Wer Mitglied werden will oder an weiteren Informationen über die Radikale Partei interessiert ist, kann den unten abgedruckten Vordruck ausfüllen, an eine der folgenden Adressen senden, oder aber den beigelegten Umschlag benutzen.
Budapest
Radikalis Part, Tanacs Krt 9/IX
1075 Budapest
Tel. 36/1/1229497 Fax 36/1/1226828
(Man spricht Englisch, Italienisch, Ungarisch)
Brüssel
Parti Radical, Rue Belliard 97, 113 Rem 508
1040 Bruxelles
Tel. 32/2/2304121 - 2843173 Fax 32/2/2303670
(Man spricht Englisch, Französisch, Portugiesisch)
Rom
Partito Radicale, Via di Torre Argentina 76
00186 Roma
Tel. 39/6/689791 FAX 39/6/6545396 TELEX 610495 PRLIFE I
(man spricht Französisch, Englisch, Spanisch, Italienisch)
Prag
Radikalni strana, Krakovska 9
110 00 Praha
Tel./Fax 42/2/2361445 (Man spricht Italienisch, Englisch, Tschechish, Slowakisch, Russisch)
Moskau
Radikalnaja Partija
Nagatinskaja Nabereznaja, 58, kp2, kv 119
117133 Moska
Tel/Fax 70/95/1176895 (Man spricht Englisch, Französisch, Russisch)
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WAS MAN TUN MUSS, UM MITGLIED ZU WERDEN
Für die Länder, deren Währung nicht konvertibel ist, oder in denen Auslandsüberweisungen beschränkt sind, kann der Mitgliedsbeitrag mittels Gutschein, internationalem Antwortschein, Postanweisung, Bankscheck oder in Bargeld an eines der oben angegebenen Adressen gesandt werden.
Für alle anderen Länder kann der Beitrag per nicht übertragbarem Bankscheck oder Postanweisung überwiesen werden, ausgestellt auf PARTITO RADICALE und adressiert an
PARTITO RADICALE
Via di Torre Argentina 76
00186 Roma Italia
- oder aber durch Bankgutschrift auf das Girokonto der PARTITO RADICALE, Ktonr. 10/504169 bei dem Istituto Bancario San Paolo di Torino, Filiale Rom .
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Die Mitgliedsbeiträge der Radikalen Partei
Der Beschlu des 35. Kongresses der radikalen Partei, der 1989 in Budapest stattfand, legt fest, da "der Mindestsatz für den Beitritt zur Partei 1% des Pro-Kopf- Bruttosozialproduktes des Landes ist, in dem der ständige Wohnsitz liegt".
Dieser Vergleichsma stab, der in jedem Land den Mindestsatz für den Beitritt zur Partei festlegt, kann jedoch nur auf diejenigen Länder angewendet werden, die zur Weltbank gehören und eine Marktwirtschaft haben. Für die anderen Länder gelangt man bei Anwendung dieses Ma stabs zu Werten, die in beträchtlicher Weise mit dem realen Durchschnittseinkommen der Bürger in Widerspruch geraten (sie liegen drei oder viermal höher).
Für diese Länder sind darum vorläufige Mindestsätze festgelegt worden, die solange gelten, bis auch in diesen Fällen Kriterien angelegt werden können, die denen im Statut aufgestellten Kriterien entsprechen. Für die Länder, in die die vorliegende Zeitung verschickt wird, konnten die Mindestsätze in der jeweiligen Landeswährung nur in den folgenden Fällen festgelegt werden:
Andorra 444 französische Francs
Österreich 2.215 Schilling
Belgien 6.200 belgische Francs
Vatikanstadt 208.000 italienische Lire
Dänemark 1.480 dänische Kronen
Finnland 983 finnische Mark (?)
Frankreich 1.090 französische Francs
Deutschland (Länder: Rheinland Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein) 379 Deutsche Mark
Griechenland 10.453 Drachmen
Irland 61 Pfund Sterling
Island 267 Dollar
Italien 208.000 italienische Lire
Liechtenstein 231 Schweizer Franken
Luxemburg 7.100 belgische Francs
Malta 21 malteser Lire
Fürstentum Monaco 613 französische Francs
Norwegen 1.568 norwegische Kronen
Holland 331 holländische Gulden
Portugal 6.451 Escudos
Gro britannien 91 Pfund Sterling
San Marino 208.000 italienische Lire
Spanien 10.450 Peseten
Schweden 1.495 schwedische Kronen
Schweiz 447 Schweizer Franken
Türkei 47.081 türkische Lire
Für die anderen Länder gelten die folgenden "vorläufigen Sätze" (ebenfalls in der jeweiligen Landeswährung):
Albanien 71 Lek, Bulgarien 58 lev, Tschecheslowakei 365 tschecheslowakische Kronen, Deutschland (Länder: Mark Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) 225 Deutsche Mark, Polen 73.000 Sloty, Rumänien 365 lei, Ungarn 730 ungarische Gulden, Jugoslawien 365 Dinar, UdSSR 25 Rubel.
Auf der Basis erster Untersuchungen wissen wir, da sich die "vorläufigen Sätze" in den nächsten Wochen wesentlich erhöhen werden, sobald wir die Prüfung der endgültigen Kriterien abgeschlossen haben.