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Von Uexuell Giacob, Bonino Emma - 15 gennaio 1988
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUR VERURTEILUNG EINES GRIECHISCHEN WEHRDIENSTVERWEIGERERS,MICHALIS MARAGAKIS,ZU VIER JAHREN GEFÄNGNIS, 15 Januar 1988 ( doc. 1987/87)

Das Europäische Parlament

A. in der Erwägung, da Michalis Maragakis, der erste Grieche,der

den Kriegsdienst nicht aus religiösen Gründen verweigert, am 6.

Dezember 1986 öffentlich erklärte,da er den Wehrdienst aus

moralischen, philosophischen und ideologischen Gründen verweigerte und stattdessen um einen zivilen Ersatzdienst bitte,

B. in der Erwägung, dab er am 11 März 1987 inhaftiert wurde, weil

Griechenland innerhalb der Gemeinschaft das einzige Land ist,das

Wehrdienstverweigerung nicht anerkennt und in seiner Gesetzgebung das Recht auf Zivildienst nicht vorsieht,

C. in der Erwägung, da er am 25 Juni 1987 vom Militärgericht in

Thessaloniki zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden ist,

D. in der Erwägung, dab er am 13 Oktober 1987 vom Militärgericht

in Kavalla erneut zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden ist,

E. in der Erwägung,dab am 18 Februar 1988 sein Einspruch vom

Militärgericht in Athen geprüft wird,

F. unter Hinweis darauf, da das Europäische Parlament in dem von ihm am 7 Februar 1983 angenommenen Vorschlag die Mitgliedstaaten

der Gemeinschaft auffordert,auf die Harmonisierung ihrer Rech-

tsvorschriften über Wehrdienstverweigerung auf der Grundlage einer Reihe von Gemeinschaftsprinzipien hinzuwirken,

G. unter Hinweis darauf,da der Ministerausschu des Europarates

in seiner Empfehlung vom 9 April 1987 diese Aufforderung

an alle Staaten gerichtet hat,

H. auch unter Berücksichtigung der Jüngsten Stellungnahme des

Ausschusses für Menschenrechte des Wirtschafts-und Sozialrates der Vereinten Nationen vom 5 März 1987,

1. fordert die griechische Regierung auf,Michalis Maragakis

umgehend freizulassen und die gegen ihn eingeleitete Strafverfolgung einzustellen;

2. appelliert an die Mitglieder des griechischen Parlaments,

die entsprechende Gesetzgebung der anderen Mitgliedstaaten der

Gemeinschaft zu berücksichtigen und die Wehrdienstverweigerung als Menschenrecht anzuerkennen, indem sie das Recht auf Zivi-

ldienst in ihre Gesetzgebung aufnehmen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kom-

mission,dem Rat und der griechischen Regierung zu übermitteln.

 
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