasch wie möglich,eine gemeinsame Position der zwölf Mitgliedstaaten der EWG festzulegen,die während der Tagung in Wien geprüft werden könnte und daher die Ratstagung der Umweltminister vorzuziehen,deren erste Sitzung derzeit erst für den 20 März in Brüssel vorgesehen ist;

2. fordert den Rat und die Kommission auf,eine Position festzulegen,die die dringende Notwendigkeit einer Produktionsbe-

grenzung berücksichtigt,die innerhalb kurzer Frist zu einem

allmählichen Verwendungsstopp für Fluorchlorkohlenwasserstoffe in den auf den Markt befindlichen,Industrieprodukten führen mub;dies

betrifft vor allem Schaumkunststoffe, in der Landwirtschaft verwendete chemische Produkte,Kühlgeräte,Lösungs,mittel und Treibgas;

3. fordert,in das Untersuchungsprotokoll neben den Fluorchlorkohlenwasserstoffen F-11 und F-12 alle übrigen Substanzen mit Langzeitwirkung,die Chlor und Chrom enthalten,

aufzunehmen;

4. ersucht alle Länder,die dies noch nicht getan haben,die Wiener

Konvention zu unterzeichnen und zu ratifizieren und sich an der Durchführung von konkreten Ma nahmen zur Beschränkung oder zum

Abbau der Produktion von Substanzen,die die Ozonschicht angreifen,zu beteiligen;

5. beauftragt seinen Präsidenten diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

 
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