HAUPTMANN THOMAS SANKARADOC.B2 1181/87
26 OKTOBER 1987
Das Europäische Parlament,
A. in Anbetracht des militärischen Staatsstreichs vom 15 Oktober 1987 in Burkina Faso, der Ermordung des Präsidenten dieses Landes,Hauptmann Thomas SANKARA, sowie Dutzender weiterer Personen,der Auflösung der rechtmä igen Regierung des Landes,der
Verhagung einer Reihe von Ministern und sonstiger Persönlichkeiten und der Verhähgung des nächtlichen Ausgehverbots,
B. ferner in der Feststellung, da noch keine funktionsfähige Regierung gebildet wurde und eine ganze Region sich weigert,die
neuen Verhältnisse anzuerkennen,
C. UNTER Hinweis darauf,da Präsident SANKARA Unterzeichner des Dritten Abkommens von Lomé war,durch das die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten mit 66 Ländern Afrikas,
der Karibik und des pazifischen Raums verbunden sind,da die Regierung von Präsident SANKARA sich aktiv für die Durchführung der im Rahmen des EEF finanzierten Vorhaben einsetzte und dab das
Abkommen von Lomé einen ausdrücklichen Hinweis auf die Einhaltung der Menschenrechte enthält,
D. unter Hinweis darauf,da sich die Verbindungen zu Burkina Faso
auch nach mehr als 10 Tagen nach dem Staatsstreich äuberst schwierig gestalten und es daher unmöglich ist,sich ein Bild von der dortigen Lage zu machen,
E. unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu anderen
Staatsstreichen des Militärs in Mitgliedstaaten des Abkommens von Lomé,
1. verurteilt die Ermordung von Hauptmann Thomas SANKARA und der anderen Opfer,verurteilt die bei diesem Staatsstreich begangenen Menschenrechtsverletzungen, verurteilt den militärischen Staatsstreich vom 15 Oktober 1987 in Burkina Faso;
2. fordert die Kommission auf,die Durchführung,die Vollendung und die Prüfung sämtlicher Kooperationsvorhaben mit Burkina Faso im
Rahmen des EEF auszusetzen,mit Ausnahme derjenigen,die sich auf die Nahrungsmittelsoforthilfe beziehen;
3. fordert die Kommission auf,während der nächsten Plenartagung über die Lage in Burkina Faso Bericht zu erstatten;
4. fordert die Aubenminister,die im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zusammentreten ,und den AKP-EWG-
Ministerrat auf,die Auswirkungen des Staatsstreichs auf die
swischen der Gemeinschaft,sämtlichen Unterzeichnerstaaten des
Abkommens von Lomé und Burkina Faso bestehenden Beziehungen zu
untersuchen;
5. beauftragt seinen Präsidenten,diese Entschliebung der Kommission,dem Rat und dem AKP-EWG-Ministerrat zu übermitteln.