Das Europäische Parlament,
A. unter Hinweis auf die von der Regierung der Sowjetunion in
der Schlu akte der Konferenz von Helsinki über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa eingegangene Verpflichtung, die
grundlegenden Menschenrechte- insbesondere die Religionsfreiheit und die Freizugigkeit für alle Bürger-zu gewährleisten,
B. unter Hinweis auf den Vorschlag von Parteichef Gorbatschov,
in Moskau eine internationale Menschenrechtskonferenz abzugalten,
C. unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur lage der
Juden und zu den Menschenrechten in der USSR,
D. aufgrund von Aussagen von Verwandten von Regimegegnern, die
im Dezember letzten Jahres in Jerusalem mit der Delegation des
Europaïschen Parlaments für die Beziehungen zu Israel zusammengetroffen sind,besorgt über die verzweifelte Lage einer
groben Zahl jüdischer Bürger,die nach Israel ausreisen möchten und denen die sowjetische Regierung seit Jahren meist unter
falschen Vorwänden Ausreisevisa verweigert,
E. in der Erwägung, dab die Bedingungen für die Ausreise sowjetischer Bürger jüdischen Glaubens in den letzten Jahren immer schwieriger geworden sind,
1. äubert seine Besorgnis über die Arbeits-und Lebensbedingungen
derjenigen,die die Sowjetunion verlassen wollen, und über die antisemitische Einstellung der Regierung der Sowjetunion einerseits und über den besorgniserregenden Gesundheitszustand
einer gro en Zahl der Betroffenen andererseits;
2. bekräftigt seinen an die Regierung der Sowjetunion gerichteten
Appell, allen jüdischen Bürgern, die die UdSSR verlassen wollen,
um ihren Familienangehörigen nachzufolgen, ohne Schwierigkeiten die entsprechende Genehmigung zu erteilen; fordert insbesondere,
da folgenden Personen ein Ausreisevisum erteilt wird: Ida Nudel,Josef Begun, Grigorij Lemberg, Alexei Magarik, Marat Osnis,
Dona Konstantinowskaja, Grigorij und Natalia Rosenstein, Cherna Goldort;
3. ersucht die sowjetische Regierung erneut, ihre Kampagne der Verfolgung und Inhaftierung gegenuber den jüdischen Bürgern,die
den Wunsch nach Ausreise nach Israel geäu ert haben, einzustellen;
4. fordert die sowjetische Regierung mit Nachdruck auf, die grundlegenden Rechte der betroffenen Personen-darunter das Recht
auf Studium und Lehre ihrer Sprache, des Hebräischen-zu respektieren;
5. fordert die sowjetische Regierung auf, ihrem Bestreben nach einer Öffnung konkreten Ausbruck zu verleihen und sich positiv und ernsthaft um die Achtung der Menschenrechte zu bemühen, indem
sie allen Regimegegnern, die die UdSSR verlassen wollen, ein
Ausreisevisum erteilt;
6. fordert die im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Au enminister auf, bei der Sowjetunion vorstellig zu werden, um eine Lösung für die genannten Fälle und generell für die Gesamtheit der Probleme der Regimegegner herbeizuführen;
7. ersucht die Kommission,den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten,alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen, damit dieser forderung stattgegeben wird;
8. beauftragt seinen Präsidenten,diese Entschlie ung dem Rat,der
Kommission,den im Rahmen der politischen Zusammenarbeit tagenden Aubenministern und der Regierung der Sowjetunion zu übermitteln.